Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...
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1.3.4 Mittelstreifen/Seitentrennstreifen Mittelstreifen: Geländestreifen zwischen Richtungsfahrbahnen. Seitentrennstreifen: Geländestreifen zwischen Hauptfahrbahn und Verteilerfahrbahn (Parallelfahrbahn). 1.3.5 Ortsdurchfahrten In den Ortsdurchfahrten (OD) ist nur der Anlagebestand aufzunehmen, der in der betrieblichen Unterhaltung der Straßenbauverwaltung steht. Der Beginn und das Ende der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt sind zu prüfen. 1.3.6 Grünflächen Mittelstreifen Trennstreifen Bei der Erhebung der Grünflächen (Gruppierung 4) können für Mittel- und Seitentrennstreifen sowie für den Straßenseitenraum vereinfachend mittlere Breiten angegeben werden. Die mittleren Breiten sind dabei möglichst für lange Einzelabschnitte zu bestimmen. Bei Querschnittsänderungen, die einen möglichen Einfluss auf den Straßenbetriebsdienstaufwand haben, sollte ein neuer Einzelabschnitt aufgenommen werden. Kompensationsflächen, die nicht direkt einem Abschnitt oder Ast (Streckenabschnitt) zugeordnet werden können, sind mit Hinweis auf den Baulastträger und mit einem Bezug zur betreuenden Meisterei zu erfassen. Version 1.00 - Seite 8 -
1.4 Knotenpunkte 1.4.1 Plangleiche Knotenpunkte zwischen klassifizierten Straßen Bei Einmündungen und Kreuzungen sind in der Regel die zum Knotenpunkt zählenden Ausstattungen, Anlageteile und Flächen der höher klassifizierten Straße zuzuordnen. Grundsätzlich gilt hier die zuständige Pflicht zum Straßenbetriebsdienst, die im Regelfall im Fußpunkt der Eckausrundung beginnt. Bei Einmündungen und Kreuzungen gleich klassifizierter Straßen ist sicherzustellen, dass die zum Knotenpunkt zählenden Ausstattungen, Anlageteile und Flächen nur einmal erfasst werden. Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten sind nur einmal zu erfassen und i. d. R. der übergeordneten Straße (Abschnittsanfang oder -ende) zuzuordnen. Version 1.00 - Seite 9 -
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1.3.4 Mittelstreifen/Seitentrennstreifen<br />
Mittelstreifen: Geländestreifen zwischen Richtungsfahrbahnen.<br />
Seitentrennstreifen: Geländestreifen zwischen Hauptfahrbahn <strong>und</strong> Verteilerfahrbahn<br />
(Parallelfahrbahn).<br />
1.3.5 Ortsdurchfahrten<br />
In den Ortsdurchfahrten (OD) ist nur der Anlagebestand aufzunehmen, der in der betrieblichen<br />
Unterhaltung der Straßenbauverwaltung steht. Der Beginn <strong>und</strong> das Ende<br />
der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt sind zu prüfen.<br />
1.3.6 Grünflächen<br />
Mittelstreifen Trennstreifen<br />
Bei der Erhebung der Grünflächen (Gruppierung 4) können <strong>für</strong> Mittel- <strong>und</strong> Seitentrennstreifen<br />
sowie <strong>für</strong> den Straßenseitenraum vereinfachend mittlere Breiten angegeben<br />
werden.<br />
Die mittleren Breiten sind dabei möglichst <strong>für</strong> lange Einzelabschnitte zu bestimmen.<br />
Bei Querschnittsänderungen, die einen möglichen Einfluss auf den Straßenbetriebsdienstaufwand<br />
haben, sollte ein neuer Einzelabschnitt aufgenommen werden.<br />
Kompensationsflächen, die nicht direkt einem Abschnitt oder Ast (Streckenabschnitt)<br />
zugeordnet werden können, sind mit Hinweis auf den <strong>Bau</strong>lastträger <strong>und</strong> mit einem<br />
Bezug zur betreuenden Meisterei zu erfassen.<br />
Version 1.00 - Seite 8 -