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Auslobungsbroschüre - luchterhandt

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24<br />

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN UND VORGABEN<br />

6 Geschosse<br />

+ 2 Geschosse Tiefgarage<br />

Vertikaldränagen<br />

6 Geschosse + 2 Geschosse Tiefgarage<br />

ca. + 8.60 - 8.80 m ü. NN<br />

EG- Ebene<br />

ca.+ 8.50-8.70 m ü. NN (hochwassersicheres Niveau)<br />

EG- Ebene<br />

ca. + 8.70 - 9.60 m ü. NN<br />

+ 4.60 - 5.00 m ü. NN<br />

HWS-Wand<br />

1. Geschoss Tiefgarage HWS-Wand<br />

+ 5.00 - 5.50 m ü. NN<br />

- 5.50 m ü. NN<br />

Systemschnitt Warftkonzept mit TG-Sockel<br />

Rolle. So müssen für jedes Gebiet mindestens<br />

zwei hochwassergeschützte, für<br />

Rettungsfahrzeuge befahrbare Wege<br />

zur Verfügung stehen. Für die Bebauung<br />

entlang der Versmannstraße sichert die<br />

verkehrliche Anbindung an die Shanghaiallee,<br />

die Freihafenelbbrücke und die<br />

Großmarktbrücke die unabhängigen Rettungswege<br />

mit Anschluss an die Gebiete<br />

hinter der Hauptdeichlinie. Auf der südlichen<br />

Halbinsel wird diese Funktion in einem<br />

ersten Schritt zunächst über die Brücke<br />

Baakenhafen West mit Anschluss an<br />

die Versmannstraße übernommen. Die<br />

zweite hochwassergeschützte Rettungswegeanbindung<br />

wird später Richtung<br />

Osten über die dort neu entstehende Erschließungsstraße<br />

und die Baakenwerder<br />

Straße ebenfalls an die Versmannstraße<br />

hergestellt. (Anlage 03/06 - Hochwasserschutzkonzept)<br />

3.7 KAIMAUERN<br />

Die Kaimauern im Quartier Baakenhafen<br />

weisen unterschiedliche Zustände<br />

im Bestand auf, die vorab bewertet und<br />

bzgl. der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen<br />

klassifiziert wurden. Während<br />

die Kaimauern an der Nordseite des Baakenhafens<br />

und an der Elbe saniert werden<br />

müssen, ist für die Kaimauer an der<br />

Südseite des Baakenhafens voraussichtlich<br />

ein Neubau erforderlich. Einzelheiten<br />

können der Anlage 05/03 - „Übersichtsplan<br />

Studie Kaianlagen Baakenhafen“<br />

entnommen werden. Die Konstruktionsbreiten<br />

der Kaimauern variieren und sind<br />

bei der Bebauung zu berücksichtigen. In<br />

der Planungsgrundlage (Anlage 02/01<br />

- Plangrundlage mit Kaimauerabstandslinie)<br />

sind die Mindestabstände zu den<br />

Kaimauern als „Kaimauerabstandslinie“<br />

eingetragen und zwingend einzuhalten.<br />

2. Geschoss Tiefgarage mit Auftriebssicherer Sohle<br />

Kleischicht<br />

Sandschicht<br />

3.8 BAUORDNUNGSRECHTLICHE<br />

VORGABEN<br />

Baurechtilche Vorschriften Im Rahmen<br />

des Verfahrens sind die Bestimmungen<br />

der Hamburgischen Bauordnung<br />

(HBauO) mit den ergänzenden Vorschriften<br />

(insbesondere VStättVO, Gar-<br />

VO, Bauprüfdienst Hochhäuser) und die<br />

technischen Baubestimmungen einzuhalten.<br />

Abstandsflächen Die Tiefe der Abstandsflächen<br />

beträgt gemäß Hamburgischer<br />

Bauordnung regelhaft 0,4 H. Wenn<br />

der Bebauungsplan durch die Festsetzung<br />

von Baukörpern oder Baulinien eine andere<br />

zwingende Festsetzung trifft, kann<br />

von den 0,4 H abgewichen werden. Da der<br />

zukünftige Bebauungsplan auf Grundlage<br />

des Funktionsplans erstellt wird, der wiederum<br />

auf dem Ergebnis des städtebaulichen<br />

Wettbewerbs basiert, besteht grundsätzlich<br />

die Möglichkeit im Wettbewerb<br />

reduzierte Abstandsflächen anzunehmen.<br />

Die Teilnehmer sollten allerdings prüfen,<br />

ob bei Unterschreitung der 0,4 H noch<br />

ausreichende Belichtungsverhältnisse für<br />

die einzelnen Nutzungseinheiten gegeben<br />

sind.<br />

Rettungswege/Feuerwehr Je nach Typus<br />

der geplanten Gebäude muss der<br />

1. Rettungsweg baulich und kann der<br />

2. Rettungsweg über Rettungsgeräte<br />

der Feuerwehr hergestellt werden.<br />

Dafür muss ein Fenster der jeweiligen<br />

Nutzungseinheit angeleitert werden<br />

können. Für Hochhäuser und Versammlungsstätten<br />

sind zwei bauliche Rettungswege<br />

erforderlich. In Hochhäusern<br />

mit einer Höhe des Fußbodens des<br />

obersten Geschosses, mit Räumen zum<br />

ständigen Aufenthalt von Personen von<br />

- 9.50 m ü. NN<br />

bis zu 60 m, kann ein Sicherheitstreppenraum<br />

anstelle von zwei baulichen<br />

Rettungswegen geplant werden.<br />

Die Teilnehmer sollen keine Zufahrten<br />

oder Aufstellmöglichkeiten für Feuerwehrfahrzeuge<br />

in den Blockinnenbereichen<br />

vorsehen. Die Vorschriften für die<br />

Zufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehr<br />

sind der beiliegenden „Richtlinie<br />

über Flächen für die Feuerwehr“ zu entnehmen.<br />

(Anlage 04/06 - Richtlinie über<br />

Flächen für die Feuerwehr)<br />

Barrierefreiheit Alle Bereiche des Gebäudeensembles<br />

und der Außen- und<br />

Freianlagen sind in Anlehnung an die<br />

DIN 18024 nutzungs- und funktionsgerecht<br />

für Mobilitätsbehinderte zu planen.<br />

Die barrierefreie Zugänglichkeit<br />

der öffentlichen und nichtöffentlichen<br />

Bereiche ist bei der Entwurfsplanung zu<br />

berücksichtigen und darzustellen.<br />

Stellplätze und Fahrradplätze<br />

Für Geschosswohnungsbau sind gemäß<br />

Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze<br />

und notwendige Fahrradplätze“ 0,8<br />

Stellplätze pro Wohnung vorzusehen,<br />

bei Büros ist ein Stellplatz pro 70 qm BGF<br />

einzuplanen. Die geforderten privaten<br />

Stellplätze sind in der Regel in zwei Tiefgaragengeschossen<br />

unterzubringen, die<br />

in den Warften der Gebäude zwischen<br />

der Straßenbegrenzungslinie und der<br />

Kaimauerabstandslinie gebaut werden.<br />

Alle weiteren Vorgaben zu den notwendigen<br />

Stellplätzen und Fahrradplätzen<br />

sind der Globalrichtlinie zu entnehmen.<br />

(Anlage 04/07 - Globalrichtlinie für notwendige<br />

Stellplätze und notwendige<br />

Fahrradstellplätze)

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