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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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7.5 Explosivstoffe<br />

Trifft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zu<br />

7.6 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe<br />

Für bestimmte Gummiprodukte werden Peroxide zum Vernetzen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Schutzmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Lager und beim Mischen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zersetzung<br />

Siehe Abschnitt 7.6 Merkblatt A 017<br />

8 Biologische Gefährdung<br />

Trifft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zu<br />

9 Gefährdung durch spezielle physikalische E<strong>in</strong>wirkungen<br />

9.1 Lärm<br />

In Abschnitt 9 wird auf Gefährdungen durch spezielle physikalische E<strong>in</strong>wirkungen und<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei folgenden Masch<strong>in</strong>en und<br />

E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>gegangen:<br />

Extru<strong>der</strong> Seite 98<br />

Heißluftvulkanisation 97<br />

Salzbadanlagen 97<br />

UHF-Anlagen 95<br />

(Mikrowellen-Anlagen)<br />

Sandstrahlen von Festigkeitsträgern und Formen<br />

Plötzliches Austreten komprimierter Luft (z.B. auf Walzwerken, aus<br />

Mischern, Extru<strong>der</strong>n)<br />

<strong>Arbeiten</strong> mit Druckluft (z.B. Entformen, Ausblasen)<br />

<strong>Arbeiten</strong> mit ungeeigneten Werkzeugen (z.B. Schlagschraubern)<br />

Kryostatische Re<strong>in</strong>igung von Formen<br />

Pneumatische För<strong>der</strong>ung<br />

Hacker<br />

Entdröhn-Maßnahmen treffen<br />

Am Druckluftaustritt an Masch<strong>in</strong>en Schalldämpfer anbr<strong>in</strong>gen<br />

Lärmarme Düsen verwenden<br />

Lärmarme Werkzeuge verwenden (z.B. Impulsschrauber)<br />

Für Lärmbereiche ab 90 dB(A) schriftliches Lärmm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsprogramm<br />

aufstellen – dabei auch Raumakustik berücksichtigen (§ 6 BGV B3)<br />

Siehe auch Abschnitt 9.1 Merkblatt A 017<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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