BGI 809-6 - beim Carl Heymanns Verlag
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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />
2.22 Gesundheitsschädliches Material in<br />
geschlossenen Behältnissen nach<br />
Herstellerangaben oder Sicherheitsdatenblatt<br />
transportieren.<br />
2.23 Bei mechanischer Bearbeitung, bei Demontage<br />
und <strong>beim</strong> Transport von Baustoffen und<br />
-platten Staubentwicklung vermeiden<br />
(ggf. PSA benutzen).<br />
2.24 Stromversorgung und<br />
Anwendung von<br />
Elektrogeräten<br />
Werden sichere Elektrogeräte mit<br />
sicherer Stromversorgung<br />
eingesetzt?<br />
Sichtprüfung der Elektrogeräte vor<br />
Inbetriebnahme.<br />
2.25 Verwendung von Baustellenverteilern bzw.<br />
einzelnen FI-Schaltern mit<br />
Schutzleiterüberwachung.<br />
2.26 Betätigung der Prüftaste von FI-Schaltern vor<br />
Arbeitsbeginn.<br />
2.27 Verwendung von schweren Gummischlauchleitungen<br />
HO7RNF auch für Handgeräte bei<br />
Leitungslängen > 4 m, sonst HO5RNF für<br />
Handgeräte.<br />
2.28 Leitungsroller (Kabeltrommeln) müssen für den<br />
rauen Betrieb geeignet sein (Kennzeichnung<br />
"Hammer im Quadrat“) und schutzisoliert.<br />
2.29 Leitungsroller und Installationsmaterial muss<br />
spritzwassergeschützt IP x 4 sein<br />
(Kennzeichnung "ein Tropfen im Dreieck“).<br />
2.30 Handleuchten müssen schutzisoliert sein. Sie<br />
müssen Schutzglas, Schutzkorb und Schutzart<br />
IP 45 aufweisen. Körper, Griff und Fassung<br />
müssen aus Isolierstoff bestehen.