Auslobungsbroschüre - luchterhandt
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ERGÄNZENDE INFORMATIONEN UND VORGABEN<br />
6 Geschosse<br />
+ 2 Geschosse Tiefgarage<br />
Vertikaldränagen<br />
6 Geschosse + 2 Geschosse Tiefgarage<br />
ca. + 8.60 - 8.80 m ü. NN<br />
EG- Ebene<br />
ca.+ 8.50-8.70 m ü. NN (hochwassersicheres Niveau)<br />
EG- Ebene<br />
ca. + 8.70 - 9.60 m ü. NN<br />
+ 4.60 - 5.00 m ü. NN<br />
HWS-Wand<br />
1. Geschoss Tiefgarage HWS-Wand<br />
+ 5.00 - 5.50 m ü. NN<br />
- 5.50 m ü. NN<br />
Systemschnitt Warftkonzept mit TG-Sockel<br />
Rolle. So müssen für jedes Gebiet mindestens<br />
zwei hochwassergeschützte, für<br />
Rettungsfahrzeuge befahrbare Wege<br />
zur Verfügung stehen. Für die Bebauung<br />
entlang der Versmannstraße sichert die<br />
verkehrliche Anbindung an die Shanghaiallee,<br />
die Freihafenelbbrücke und die<br />
Großmarktbrücke die unabhängigen Rettungswege<br />
mit Anschluss an die Gebiete<br />
hinter der Hauptdeichlinie. Auf der südlichen<br />
Halbinsel wird diese Funktion in einem<br />
ersten Schritt zunächst über die Brücke<br />
Baakenhafen West mit Anschluss an<br />
die Versmannstraße übernommen. Die<br />
zweite hochwassergeschützte Rettungswegeanbindung<br />
wird später Richtung<br />
Osten über die dort neu entstehende Erschließungsstraße<br />
und die Baakenwerder<br />
Straße ebenfalls an die Versmannstraße<br />
hergestellt. (Anlage 03/06 - Hochwasserschutzkonzept)<br />
3.7 KAIMAUERN<br />
Die Kaimauern im Quartier Baakenhafen<br />
weisen unterschiedliche Zustände<br />
im Bestand auf, die vorab bewertet und<br />
bzgl. der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen<br />
klassifiziert wurden. Während<br />
die Kaimauern an der Nordseite des Baakenhafens<br />
und an der Elbe saniert werden<br />
müssen, ist für die Kaimauer an der<br />
Südseite des Baakenhafens voraussichtlich<br />
ein Neubau erforderlich. Einzelheiten<br />
können der Anlage 05/03 - „Übersichtsplan<br />
Studie Kaianlagen Baakenhafen“<br />
entnommen werden. Die Konstruktionsbreiten<br />
der Kaimauern variieren und sind<br />
bei der Bebauung zu berücksichtigen. In<br />
der Planungsgrundlage (Anlage 02/01<br />
- Plangrundlage mit Kaimauerabstandslinie)<br />
sind die Mindestabstände zu den<br />
Kaimauern als „Kaimauerabstandslinie“<br />
eingetragen und zwingend einzuhalten.<br />
2. Geschoss Tiefgarage mit Auftriebssicherer Sohle<br />
Kleischicht<br />
Sandschicht<br />
3.8 BAUORDNUNGSRECHTLICHE<br />
VORGABEN<br />
Baurechtilche Vorschriften Im Rahmen<br />
des Verfahrens sind die Bestimmungen<br />
der Hamburgischen Bauordnung<br />
(HBauO) mit den ergänzenden Vorschriften<br />
(insbesondere VStättVO, Gar-<br />
VO, Bauprüfdienst Hochhäuser) und die<br />
technischen Baubestimmungen einzuhalten.<br />
Abstandsflächen Die Tiefe der Abstandsflächen<br />
beträgt gemäß Hamburgischer<br />
Bauordnung regelhaft 0,4 H. Wenn<br />
der Bebauungsplan durch die Festsetzung<br />
von Baukörpern oder Baulinien eine andere<br />
zwingende Festsetzung trifft, kann<br />
von den 0,4 H abgewichen werden. Da der<br />
zukünftige Bebauungsplan auf Grundlage<br />
des Funktionsplans erstellt wird, der wiederum<br />
auf dem Ergebnis des städtebaulichen<br />
Wettbewerbs basiert, besteht grundsätzlich<br />
die Möglichkeit im Wettbewerb<br />
reduzierte Abstandsflächen anzunehmen.<br />
Die Teilnehmer sollten allerdings prüfen,<br />
ob bei Unterschreitung der 0,4 H noch<br />
ausreichende Belichtungsverhältnisse für<br />
die einzelnen Nutzungseinheiten gegeben<br />
sind.<br />
Rettungswege/Feuerwehr Je nach Typus<br />
der geplanten Gebäude muss der<br />
1. Rettungsweg baulich und kann der<br />
2. Rettungsweg über Rettungsgeräte<br />
der Feuerwehr hergestellt werden.<br />
Dafür muss ein Fenster der jeweiligen<br />
Nutzungseinheit angeleitert werden<br />
können. Für Hochhäuser und Versammlungsstätten<br />
sind zwei bauliche Rettungswege<br />
erforderlich. In Hochhäusern<br />
mit einer Höhe des Fußbodens des<br />
obersten Geschosses, mit Räumen zum<br />
ständigen Aufenthalt von Personen von<br />
- 9.50 m ü. NN<br />
bis zu 60 m, kann ein Sicherheitstreppenraum<br />
anstelle von zwei baulichen<br />
Rettungswegen geplant werden.<br />
Die Teilnehmer sollen keine Zufahrten<br />
oder Aufstellmöglichkeiten für Feuerwehrfahrzeuge<br />
in den Blockinnenbereichen<br />
vorsehen. Die Vorschriften für die<br />
Zufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehr<br />
sind der beiliegenden „Richtlinie<br />
über Flächen für die Feuerwehr“ zu entnehmen.<br />
(Anlage 04/06 - Richtlinie über<br />
Flächen für die Feuerwehr)<br />
Barrierefreiheit Alle Bereiche des Gebäudeensembles<br />
und der Außen- und<br />
Freianlagen sind in Anlehnung an die<br />
DIN 18024 nutzungs- und funktionsgerecht<br />
für Mobilitätsbehinderte zu planen.<br />
Die barrierefreie Zugänglichkeit<br />
der öffentlichen und nichtöffentlichen<br />
Bereiche ist bei der Entwurfsplanung zu<br />
berücksichtigen und darzustellen.<br />
Stellplätze und Fahrradplätze<br />
Für Geschosswohnungsbau sind gemäß<br />
Globalrichtlinie „Notwendige Stellplätze<br />
und notwendige Fahrradplätze“ 0,8<br />
Stellplätze pro Wohnung vorzusehen,<br />
bei Büros ist ein Stellplatz pro 70 qm BGF<br />
einzuplanen. Die geforderten privaten<br />
Stellplätze sind in der Regel in zwei Tiefgaragengeschossen<br />
unterzubringen, die<br />
in den Warften der Gebäude zwischen<br />
der Straßenbegrenzungslinie und der<br />
Kaimauerabstandslinie gebaut werden.<br />
Alle weiteren Vorgaben zu den notwendigen<br />
Stellplätzen und Fahrradplätzen<br />
sind der Globalrichtlinie zu entnehmen.<br />
(Anlage 04/07 - Globalrichtlinie für notwendige<br />
Stellplätze und notwendige<br />
Fahrradstellplätze)