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Zusammenfassung BWL für das Abitur - M19s28.dyndns.org

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<strong>Zusammenfassung</strong> <strong>BWL</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Abitur</strong><br />

(Anhand von Franz Fricke, Klaus-Hartwig Rube: Betriebswirtschaftslehre, 4.Aktualisierte Auflage<br />

2001, Bayerischer Schulbuchverlag, 1992)<br />

1.1.Notwendigkeit und Bedeutung der Buchführung<br />

Buchführungspflicht aller Wirtschaftsbetriebe in D §238 HGB<br />

Aufzeichnung aller Geschäftsv<strong>org</strong>änge mit Belegen §239 HGB<br />

Aufgaben der Buchführung<br />

● Feststellung der Vermögenslage & -veränderungen<br />

● Ermittlung des Jahreserfolges & seiner Ursachen<br />

● Bereitstellung v. Zahlenwerten, z.B. f. Kalkulation & Kostenkontrolle<br />

● Beweismittel<br />

1.2.Grundaufbau des Buchungssystems<br />

Inventur: Mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile & Schulden zu best. Zeitpunkt<br />

Inventar: Übersichtl. Aufst. der in d. Inventur ermitt. Werte (Vermögen, Schulden, Reinvermögen)<br />

Bei Gründung einer Unternehmung & am Ende jedes Geschäftsj. Inventur v<strong>org</strong>eschr. §240 HGB<br />

Verpflichtung v. Unternehmen, Ende jedes Geschäftsjahres Bilanz zu erstellen §242(1) HGB<br />

● Inhalt wie Inventar, aber nicht in Staffelform (Vermögen & Schulden untereinander),<br />

sondern in Kontenform (Vermögen & Schulden nebeneinander)<br />

● linke Seite: Vermögenswerte (Aktivseite), rechte Seite: Herkunft der Mittel (Passivseite)<br />

● Aktiva müssen in der Summe mit den Passiva übereinstimmen<br />

● Gliederung (§247 HGB) in:<br />

Anlagevermögen: langfristig <strong>für</strong> Betriebszweck (z.B. Maschinen)<br />

Umlaufvermögen: ändern sich während des Umsatzv<strong>org</strong>angs (z.B. Warenvorräte)<br />

Eigenkapital: Mittel, die der Unternehmung dauerhaft zur Verfügung stehen<br />

Fremdkapital: Schulden<br />

● Ordnung des Vermögens nach Liquidität, d.h. wie schnell ein Vermögensteil in Bargeld<br />

umgewandelt werden kann<br />

Erfolgsneutrale Wertveränderungen in der Bilanz<br />

Jeder Geschäftsv<strong>org</strong>ang verändert zwei Bilanzpositionen; „erfolgsneutral“: berührt nicht Eigenkap.<br />

● Aktivtausch: Veränderung in Vermögenszusammensetzung (z.B: Kasse -> Maschinen)<br />

● Passivtausch: Veränderung in Kapitalzusammensetzung (z.B. Verbindlichk. -> Darlehen)<br />

● Aktiv-Passiv-Mehrung: Bilanzsummenmehrung (z.B. Kauf auf Rechnung (Ziel))<br />

● Aktiv-Passiv-Minderung: Bilanzsummenverminderung (z.B. Kasse -> Bezahlung Rechn.)<br />

1.3.Buchung auf Bestandskonten & Kontenabschluss<br />

● Beginn des Geschäftsjahres: Eröffnungsbilanz (identisch mit Abschlussbilanz)<br />

● Aufgliederung der Bilanz in Aktiv- & Passivkonten -> Übertrag der Anfangsbestände<br />

Summe aller Aktivkonten entspricht Aktivseite<br />

Summe aller Passivkonten entspricht Passivseite<br />

Jeder Geschäftsvorfall verändert Bestände von min. 2 Konten (Soll + Haben)<br />

=> gleichen sich betragsmäßig aus (doppelte Buchführung)<br />

Jahresende: Salden aller Konten (∑Zugänge + Anfangsbestand - ∑Abgänge)<br />

=> Übertrag in Schlussbilanz<br />

Stand: 03.05.07 - Seite: 1


1.4.Buchung auf Erfolgskonten & Kontenabschluss<br />

● „Erfolgskonten“ => Auswirkung auf Eigenkapital<br />

● Aufwendungen: Wertverzehr => Minderung des Eigenkapitals<br />

● Erträge: Wertzugänge => Mehrung des Eigenkapitals<br />

● Auflösung des Eigenkapitalkontos in<br />

Bestandskonto: Erfassung von Privateinlagen & -entnahmen<br />

Aufwands- & Ertragskonten (Erfolgskonten)<br />

● Ende des Geschäftsjahres: Saldierung der Erfolgskonten im Gewinn- & Verlustkonto (GuV)<br />

=> Saldo des GuV-Kontos (Gewinn oder Verlust) wird in Eigenkapitalkonto übertragen<br />

● Betrachtung des Unternehmenserfolges (Gewinn / Verlust) möglich per<br />

Erfolgsrechnung (Zeitraum = GuV) => Erträge vs. Aufwendungen = GuV<br />

Bestandsrechnung (Zeitpunkt = Bilanz) => Vergleich des Eigenkapitals zweier Jahre<br />

1.5.Jahresabschluss des Fertigungsbetriebes<br />

● Fertigungsbetrieb: Be-/Verarbeitung von Roh-/Hilfsstoffen vor dem Weiterverkauf (im<br />

Gegensatz zum Handelsbetrieb, der Waren lediglich weiterverkauft)<br />

=> Abgrenzung Handelswaren Verbrauch an Stoffe-Beständen zur Leistungserstellung<br />

=> Erfolgskonto „Materialaufwendungen“<br />

● Feststellung des Verbrauchs (Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe) entweder laufend durch<br />

Lagerbuchführung oder Inventur am Ende des Geschäftsjahres<br />

● Bestandsänderungen von fertigen bzw. unfertigen Erzeugnissen zwischen zwei Inventuren<br />

werden im GuV-Konto als Gewinn bzw. Verlust verbucht<br />

● Abschreibungen: Wertverzehr von Investitionsgütern => Minderung des Gewinns<br />

Auswirkungen auf:<br />

Unternehmenserfolg<br />

Kalkulation der Verkaufspreise<br />

Finanzierung<br />

● Sachliche Abgrenzungen: Geschäftsvorfälle außerhalb des Betriebszwecks, z.B. Zinserträge<br />

=> sachliche Abgrenzung, sonst Verfälschung des Jahresergebnisses<br />

=> Neutralergebnis<br />

betriebsfremde Aufwendungen / Erträge (z.B. nicht versicherte Schadensfälle)<br />

periodenfremde Aufwendungen / Erträge (kommen aus früherer Abrechnungsperiode)<br />

➔ Jahresabschluss darf nur Aufwendungen & Erträge des Berichtsjahres enthalten<br />

➔ Wenn Zahlungen & Erfolgsv<strong>org</strong>änge auseinander fallen => zeitliche Abgrenzung:<br />

ARAP (§250(1) HGB): Aktivseite: Ausgaben vor dem Abschlussstichtag <strong>für</strong><br />

Aufwendungen, die (z.T. 1 ) in die Zeit danach fallen (Vorauszahlungen)<br />

PRAP (§250(2) HGB): Passivseite: Einnahmen vor dem Abschlussstichtag <strong>für</strong><br />

Erträge, die (z.T. 1 ) in die Zeit danach fallen (z.B. Mieteinnahmen im Voraus)<br />

außerordentliche Aufwendungen / Erträge (z.B. Schuldenerlass)<br />

-> §277(4) HGB: außerordentliche Aufwendungen / Erträge sind genau im Anhang einer<br />

Bilanz zu erläutern<br />

1 Wenn die Ausgaben z.T. In <strong>das</strong> Berichtsjahr fallen und z.T. in den Zeitraum danach, muss anteilsmäßig ins aktuelle<br />

Jahr und in den Rechnungs-Abgrenzungs-Posten gebucht werden<br />

Stand: 03.05.07 - Seite: 2


Rückstellungen<br />

● passiver Bilanzposten <strong>für</strong> Schulden in ungewisser Höhe<br />

● Erfassung nachträglicher Ausgaben bzw. drohender Verluste, die zur Abrechnungsperiode<br />

gehören<br />

● Grund ist bekannt, nicht jedoch Höhe und Fälligkeitstermin<br />

● müssen in einer Höhe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt werden<br />

● zu bilden <strong>für</strong> (§249 HGB):<br />

ungewisse Schulden (z.B. Pensionsanwartschaften)<br />

drohende Verluste (z.B. Prozesskosten)<br />

unterlassene Reparaturaufwendungen<br />

Gewährleistungen<br />

● bei Wegfall der Voraussetzungen: Auflösung<br />

Rücklagen (§272(2+3) HGB)<br />

• Teil des Eigenkapitals, z.B. Gewinnrücklage<br />

Stand: 03.05.07 - Seite: 3

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