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SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

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5.2.2 Umleitungsstrecken<br />

Die Aufwendungen, die mit eigenem Personal <strong>für</strong> die Unterhaltung <strong>der</strong> Umleitungsstrecke<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind (z. B. aus Erhaltungsmaßnahmen <strong>der</strong> Baulastträger <strong>der</strong> Straße),<br />

fallen dem GA zu. Die geleisteten St<strong>und</strong>en werden dem Baulastträger <strong>der</strong> umgeleiteten<br />

Strecke zwecks Schlüsselbildung zugeordnet.<br />

Sofern es sich um Eigenleistungen im Sinne von Ersatzvornahmen zugunsten Maßnahmen<br />

Dritter (z. B. Verkehrssicherungsleistungen <strong>für</strong> Medienträger) handelt, ist <strong>der</strong><br />

ermittelte Aufwand dem Verursacher in Rechnung zu stellen <strong>und</strong> nach Zahlungseingang<br />

dem GA gutzuschreiben. Die da<strong>für</strong> geleisteten St<strong>und</strong>en gehen nicht in die Lohnst<strong>und</strong>enschlüsselbildung<br />

ein.<br />

Sofern Leistungen durch Dritte <strong>für</strong> die Unterhaltung von Umleitungsstrecken o<strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

sonstige Verkehrssicherungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich werden, sind die entstandenen<br />

Kosten da<strong>für</strong> <strong>der</strong> Baumaßnahme des Baulastträgers <strong>der</strong> umgeleiteten Strecke bzw.<br />

dem Baulastträger direkt zuzuordnen. Werden Dritte (z. B. Verkehrssicherungsunternehmen)<br />

zur Herstellung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit zu Leistungen im Sinne von Ersatzvornahme<br />

gegenüber an<strong>der</strong>en Dritten beauftragt (z. B. wenn die Straßenmeisterei außerhalb<br />

<strong>der</strong> Dienstzeiten nicht erreichbar ist, bzw. nicht über die benötigte Technik<br />

o<strong>der</strong> Baustoffe verfügt, die zur Herstellung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit o<strong>der</strong> des Gebrauchswertes<br />

benötigt werden), ist <strong>der</strong> Aufwand dem Verursacher bzw. dem eigentlich<br />

Verantwortlichen in Rechnung zu stellen.<br />

5.2.3 Buchung <strong>der</strong> Leistungen des Streckenwartes (siehe Anlage 4)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Streckenwartung fallen folgende Leistungsst<strong>und</strong>en an:<br />

Streckenwartung nach angeordneten Tourenplänen<br />

Ar<strong>bei</strong>ten an <strong>der</strong> Strecke<br />

Son<strong>der</strong>aufgaben <strong>der</strong> Verwaltung<br />

5.2.3.1 Streckenwartung nach angeordneten Tourenplan<br />

Hierunter wird die Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungstätigkeit im Sinne <strong>der</strong> Straßenaufsicht<br />

(einschließlich laufende Beobachtung <strong>und</strong> Besichtigung nach DIN 1076) sowie die Ausführung<br />

kleinerer Reparatur-, Unterhaltungs- o<strong>der</strong> Verkehrssicherungsar<strong>bei</strong>ten durch<br />

den Streckenwart verstanden.<br />

Die Erfassung <strong>der</strong> Leistungen erfolgt in PRO UI unter LP 7.01 getrennt nach den Straßenklassen<br />

B<strong>und</strong>, Land <strong>und</strong> Kreis. Der Anteil des B<strong>und</strong>es wird als Folge <strong>der</strong> durch die<br />

Län<strong>der</strong> wahrgenommenen Auftragsverwaltung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstraßen vom Land übernommen.<br />

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