Zusammenfassung BWL für das Abitur - M19s28.dyndns.org
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<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>BWL</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Abitur</strong><br />
(Anhand von Franz Fricke, Klaus-Hartwig Rube: Betriebswirtschaftslehre, 4.Aktualisierte Auflage<br />
2001, Bayerischer Schulbuchverlag, 1992)<br />
1.1.Notwendigkeit und Bedeutung der Buchführung<br />
Buchführungspflicht aller Wirtschaftsbetriebe in D §238 HGB<br />
Aufzeichnung aller Geschäftsv<strong>org</strong>änge mit Belegen §239 HGB<br />
Aufgaben der Buchführung<br />
● Feststellung der Vermögenslage & -veränderungen<br />
● Ermittlung des Jahreserfolges & seiner Ursachen<br />
● Bereitstellung v. Zahlenwerten, z.B. f. Kalkulation & Kostenkontrolle<br />
● Beweismittel<br />
1.2.Grundaufbau des Buchungssystems<br />
Inventur: Mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile & Schulden zu best. Zeitpunkt<br />
Inventar: Übersichtl. Aufst. der in d. Inventur ermitt. Werte (Vermögen, Schulden, Reinvermögen)<br />
Bei Gründung einer Unternehmung & am Ende jedes Geschäftsj. Inventur v<strong>org</strong>eschr. §240 HGB<br />
Verpflichtung v. Unternehmen, Ende jedes Geschäftsjahres Bilanz zu erstellen §242(1) HGB<br />
● Inhalt wie Inventar, aber nicht in Staffelform (Vermögen & Schulden untereinander),<br />
sondern in Kontenform (Vermögen & Schulden nebeneinander)<br />
● linke Seite: Vermögenswerte (Aktivseite), rechte Seite: Herkunft der Mittel (Passivseite)<br />
● Aktiva müssen in der Summe mit den Passiva übereinstimmen<br />
● Gliederung (§247 HGB) in:<br />
Anlagevermögen: langfristig <strong>für</strong> Betriebszweck (z.B. Maschinen)<br />
Umlaufvermögen: ändern sich während des Umsatzv<strong>org</strong>angs (z.B. Warenvorräte)<br />
Eigenkapital: Mittel, die der Unternehmung dauerhaft zur Verfügung stehen<br />
Fremdkapital: Schulden<br />
● Ordnung des Vermögens nach Liquidität, d.h. wie schnell ein Vermögensteil in Bargeld<br />
umgewandelt werden kann<br />
Erfolgsneutrale Wertveränderungen in der Bilanz<br />
Jeder Geschäftsv<strong>org</strong>ang verändert zwei Bilanzpositionen; „erfolgsneutral“: berührt nicht Eigenkap.<br />
● Aktivtausch: Veränderung in Vermögenszusammensetzung (z.B: Kasse -> Maschinen)<br />
● Passivtausch: Veränderung in Kapitalzusammensetzung (z.B. Verbindlichk. -> Darlehen)<br />
● Aktiv-Passiv-Mehrung: Bilanzsummenmehrung (z.B. Kauf auf Rechnung (Ziel))<br />
● Aktiv-Passiv-Minderung: Bilanzsummenverminderung (z.B. Kasse -> Bezahlung Rechn.)<br />
1.3.Buchung auf Bestandskonten & Kontenabschluss<br />
● Beginn des Geschäftsjahres: Eröffnungsbilanz (identisch mit Abschlussbilanz)<br />
● Aufgliederung der Bilanz in Aktiv- & Passivkonten -> Übertrag der Anfangsbestände<br />
Summe aller Aktivkonten entspricht Aktivseite<br />
Summe aller Passivkonten entspricht Passivseite<br />
Jeder Geschäftsvorfall verändert Bestände von min. 2 Konten (Soll + Haben)<br />
=> gleichen sich betragsmäßig aus (doppelte Buchführung)<br />
Jahresende: Salden aller Konten (∑Zugänge + Anfangsbestand - ∑Abgänge)<br />
=> Übertrag in Schlussbilanz<br />
Stand: 03.05.07 - Seite: 1
1.4.Buchung auf Erfolgskonten & Kontenabschluss<br />
● „Erfolgskonten“ => Auswirkung auf Eigenkapital<br />
● Aufwendungen: Wertverzehr => Minderung des Eigenkapitals<br />
● Erträge: Wertzugänge => Mehrung des Eigenkapitals<br />
● Auflösung des Eigenkapitalkontos in<br />
Bestandskonto: Erfassung von Privateinlagen & -entnahmen<br />
Aufwands- & Ertragskonten (Erfolgskonten)<br />
● Ende des Geschäftsjahres: Saldierung der Erfolgskonten im Gewinn- & Verlustkonto (GuV)<br />
=> Saldo des GuV-Kontos (Gewinn oder Verlust) wird in Eigenkapitalkonto übertragen<br />
● Betrachtung des Unternehmenserfolges (Gewinn / Verlust) möglich per<br />
Erfolgsrechnung (Zeitraum = GuV) => Erträge vs. Aufwendungen = GuV<br />
Bestandsrechnung (Zeitpunkt = Bilanz) => Vergleich des Eigenkapitals zweier Jahre<br />
1.5.Jahresabschluss des Fertigungsbetriebes<br />
● Fertigungsbetrieb: Be-/Verarbeitung von Roh-/Hilfsstoffen vor dem Weiterverkauf (im<br />
Gegensatz zum Handelsbetrieb, der Waren lediglich weiterverkauft)<br />
=> Abgrenzung Handelswaren Verbrauch an Stoffe-Beständen zur Leistungserstellung<br />
=> Erfolgskonto „Materialaufwendungen“<br />
● Feststellung des Verbrauchs (Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe) entweder laufend durch<br />
Lagerbuchführung oder Inventur am Ende des Geschäftsjahres<br />
● Bestandsänderungen von fertigen bzw. unfertigen Erzeugnissen zwischen zwei Inventuren<br />
werden im GuV-Konto als Gewinn bzw. Verlust verbucht<br />
● Abschreibungen: Wertverzehr von Investitionsgütern => Minderung des Gewinns<br />
Auswirkungen auf:<br />
Unternehmenserfolg<br />
Kalkulation der Verkaufspreise<br />
Finanzierung<br />
● Sachliche Abgrenzungen: Geschäftsvorfälle außerhalb des Betriebszwecks, z.B. Zinserträge<br />
=> sachliche Abgrenzung, sonst Verfälschung des Jahresergebnisses<br />
=> Neutralergebnis<br />
betriebsfremde Aufwendungen / Erträge (z.B. nicht versicherte Schadensfälle)<br />
periodenfremde Aufwendungen / Erträge (kommen aus früherer Abrechnungsperiode)<br />
➔ Jahresabschluss darf nur Aufwendungen & Erträge des Berichtsjahres enthalten<br />
➔ Wenn Zahlungen & Erfolgsv<strong>org</strong>änge auseinander fallen => zeitliche Abgrenzung:<br />
ARAP (§250(1) HGB): Aktivseite: Ausgaben vor dem Abschlussstichtag <strong>für</strong><br />
Aufwendungen, die (z.T. 1 ) in die Zeit danach fallen (Vorauszahlungen)<br />
PRAP (§250(2) HGB): Passivseite: Einnahmen vor dem Abschlussstichtag <strong>für</strong><br />
Erträge, die (z.T. 1 ) in die Zeit danach fallen (z.B. Mieteinnahmen im Voraus)<br />
außerordentliche Aufwendungen / Erträge (z.B. Schuldenerlass)<br />
-> §277(4) HGB: außerordentliche Aufwendungen / Erträge sind genau im Anhang einer<br />
Bilanz zu erläutern<br />
1 Wenn die Ausgaben z.T. In <strong>das</strong> Berichtsjahr fallen und z.T. in den Zeitraum danach, muss anteilsmäßig ins aktuelle<br />
Jahr und in den Rechnungs-Abgrenzungs-Posten gebucht werden<br />
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Rückstellungen<br />
● passiver Bilanzposten <strong>für</strong> Schulden in ungewisser Höhe<br />
● Erfassung nachträglicher Ausgaben bzw. drohender Verluste, die zur Abrechnungsperiode<br />
gehören<br />
● Grund ist bekannt, nicht jedoch Höhe und Fälligkeitstermin<br />
● müssen in einer Höhe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt werden<br />
● zu bilden <strong>für</strong> (§249 HGB):<br />
ungewisse Schulden (z.B. Pensionsanwartschaften)<br />
drohende Verluste (z.B. Prozesskosten)<br />
unterlassene Reparaturaufwendungen<br />
Gewährleistungen<br />
● bei Wegfall der Voraussetzungen: Auflösung<br />
Rücklagen (§272(2+3) HGB)<br />
• Teil des Eigenkapitals, z.B. Gewinnrücklage<br />
Stand: 03.05.07 - Seite: 3