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BGR 221 Arbeiten in der Gummiindustrie

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Drahtkerne<br />

In Anlagen zum Herstellen von Drahtkernen werden Stahldrähte mittels Extru<strong>der</strong>n<br />

mit Gummi ummantelt und zu Kernen für Reifen und an<strong>der</strong>e Produkte aufgewickelt<br />

und abgehackt.<br />

E<strong>in</strong>zug von Körperteilen an <strong>der</strong> Auf- und Abwickelstelle<br />

Scherstellen an Umlenkvorrichtungen<br />

Gefahrstellen zum Schutz gegen H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>greifen o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>ziehen von<br />

Körperteilen sichern (z.B. durch trennende Schutze<strong>in</strong>richtungen wie<br />

Umzäunungen o<strong>der</strong> Schutze<strong>in</strong>richtungen mit Annäherungsreaktion wie<br />

Lichtschranken, Schaltmatten)<br />

Siehe auch Extru<strong>der</strong> und Wickelmasch<strong>in</strong>en<br />

Trennvorrichtungen<br />

Handl<strong>in</strong>gsgeräte, Roboter<br />

Mischer<br />

Quetsch- und Scherstellen gegen Zugriff sichern (z.B. Verkleidungen,<br />

Verdeckungen)<br />

Siehe auch Abschnitt 4.2 "Teile mit gefährlichen Oberflächen"<br />

In Mischern werden flüssige o<strong>der</strong> pastöse Zubereitungen drucklos durch Bewegen<br />

von fest e<strong>in</strong>gebauten Mischwerkzeugen o<strong>der</strong> des Mischbehälters homogenisiert. Die<br />

Behälter können zusätzlich mit E<strong>in</strong>bauten ausgerüstet se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>zugstellen am Antrieb<br />

Zugriff zu Gefahrstellen (z.B. Zahnrä<strong>der</strong>, Keilriemen) durch feststehende<br />

trennende o<strong>der</strong> durch bewegliche verriegelte Verkleidungen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

(Sicherheitsabstände nach DIN EN 294 e<strong>in</strong>halten<br />

Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:<br />

§ 5 Abs. 1 VBG 5<br />

Gefahrstellen durch umlaufende Teile (z.B. Mischerwelle, Mischwerkzeuge,<br />

Knetschaufeln, Schnecken im Bereich von Behälteröffnungen wie (E<strong>in</strong>füll-,<br />

Auslauf-, Sicht-, Probenahme-, Re<strong>in</strong>igungsöffnungen)<br />

Zugriff zu Gefahrstellen durch feststehende trennende Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n (z.B. E<strong>in</strong>füll- und Auslauftrichter, Gitterroste, Gitterstäbe,<br />

geschlossene Zu- o<strong>der</strong> Abführungen des Mischgutes, e<strong>in</strong>gebaute<br />

Umlenkbleche)<br />

ODER durch bewegliche, aber verriegelte Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

Ohne Werkzeug lösbare Schutze<strong>in</strong>richtungen: mit dem Antrieb des Mischers<br />

koppeln und bei gefährlichem Nachlauf verriegeln und zu halten<br />

Mit Werkzeug lösbare Schutze<strong>in</strong>richtungen nur verwenden, wenn e<strong>in</strong> häufiges<br />

Entfernen <strong>der</strong> Schutze<strong>in</strong>richtung nicht erfor<strong>der</strong>lich ist (häufiges Entfernen<br />

heißt nach DIN EN 953 mehr als e<strong>in</strong>mal pro Schicht)<br />

E<strong>in</strong> Anlauf des Mischers darf erst möglich se<strong>in</strong>, wenn die Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

wirksam s<strong>in</strong>d<br />

Durch Schutze<strong>in</strong>richtungen sicherstellen, dass Mischorgane beim Entleeren<br />

mit geöffnetem Deckel nicht erreicht werden können<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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