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SACHSEM - bei der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ...

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2.1.6 Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte<br />

2.1.6.1 Erwerb von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten <strong>für</strong> den Unterhaltungsdienst UI Vlll <strong>und</strong> UI lX<br />

(Fahrzeuge: Kreise: 811 88; Land: 811 84; B<strong>und</strong>: 811 22)<br />

(Geräte: Kreise: 812 88; Land: 812 84; B<strong>und</strong>: 812 22)<br />

Die Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen <strong>und</strong> Ausstattungen <strong>für</strong> die<br />

gemeinsame Unterhaltung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>es-, Staats- <strong>und</strong> Kreisstraßen bis zu einem Wertumfang<br />

von 5.000,- € brutto je Einzelstück werden im GA im Bereich UI II erfasst.<br />

Der Bedarf an Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten über 5.000,- € brutto je Einzelfall ist geson<strong>der</strong>t<br />

nachzuweisen. Die Beschaffung bedarf <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung des LASuV.<br />

Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltstiteln <strong>der</strong> Bereiche UI VIII <strong>und</strong> UI IX. Neben<br />

dem finanziellen Anteil <strong>der</strong> Landkreise werden die Anteile des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> des<br />

Landes geson<strong>der</strong>t bereitgestellt.<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ausstattung ist die von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n erar<strong>bei</strong>tete Rahmenkonzeption<br />

(MK 8), sowie die Steuerungskonzeption des Straßenbetriebsdienstes <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> (MK 1).<br />

Für alle im Laufe des Haushaltsjahres beschafften Fahrzeuge <strong>und</strong> Geräte des Straßenbetriebsdienstes<br />

> 5.000 € brutto Einzelwert sind bis 31. Januar des Folgejahres<br />

die Beschaffungs- <strong>und</strong> Ausson<strong>der</strong>ungsnachweise <strong>der</strong> jeweils zuständigen Nie<strong>der</strong>lassung<br />

des LASuV vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter sind als Anlage 10<br />

bzw. 11 <strong>bei</strong>gefügt.<br />

Der auf dem Verteilerschlüssel basierende Anteil des Landkreises ist im Bereich<br />

UI VIII <strong>und</strong> UI IX durch diesen geson<strong>der</strong>t bereitzustellen (MBA).<br />

Für die Planung, Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe sowie den Vollzug <strong>der</strong> Beschaffung<br />

sind die Landkreise zuständig. Die Beschaffungskosten werden zwischen den Baulastträgern<br />

entsprechend des Verteilerschlüssels geteilt. Nach Abschluss des Haushaltsjahres<br />

erfolgt die Abrechnung auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des tatsächlich erreichten Verteilerschlüssels.<br />

Die Beschaffung von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten nur zu Lasten eines Baulastträgers mit<br />

geplantem Einsatz auf den Straßen <strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Beschaffung nicht beteiligten Baulastträger<br />

sowie <strong>der</strong>en Bedienung durch UI-Personal ist nicht zulässig.<br />

Abweichend von <strong>der</strong> jährlichen Schlussfeststellung werden Veräußerungserlöse von<br />

Gegenständen, Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten entsprechend des zuletzt bekannt gegebenen<br />

Verteilerschlüssels, an B<strong>und</strong>, Land <strong>und</strong> Kreis erstattet. Für B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land stehen<br />

geson<strong>der</strong>te Einnahmetitel zur Verfügung.<br />

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