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BGI 809-6 - beim Carl Heymanns Verlag

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Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />

Schutzeinrichtungen<br />

regelmäßig reinigen.<br />

Bei Planschneidemaschinen<br />

ist im Abstand von 3 Jahren<br />

(gilt in der Regel für<br />

Maschinen vor Baujahr 1988)<br />

bzw. im Abstand von 5<br />

Jahren eine Überprüfung der<br />

Steuerung durch einen vom<br />

Hersteller beauftragten<br />

Sachkundigen erforderlich.<br />

Bestätigung durch Prüfbericht<br />

und Prüfplakette. Das Messer<br />

der Planschneidemaschine<br />

muss<br />

nach Beendigung des<br />

Schnittes bzw. der automatischen<br />

Schnittfolge sicher<br />

in der höchsten Stellung<br />

selbsttätig zum Stillstand<br />

kommen.<br />

Die Messerschneide muss<br />

oberhalb der Unterkante des<br />

Pressbalkens liegen. Der<br />

Pressbalken muss bei<br />

Schnittunterbrechung in die<br />

Ausgangslage zurückgehen.<br />

Das ausgebaute Messer<br />

muss sicher transportiert<br />

werden (Haltevorrichtung,<br />

Messerkästen, eventuell<br />

schnittfeste Handschuhe<br />

tragen).

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