20.07.2013 Aufrufe

SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Son<strong>der</strong>regelungen<br />

6.1 Leistungen gegenüber Dritten<br />

6.1.1 Schäden durch Dritte verursacht (siehe Anlage 8)<br />

a) Schadensbeseitigung mit eigenem Personal<br />

Werden die durch einen Dritten verursachten Schäden an den Straßenverkehrsanlagen<br />

mit eigenem Personal beseitigt, so werden die Kosten im GA Kreis, Titel<br />

521 88 (Personal, Fahrzeuge, Geräte, Baustoffe) erfasst.<br />

Die <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung erfor<strong>der</strong>lichen Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en gehen nicht in die<br />

Bildung des Lohnst<strong>und</strong>enschlüssels ein. Die Buchung erfolgt im LB 10 unter<br />

LP 10.03.<br />

Parallel dazu wird <strong>der</strong> Aufwand <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung (Lohnkosten, Fahrzeuge<br />

<strong>und</strong> Geräte, Baustoffe) durch die Straßenmeisterei als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die<br />

Rechnungslegung gegenüber dem Verursacher (sofern bekannt) bzw. dessen<br />

Versicherung erfasst. Die vom SMWA bekanntgegebenen St<strong>und</strong>ensätze in <strong>der</strong><br />

jeweils gültigen Fassung sind anzuwenden.<br />

Die Aufwendungen <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung zuzüglich <strong>der</strong> Verwaltungskosten<br />

sind dem Verursacher bzw. dessen Versicherung in Rechnung zu stellen. Nach<br />

erfolgter Gutschrift durch den Verursacher bzw. dessen Versicherung wird diese<br />

zunächst im Bereich UI V; Kennung 515 gebucht. Danach wird <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> erstatteten<br />

Verwaltungskosten dem Kreishaushalt zugeführt. Der in <strong>der</strong> Gutschrift<br />

enthaltene Anteil, die Aufwendungen des UI- Personals betreffend, wird dem GA<br />

(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bereiche Lohn, Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte, Baustoffe)<br />

zurück erstattet (Sammelbuchungen sind möglich).<br />

Sofern <strong>der</strong> Verursacher unbekannt ist <strong>und</strong> damit keine Erstattung durch den Verursacher<br />

erfolgt, sind die ermittelten Kosten dem DA des jeweiligen Baulastträgers<br />

anzulasten, mit Entlastung des GA getrennt nach den einzelnen UI- Bereichen<br />

(Lohn, Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte, Baustoffe).<br />

b) Schadensbeseitigung durch Fremdfirmen<br />

Werden die durch einen Dritten verursachten Schäden an Straßenverkehrsanlagen<br />

durch Fremdfirmen beseitigt, so werden die angefallenen Kosten laut Rechnung<br />

im DA des jeweiligen Baulastträgers gebucht.<br />

Sofern <strong>der</strong> Verursacher unbekannt ist, bleibt es da<strong>bei</strong>. Die Kosten <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung<br />

sind vom jeweiligen Straßenbaulastträger zu übernehmen, auf<br />

dessen Straßen sie entstanden sind. Ist <strong>der</strong> Verursacher bekannt, werden die Kos-<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!