Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...
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Aufgrund der topographischen Unterschiede kann nicht eine Erläuterung für alle Knotenpunkte gelten, grundsätzlich gilt: Zur durchgehenden Strecke (Abschnitt) zählen nur die unmittelbar an der Hauptfahrbahn liegenden Elemente. Den jeweiligen Ästen werden die Flächen nach Zugängigkeit und den Erfordernissen, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben (Sichtverhältnisse, Lichtraumprofil, Entwässerung usw.) zugeordnet. Erfassung siehe höhengleiche Einmündung Version 1.00 - Seite 14 -
Dem Ast A-B sind daher alle Anlageteile der rechts in Fahrtrichtung gelegenen Flächen zuzuordnen sowie der Bankettstreifen links des Astes und der Gehölzstreifen. In den Berührungsbereichen der Äste sind gemeinsame Elemente (z. B. Durchlässe) ebenfalls dem Ast A-B zuzuordnen. In Zweifelsfällen ist die Fläche der Strecke zuzuordnen, von der aus sie unterhalten wird. Mehrfachaufnahmen sind in jedem Fall auszuschließen. Dem Ast C-D werden ebenfalls alle Anlageteile der rechts in Fahrtrichtung gelegenen Flächen zugeordnet sowie der Bankettstreifen links des Astes und die Dreiecksfläche im Gabelungsbereich beider Äste. Unabhängig vom Knotenpunktstyp wird die tatsächlich unterhaltene mittlere Breite entlang der Strecke/Äste erfasst. Version 1.00 - Seite 15 -
- Seite 1 und 2: Bundesministerium für Verkehr, Bau
- Seite 3 und 4: Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsheft
- Seite 5 und 6: 1 Leistungsheft und Anlagebestand 1
- Seite 7 und 8: 1.2 Hinweise zur Bestandsdatenerheb
- Seite 9 und 10: 1.4 Knotenpunkte 1.4.1 Plangleiche
- Seite 11 und 12: Beispiel: Planfreier Netzknoten 561
- Seite 13: Blick von Ast C-D in Stationierungs
- Seite 17 und 18: Skizze 2: Die einzelnen Netzknotena
- Seite 19 und 20: 1.6 Pflege und Aktualisierung der B
- Seite 21 und 22: Baubeginn NK 1 neue Strecke NK 2 Ku
- Seite 23 und 24: 2 Überblick der Gruppierungen Die
- Seite 25 und 26: Bäume und Grasflächen werden im O
- Seite 27 und 28: 3.3 Rad- und Gehwege Rad- und Gehwe
- Seite 29 und 30: Anmerkung: Grasflächen - intensiv:
- Seite 31 und 32: 3.6 Bauwerke 3.6.1 Bauwerke aus der
- Seite 33 und 34: 3.7 Steinschlaggefährdete Hänge S
- Seite 35 und 36: 4.2 Schutzwand Als Einzeldaten werd
- Seite 37 und 38: 4.4 Schilderstrecke Verkehrszeichen
- Seite 39 und 40: 4.6 Straßenausstattung (punktuell)
- Seite 41 und 42: 4.9 Schneezeichenstrecke Als Einzel
- Seite 43 und 44: 5.2 Wasserleitungsstrecke Wasserlei
- Seite 45 und 46: 5.2.3 Gräben und Mulden Gräben un
- Seite 47 und 48: 5.3 Schachtstrecke (Groberfassung)
- Seite 49 und 50: 6 Erfassung der Gruppierung „Grü
- Seite 51 und 52: 6.2 Grasflächen Grasflächen werde
- Seite 53 und 54: 6.3 Gehölzflächen Gehölzflächen
- Seite 55 und 56: Gehölzrand an Fahrbahn rechts Einz
- Seite 57 und 58: Abstand der Bäume zueinander ist k
- Seite 59: 6.6 Kompensationsflächen Als Einze
Dem Ast A-B sind daher alle Anlageteile der rechts in Fahrtrichtung gelegenen Flächen<br />
zuzuordnen sowie der Bankettstreifen links des Astes <strong>und</strong> der Gehölzstreifen.<br />
In den Berührungsbereichen der Äste sind gemeinsame Elemente (z. B. Durchlässe)<br />
ebenfalls dem Ast A-B zuzuordnen.<br />
In Zweifelsfällen ist die Fläche der Strecke zuzuordnen, von der aus sie unterhalten<br />
wird. Mehrfachaufnahmen sind in jedem Fall auszuschließen.<br />
Dem Ast C-D werden ebenfalls alle Anlageteile der rechts in Fahrtrichtung gelegenen<br />
Flächen zugeordnet sowie der Bankettstreifen links des Astes <strong>und</strong> die Dreiecksfläche<br />
im Gabelungsbereich beider Äste.<br />
Unabhängig vom Knotenpunktstyp wird die tatsächlich unterhaltene mittlere Breite<br />
entlang der Strecke/Äste erfasst.<br />
Version 1.00 - Seite 15 -