SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...
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ten <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung (Aufwendungen <strong>der</strong> SM, Fremdleistungen <strong>und</strong><br />
Verwaltungskosten) über den Landkreis vom Verursacher bzw. dessen<br />
Versicherung zurückgefor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> nach Kostenerstattung als Gutschrift dem DA<br />
des jeweiligen Baulastträgers zugeführt.<br />
Die Buchung erfolgt im Bereich UI X auf dem Haushaltstitel des B<strong>und</strong>es bzw. des<br />
Landes o<strong>der</strong> Kreises.<br />
Kreise: Titel 782 88; Kennung 907<br />
Land: Titel 780 84; Kennung 907<br />
B<strong>und</strong>: Titel 521 29; Kennung 907<br />
Die entstandenen Verwaltungskosten werden nach Zahlungseingang dem Kreishaushalt<br />
zugeführt.<br />
Enthält die dem Verursacher gestellte Rechnung Anteile des GA, sind diese Anteile<br />
dem GA getrennt nach UI- Bereichen (Lohn, Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte, Baustoffe)<br />
wie<strong>der</strong> zurück zu erstatten.<br />
6.1.2 Sonstige Leistungen <strong>für</strong> Dritte<br />
Bei Ersatzvornahmen gegenüber Dritten bzw. Hilfsleistungen, die in Wahrnehmung <strong>der</strong><br />
Verkehrssicherungspflicht <strong>für</strong> Dritte durch die Straßenmeisterei erbracht werden, ist<br />
analog Punkt 6.1.1 zu verfahren. Die Leistungen sind in PRO UI unter <strong>der</strong> zutreffenden<br />
LP im LB 10 zu buchen.<br />
Die <strong>für</strong> die Leistung erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen sind auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vom<br />
SMWA bekanntgegebenen St<strong>und</strong>ensätze <strong>für</strong> Technik <strong>und</strong> Personal in <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Fassung sowie des verbrauchten Materials, zuzüglich Verwaltungskosten dem<br />
Verursacher in Rechnung zu stellen. Die Einnahmen (ohne den Anteil Verwaltungskosten)<br />
sind dem GA zu erstatten. Die erstatteten Verwaltungskosten sind im Kreishaushalt<br />
zu vereinnahmen.<br />
6.2 Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gehöfte<br />
6.2.1 Bauunterhalt<br />
Alle Ausgaben <strong>für</strong> den Bauunterhalt, Instandsetzungen, Erneuerungen <strong>und</strong> Ergänzung<br />
des Zubehörs von Straßenmeistereien sind aus dem Haushalt des jeweiligen Eigentümers<br />
des Gehöftes bzw. <strong>der</strong> baulichen Anlagen zu finanzieren.<br />
Folgende Titel stehen da<strong>für</strong> zur Verfügung:<br />
Kreise: Kreishaushalt<br />
Land : Einzelplan 14 über SIB<br />
B<strong>und</strong> : 711 22 über LASuV<br />
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