SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...
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5. Ar<strong>bei</strong>tszeitnachweise<br />
5.1 Führung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeitnachweise (Tagesberichte aus PRO UI)<br />
In den täglichen Ar<strong>bei</strong>tszeitnachweisen sind die gesamten, unmittelbar an <strong>der</strong> Strecke<br />
bzw. Umleitungsstrecke geleisteten Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en sowie die St<strong>und</strong>en <strong>der</strong> Streckenwartung<br />
<strong>und</strong> des Winterdienstes zu erfassen <strong>und</strong> nach den auf den einzelnen Straßenklassen<br />
(B<strong>und</strong>es-, Staats- o<strong>der</strong> Kreisstraßen) tatsächlich geleisteten Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en<br />
aufzuteilen. Dies erfolgt durch die Zuordnung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en in PRO UI (Kosten<strong>und</strong><br />
Leistungserfassungsprogramm) zu den jeweiligen LP des Leistungsheftes. Die Ar<strong>bei</strong>tszeit<br />
<strong>der</strong> Auszubildenden geht nicht in die Lohnst<strong>und</strong>enschlüsselbildung ein (die<br />
St<strong>und</strong>en sind im LB 8 unter LP 8.13 nachzuweisen).<br />
Die Aufteilung <strong>der</strong> Leistungen des Streckenwartes (Straßenaufsicht) erfolgt gemäß<br />
Anlage 4.<br />
Nicht geson<strong>der</strong>t zu erfassen sind weiterhin die täglichen An- <strong>und</strong> Rückfahrzeiten sowie<br />
die Fahrzeiten von einer Baustelle zu einer an<strong>der</strong>en Baustelle/Einsatzstelle. Diese<br />
werden den Leistungen direkt zugeordnet <strong>und</strong> sind hier, bis auf weiteres, nur informativ<br />
anzugeben.<br />
Im Winterdienst werden die Einsatzzeiten des eigenen Personals <strong>für</strong> die Bildung des<br />
St<strong>und</strong>enschlüssels herangezogen. Die St<strong>und</strong>en <strong>der</strong> Fremdpartner gehen nicht in die<br />
Schlüsselbildung ein. Sofern ein Beifahrer <strong>der</strong> Straßenmeisterei <strong>bei</strong>gestellt wird, gehen<br />
dessen St<strong>und</strong>en ebenfalls in die Schlüsselbildung ein. In <strong>der</strong> Regel fahren die eigenen<br />
<strong>und</strong> fremden Winterdienstfahrzeuge nur mit Einmannbesetzung.<br />
5.2 Zuordnung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en<br />
Die Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>ennachweise werden in PRO UI fortlaufend geführt. Die Einsatzstelle<br />
ist unter Angabe des Datums, <strong>der</strong> Straßenklasse, Straßennummer <strong>und</strong> des Straßenabschnittes<br />
bzw. <strong>der</strong> Stationierung sowie weitere durch PRO UI vorgegebene Spezifizierungen<br />
nachzuweisen.<br />
5.2.1 Höhengleiche Kreuzungen<br />
Die Einsatzst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Unterhaltungsar<strong>bei</strong>ten an höhengleichen Kreuzungen sind dem<br />
Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast <strong>der</strong> höherrangigen Straßenklasse zuzuordnen.<br />
(Bei Kreuzungen zwischen B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraßen sind die Unterhaltungskosten<br />
dem Baulastträger B<strong>und</strong> – in diesem Fall B<strong>und</strong>esstraßen - zuzuordnen.<br />
Bei Kreuzungen zwischen B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong> Staatsstraßen sind die Unterhaltungskosten<br />
des B<strong>und</strong>es zunächst an den Freistaat abzulösen <strong>und</strong> dann <strong>bei</strong>m Baulastträger<br />
Staatsstraßen zu buchen.)<br />
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