Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...
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Aufnahme des Einmündungsbereichs<br />
bis zum<br />
Ende der Eckausr<strong>und</strong>ung,<br />
bzw. zum Ende<br />
des Fahrbahnteilers<br />
Plangleicher Knotenpunkt bei Einmündung einer sonstigen öffentlichen Straße *) in<br />
eine B<strong>und</strong>esstraße<br />
*) Als öffentliche Straßen werden Gemeindestraßen <strong>und</strong> Gemeindeverbindungsstraßen<br />
aufgenommen. Ausgenommen sind Wirtschaftswege <strong>und</strong> Waldwege.<br />
1.4.2 Planfreie Knotenpunkte zwischen klassifizierten Straßen<br />
Bei planfreien Knotenpunkten sind <strong>für</strong> alle Knotenpunktselemente auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Bezeichnung der Äste (gemäß Netzknotenskizze) separate Erfassungsbögen auszufüllen.<br />
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