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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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Weitere Schutzmaßnahmen <strong>in</strong> Abschnitten 4.1 (ungeschützte bewegte<br />

Masch<strong>in</strong>enteile) und 7.2 (explosionsfähige Atmosphäre)<br />

Formenre<strong>in</strong>igung<br />

Reste <strong>der</strong> Kautschukmischungen und Trennmittel setzen sich nach längerem<br />

Gebrauch <strong>in</strong> den Formen ab und verschlechtern die Qualität <strong>der</strong> Formteile.<br />

Üblich ist die Re<strong>in</strong>igung mit Strahlmitteln <strong>in</strong> verschiedenen Verfahren o<strong>der</strong> mit<br />

Chemikalien wie Laugen und Lösemitteln auch unter Verwendung von Ultraschall und<br />

Laserstrahlen.<br />

E<strong>in</strong>atmen von Dämpfen und Aerosolen o<strong>der</strong> Strahlmittelstäuben <strong>in</strong><br />

gesundheitsgefährdenden Konzentrationen<br />

Schädigung <strong>der</strong> Haut durch Lösemittel o<strong>der</strong> reizende und ätzende Stoffe<br />

Aufnahmen von Stoffen durch die Haut<br />

Zum Strahlen nur silikogenfreie Strahlmittel verwendet werden, z.B.<br />

Glasperlen, Schlackegranulat, Walnussschalen, CO 2 -Pellets<br />

Strahlmittel nur <strong>in</strong> geschlossenen Kab<strong>in</strong>en, die von außen bedient werden,<br />

e<strong>in</strong>setzen o<strong>der</strong> mit abgesaugten Werkzeugen<br />

Tauchbä<strong>der</strong> mit Chemikalien stets geschlossen halten<br />

Muss an offenen Tauchbä<strong>der</strong>n gearbeitet werden o<strong>der</strong> besteht die Möglichkeit<br />

des Kontakts mit Säuren und Laugen (z.B. beim Umfüllen): geeignete<br />

persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen (z.B. Schutzbrille und<br />

Gesichtsschutz, lange Gummihandschuhe, Gummistiefel, Gummischürze)<br />

Weitere Schutzmaßnahmen siehe Abschnitte 9.1 (Lärm), 9.2 (Ultraschall), 9.5<br />

(Laser).<br />

6.2 Hautbelastungen<br />

Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:<br />

§ 1 BGV B1 i.V.m. GefStoffV und TRGS; BGV B7; BGV D25; VbF und TRbF;<br />

DruckbehV und TRB, TRR, TRG; AMBV; § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 6 sowie § 6 Abs. 3<br />

MuSchG; Merkblätter <strong>der</strong> M-Reihe; Merkblätter A 013, T 015, T 025, T 026, T 040<br />

Aufnahme von Gefahrstoffen durch die Haut beim Tragen ungeeigneter<br />

Handschuhe (z.B. Le<strong>der</strong>handschuhe)<br />

Durchbruch von Gefahrstoffen (Permeation)<br />

Nässe<br />

Starke Verschmutzung<br />

Abrasive Hautre<strong>in</strong>igung<br />

Da auch sensibilisierende Stoffe e<strong>in</strong>gesetzt werden, s<strong>in</strong>d Maßnahmen zur<br />

Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Hautbelastung beson<strong>der</strong>s wichtig.<br />

Siehe Abschnitt 6.2 Merkblatt A 017<br />

6.3 Belastung durch Gerüche<br />

Geruchs<strong>in</strong>tensive Stoffe<br />

Siehe Abschnitt 6.2 Merkblatt A 017<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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