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SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

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Im Bereich <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstraßen erfolgt die Planung <strong>und</strong> Realisierung <strong>der</strong> Hochbaumaßnahmen<br />

auf Antrag in Amtshilfe durch den SIB.<br />

(Neubeschaffungen von Mobiliar <strong>für</strong> Aufenthalts- <strong>und</strong> Sozialräume sowie Büroausstattungen<br />

<strong>für</strong> das UI- Personal über 5000 € sind zu Lasten des UI III - Bereiches im GA<br />

zu buchen.)<br />

Kreise Kreishaushalt<br />

Land: Titel 812 84<br />

B<strong>und</strong>: Titel 812 22<br />

6.2.2 Kleine Hochbaumaßnahmen <strong>und</strong> Große Hochbaumaßnahmen<br />

6.2.2.1 Gehöfte <strong>und</strong> Stützpunkte des B<strong>und</strong>es<br />

Im Bereich <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstraßen erfolgt die Planung <strong>und</strong> Realisierung <strong>der</strong> Hochbaumaßnahmen<br />

auf Antrag in Amtshilfe durch SIB. Die da<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Haushaltsmittel<br />

werden dem LASuV zur Bewirtschaftung zugewiesen. Die baufachliche Betreuung erfolgt<br />

durch die jeweilige Nie<strong>der</strong>lassung des SIB. Diese ist auch verantwortlich <strong>für</strong> die<br />

Koordinierung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Baumaßnahmen sowie die Prüfung <strong>der</strong> sachlichen<br />

<strong>und</strong> rechnerischen Richtigkeit <strong>der</strong> Rechnungen. Die Buchung <strong>der</strong> Rechnungen erfolgt<br />

<strong>bei</strong>m LASuV auf den da<strong>für</strong> vorgesehenen Haushaltstiteln:<br />

Titel 711 22 Kleine Hochbaumaßnahmen (Maßnahmen < 1,0 Mio. €)<br />

Titel 712 22 Große Hochbaumaßnahmen (Maßnahmen > 1,0 Mio. €)<br />

6.2.2.2 Gehöfte <strong>und</strong> Stützpunkte des Landes<br />

Die Leistungen <strong>für</strong> Kleine <strong>und</strong> Große Hochbaumaßnahmen in Gehöften des Landes<br />

werden über SIB geplant, realisiert <strong>und</strong> finanziert.<br />

6.2.2.3 Gehöfte <strong>und</strong> Stützpunkte des Kreises<br />

Sofern sich Gehöfte in Eigentum <strong>der</strong> Landkreise befinden, sind die da<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungen <strong>für</strong> Planung <strong>und</strong> Bau eigenständig durch die Landkreise zu erbringen. Für<br />

notwendige investive Maßnahmen beteiligt sich das Land auf Antrag.<br />

Die Festlegungen im Gr<strong>und</strong>stücksübereignungsvertrag sind bindend.<br />

6.3 Schneeschutzzäune<br />

Ausgaben <strong>für</strong> die Neuausstattung von Straßenverkehrsanlagen mit Schneeschutzzäunen<br />

im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen sind <strong>der</strong> jeweiligen Baumaßnahme<br />

zuzuordnen.<br />

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