Externer Wachdienst WuS - Ludwigshafen - BASF

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Checkpunkt Bemerkung 7 Fahrpersonal (Gefahrguttransport) vor Einfahrt 7.1 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden ? ➢ Je Besatzungsmitglied • 1 Schutzanzug • 1 Warnweste oder Warnkleidung • 1 dichtschließende Schutzbrille • 1 Paar Schutzhandschuhe aus Kunststoff oder Gummi • 1 Paar Stiefel aus Kunststoff oder Gummi 8 Fahrzeug (Gefahrguttransport) vor Einfahrt 8.1 Vorgeschriebene Feuerlöscher vorhanden ? - Für Beförderungseinheiten über 7,5 t i 12 kg Löschpulver ABC (mind. 1x6 kg ABC Feuerlöscher sowie 6 kg ABC in weiteren Behältern) mit gültiger Prüfung - Für Beförderungseinheiten von mehr als 3,5 t bis einschließlich 7,5 t i 8 kg Löschpulver ABC (mind. 1x6 kg Feuerlöscher sowie 2 kg in weiteren Behältern) mit gültiger Prüfung - Für Beförderungseinheiten von bis zu 3,5 t i 4 kg Löschpulver ABC (in einem oder mehreren Behältern) mit gültiger Prüfung - Für Beförderungseinheiten kleiner als 3,5 t (PKW) i 2 kg Löschpulver ABC (in einem Behälter) mit gültiger Prüfung 8.2 Vorgeschriebene allgemeine Schutzausrüstung vorhanden ? ➢ Je Fahrzeug • 2 orangefarbene Warntafeln (30x40 cm) • 1 Handlampe (nicht Metall / ex-geschützt) • 1 Augenspülflasche mit Flüssigkeit • 1 Kanalisationsabdeckung (mind. 90x90 cm) • 1 Schaufel oder (Klapp-) Spaten • 1 Besen • 1 Auffangbehälter (mind. 5 Liter) Ergebnis i.O. Ergebnis n.i.O. Stand: 07.11.2008 14:31:12 Seite 4 von 5 C:\Documents and Settings\luetkem\AfP neu\Coatings\Einfahrtkriterien BASF Coatings Münster Stand 10_03_2009.doc

Maßnahmen: 1. Der Fahrer / Beifahrer ist auf den Mangel hinzuweisen und aufzufordern den Mangel abzustellen. Darüber hinaus ist die zuständige CT Facheinheit oder der diensthabende Wachabteilungsleiter / Vertreter Werkfeuerwehr zu informieren. Ausnahmeregelung für Schutzausrüstungskontrollen (PSA) Die Ausnahmeregelung gilt für Fahrer / Beifahrer von Fahrzeugen bis 3,5 t, die nur selten ins Werk einfahren bzw. über die BASF – Regelung nicht informiert sind. Wenn bei den Kontrollen festgestellt wird, dass ein Fahrer / Beifahrer die persönliche Schutzausrüstung nicht bzw. nicht komplett mitführt, ist nach Rücksprache mit der zuständigen Be- und Entladestelle die Einfahrt / Ausfahrt zu genehmigen. Zusatz: Gefahrguttransporter sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen. 2. Die Einfahrt / Ausfahrt, ist bis zur Abstellung des Mangels bzw. bis zur Entscheidung der zuständigen CT Fachstelle oder des diensthabenden Wachabteilungsleiters / Vertreters Werkfeuerwehr zu verwehren. 3. Kann ein Mangel nicht abgestellt werden, ist unverzüglich - innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit die zuständige Fachstelle der Einheit CT: Transportsicherheit (CT/XUT) Herr Gerhard Schnurrer 3739 (wenn nicht erreichbar CT/XUS) Belade-/ Entladebetriebe Verladekoordinator (F112, C315, D114, B211) Verkehrswesen (CT/SFV) Herr Dennis König 3714, Herr Klaus Kluckhenn 3437 Transportsicherheit (CT/XUS) Herr Erwin Hollekamp 3850, Herr Norbert Zumbrägel 2127 - außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit (Infrastrukturbetriebe – CT/SI) der diensthabende Wachabteilungsleiter / Vertreter Werkfeuerwehr, Rufnummer: 6673400 zu informieren und eine Entscheidung herbeizuführen. 4. Bei anhaltender bzw. dauerhaften Verwehrung der Einfahrt / Ausfahrt ist das weitere Vorgehen mit der zuständigen Be- und Entladestelle abzustimmen. 5. Über die Mängelfeststellung ist eine Meldung zu erstellen. Zusatz: Die unter Bemerkung mit Stern gekennzeichneten Checkpunkte sind nur dann als Mängelfeststellung zu melden, wenn ein Fahrer / Beifahrer der Aufforderung zur Abstellung des Mangels nicht / bzw. erst nach wiederholter Aufforderung nachkommt. Stand: 07.11.2008 14:31:12 Seite 5 von 5 C:\Documents and Settings\luetkem\AfP neu\Coatings\Einfahrtkriterien BASF Coatings Münster Stand 10_03_2009.doc

Checkpunkt Bemerkung<br />

7 Fahrpersonal (Gefahrguttransport) vor Einfahrt<br />

7.1 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) vorhanden ?<br />

➢ Je Besatzungsmitglied<br />

• 1 Schutzanzug<br />

• 1 Warnweste oder Warnkleidung<br />

• 1 dichtschließende Schutzbrille<br />

• 1 Paar Schutzhandschuhe aus Kunststoff<br />

oder Gummi<br />

• 1 Paar Stiefel aus Kunststoff oder Gummi<br />

8 Fahrzeug (Gefahrguttransport) vor Einfahrt<br />

8.1 Vorgeschriebene Feuerlöscher vorhanden ?<br />

- Für Beförderungseinheiten über 7,5 t<br />

i 12 kg Löschpulver ABC (mind. 1x6 kg ABC<br />

Feuerlöscher sowie 6 kg ABC in weiteren<br />

Behältern) mit gültiger Prüfung<br />

- Für Beförderungseinheiten von mehr als 3,5 t<br />

bis einschließlich 7,5 t<br />

i 8 kg Löschpulver ABC (mind. 1x6 kg<br />

Feuerlöscher sowie 2 kg in weiteren<br />

Behältern) mit gültiger Prüfung<br />

- Für Beförderungseinheiten von bis zu 3,5 t<br />

i 4 kg Löschpulver ABC (in einem oder<br />

mehreren Behältern) mit gültiger Prüfung<br />

- Für Beförderungseinheiten kleiner als 3,5 t<br />

(PKW)<br />

i 2 kg Löschpulver ABC (in einem Behälter)<br />

mit gültiger Prüfung<br />

8.2 Vorgeschriebene allgemeine Schutzausrüstung<br />

vorhanden ?<br />

➢ Je Fahrzeug<br />

• 2 orangefarbene Warntafeln (30x40 cm)<br />

• 1 Handlampe (nicht Metall / ex-geschützt)<br />

• 1 Augenspülflasche mit Flüssigkeit<br />

• 1 Kanalisationsabdeckung<br />

(mind. 90x90 cm)<br />

• 1 Schaufel oder (Klapp-) Spaten<br />

• 1 Besen<br />

• 1 Auffangbehälter (mind. 5 Liter)<br />

Ergebnis<br />

i.O.<br />

Ergebnis<br />

n.i.O.<br />

Stand: 07.11.2008 14:31:12 Seite 4 von 5 C:\Documents and Settings\luetkem\AfP neu\Coatings\Einfahrtkriterien <strong>BASF</strong> Coatings<br />

Münster Stand 10_03_2009.doc

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