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SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

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ten <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung (Aufwendungen <strong>der</strong> SM, Fremdleistungen <strong>und</strong><br />

Verwaltungskosten) über den Landkreis vom Verursacher bzw. dessen<br />

Versicherung zurückgefor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> nach Kostenerstattung als Gutschrift dem DA<br />

des jeweiligen Baulastträgers zugeführt.<br />

Die Buchung erfolgt im Bereich UI X auf dem Haushaltstitel des B<strong>und</strong>es bzw. des<br />

Landes o<strong>der</strong> Kreises.<br />

Kreise: Titel 782 88; Kennung 907<br />

Land: Titel 780 84; Kennung 907<br />

B<strong>und</strong>: Titel 521 29; Kennung 907<br />

Die entstandenen Verwaltungskosten werden nach Zahlungseingang dem Kreishaushalt<br />

zugeführt.<br />

Enthält die dem Verursacher gestellte Rechnung Anteile des GA, sind diese Anteile<br />

dem GA getrennt nach UI- Bereichen (Lohn, Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte, Baustoffe)<br />

wie<strong>der</strong> zurück zu erstatten.<br />

6.1.2 Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Dritte<br />

Bei Ersatzvornahmen gegenüber Dritten bzw. Hilfsleistungen, die in Wahrnehmung <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherungspflicht <strong>für</strong> Dritte durch die Straßenmeisterei erbracht werden, ist<br />

analog Punkt 6.1.1 zu verfahren. Die Leistungen sind in PRO UI unter <strong>der</strong> zutreffenden<br />

LP im LB 10 zu buchen.<br />

Die <strong>für</strong> die Leistung erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen sind auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vom<br />

SMWA bekanntgegebenen St<strong>und</strong>ensätze <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Personal in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Fassung sowie des verbrauchten Materials, zuzüglich Verwaltungskosten dem<br />

Verursacher in Rechnung zu stellen. Die Einnahmen (ohne den Anteil Verwaltungskosten)<br />

sind dem GA zu erstatten. Die erstatteten Verwaltungskosten sind im Kreishaushalt<br />

zu vereinnahmen.<br />

6.2 Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gehöfte<br />

6.2.1 Bauunterhalt<br />

Alle Ausgaben <strong>für</strong> den Bauunterhalt, Instandsetzungen, Erneuerungen <strong>und</strong> Ergänzung<br />

des Zubehörs von Straßenmeistereien sind aus dem Haushalt des jeweiligen Eigentümers<br />

des Gehöftes bzw. <strong>der</strong> baulichen Anlagen zu finanzieren.<br />

Folgende Titel stehen da<strong>für</strong> zur Verfügung:<br />

Kreise: Kreishaushalt<br />

Land : Einzelplan 14 über SIB<br />

B<strong>und</strong> : 711 22 über LASuV<br />

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