Otto Linne Preis 2013 - Auslobung - luchterhandt
Otto Linne Preis 2013 - Auslobung - luchterhandt Otto Linne Preis 2013 - Auslobung - luchterhandt
15. Preis- und Ankaufsumme Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 12.000 EUR (netto) zur Verfügung. 1. Preis: 5.000 Euro 2. Preis: 3.000 Euro 3. Preis: 2.000 Euro 4. Preis: 1.000 Euro Ankäufe: 1.000 Euro Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen. 16. Rückfragen und Kolloquium Rückfragen müssen bis zum 02. April 2013 (16:00 Uhr) schriftlich an das büro luchterhandt (buero@luchterhandt.de) gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 12. April 2013. Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird Bestandteil der Auslobung und allen Teilnehmenden zugesendet. 52 17. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen. Die Pläne und alle weiteren eingereichten Schriftstücke und Objekte sind mit einer Kennzahl aus sechs Ziffern in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen bzw. sichtbar an dem entsprechenden Objekt zu vermerken (innerhalb eines Rahmens von maximal 6 cm Breite und 2 cm Höhe). Die CD ist ebenfalls mit der Kennzahl zu versehen. Die Verfassererklärung samt Nachweisen zur Teilnahmeberechtigung ist separat in einem undurchsichtigen, mit der Kennzahl versehenen, geschlossenen Kuvert einzureichen. 18. Abgabetermine Die Arbeiten können persönlich mit der Kennzeichnung „Otto Linne Preis“ im büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg eingereicht werden. Abgabetermin ist am 16. September 2013. Arbeiten, die durch die Post oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn der Tagesstempel das oben stehende Datum nachweist. Sofern an dem Poststück kein Tagesstempel angebracht ist, ist der Nachweis der Einlieferung über einen entsprechenden Einlieferungsbeleg zu erbringen.
19. Rechnungsanschrift für Preisgelder und Honorare Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und Landschaftsplanung z. Hd. Werner Steinke Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Rechnungen sind unter der oben genannten Rechnungsanschrift an das büro luchterhandt zu übersenden. Nach der Prüfung der Rechnung wird diese vom wettbewerbsbetreuenden Büro an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet. 20. Urheberrecht Sämtliche mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum der Ausloberinnen über. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Entwurfsverfasserinnen und -verfassern erhalten. Die Auslober haben das Recht, die Wettbewerbsarbeiten der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, denen weitere planerische Leistungen übertragen werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser und ihre Rechtsnachfolger/ Rechtsnachfolgerinnen sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. §14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9.9.1965 (BGBl. I S.1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks sind die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung der Auslober wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. Unwesentliche Teillösungen anderer nicht zur Ausführung bestimmter Wettbewerbsarbeiten gelten als abgegolten und dürfen von den Auslobern verwendet werden. Die Auslober haben das Erstveröffentlichungsrecht. Sie sind berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden genannt. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Wettbewerbsarbeiten haften die Auslober nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens. 21. Terminkette 15.02.2013 Bereitstellung der Auslobungsunterlagen 12.04.2013 Kolloquium 16.09.2013 Abgabe 05.11.2013 Preisgericht 02.12.2013 Preisverleihung in Hamburg anschließend Ausstellung der Arbeiten 53
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15. <strong>Preis</strong>- und Ankaufsumme<br />
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme<br />
von insgesamt 12.000 EUR (netto) zur Verfügung.<br />
1. <strong>Preis</strong>: 5.000 Euro<br />
2. <strong>Preis</strong>: 3.000 Euro<br />
3. <strong>Preis</strong>: 2.000 Euro<br />
4. <strong>Preis</strong>: 1.000 Euro<br />
Ankäufe: 1.000 Euro<br />
Das <strong>Preis</strong>gericht kann einstimmig eine andere<br />
Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.<br />
16. Rückfragen und Kolloquium<br />
Rückfragen müssen bis zum 02. April <strong>2013</strong><br />
(16:00 Uhr) schriftlich an das büro <strong>luchterhandt</strong><br />
(buero@<strong>luchterhandt</strong>.de) gerichtet werden. Die<br />
Beantwortung erfolgt im Rahmen des Rückfragenkolloquiums<br />
am 12. April <strong>2013</strong>. Das Protokoll<br />
des Rückfragenkolloquiums wird Bestandteil der<br />
<strong>Auslobung</strong> und allen Teilnehmenden zugesendet.<br />
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17. Kennzeichnung der Arbeiten<br />
Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen.<br />
Die Pläne und alle weiteren eingereichten<br />
Schriftstücke und Objekte sind mit einer Kennzahl<br />
aus sechs Ziffern in der rechten oberen Ecke zu<br />
kennzeichnen bzw. sichtbar an dem entsprechenden<br />
Objekt zu vermerken (innerhalb eines<br />
Rahmens von maximal 6 cm Breite und 2 cm<br />
Höhe). Die CD ist ebenfalls mit der Kennzahl zu<br />
versehen. Die Verfassererklärung samt Nachweisen<br />
zur Teilnahmeberechtigung ist separat in einem<br />
undurchsichtigen, mit der Kennzahl versehenen,<br />
geschlossenen Kuvert einzureichen.<br />
18. Abgabetermine<br />
Die Arbeiten können persönlich mit der Kennzeichnung<br />
„<strong>Otto</strong> <strong>Linne</strong> <strong>Preis</strong>“ im büro <strong>luchterhandt</strong>,<br />
Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg eingereicht<br />
werden. Abgabetermin ist am 16.<br />
September <strong>2013</strong>. Arbeiten, die durch die Post oder<br />
andere Transportunternehmen eingereicht werden,<br />
gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn der<br />
Tagesstempel das oben stehende Datum nachweist.<br />
Sofern an dem Poststück kein Tagesstempel<br />
angebracht ist, ist der Nachweis der Einlieferung<br />
über einen entsprechenden Einlieferungsbeleg zu<br />
erbringen.