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Handreichung Nachteilsausgleich - Landesinstitut für Lehrerbildung ...

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Anhang <strong>Handreichung</strong> <strong>Nachteilsausgleich</strong><br />

Anhang B: Beratung und Unterstützung<br />

Die Anwendung des <strong>Nachteilsausgleich</strong>s kann in Einzelfällen zu zusätzlichem Beratungsbedarf<br />

führen. Nachfolgend finden sich exemplarisch staatliche Stellen aufgeführt,<br />

von denen sich Schulen beraten und unterstützen lassen können (die jeweils<br />

aktuellen Anschriften sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und ihre<br />

Kontaktdaten stehen i.d.R. über die Informationsmedien der BSB – z. B. das Schulinfosystem<br />

– zur Verfügung):<br />

• Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ – insb. bei Schülerinnen und<br />

Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache<br />

sowie emotionale und soziale Entwicklung und bei Schülerinnen und Schülern<br />

mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen; darüber<br />

hinaus informieren und unterstützen die Beratungsabteilungen der ReBBZ auch<br />

allgemein zum Thema <strong>Nachteilsausgleich</strong>)<br />

• Spezielle Sonderschulen (insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit den sonderpädagogischen<br />

Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische<br />

Entwicklung)<br />

• Überregionale Bildungszentren (Sehen, Hören und Kommunikation, Haus- und<br />

Krankenhausunterricht – insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf Sehen bzw. Hören und Kommunikation sowie bei<br />

Schülerinnen und Schülern mit langfristigen oder dauerhaften psychischen bzw.<br />

somatischen Erkrankungen)<br />

• Beratungsstelle Autismus (über das Bildungszentrum Haus- und Krankenhausunterricht)<br />

• <strong>Landesinstitut</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> und Schulentwicklung – Referat Sonderpädagogik<br />

& individuelle Förderung (Beratung und Fortbildung im Bereich <strong>Nachteilsausgleich</strong>)<br />

• Behörde <strong>für</strong> Schule und Berufsbildung, Amt <strong>für</strong> Bildung (insb. die zuständigen<br />

Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten sowie bei Schülerinnen und<br />

Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Referat Inklusion)<br />

• Institut <strong>für</strong> Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), hier:<br />

◦ Referat BQ 22 bei <strong>Nachteilsausgleich</strong> im Zusammenhang mit Lernstandserhebungen<br />

und zentralen Lernleistungsuntersuchungen (KERMIT);<br />

◦ Referat BQ 23 bei <strong>Nachteilsausgleich</strong> bei zentralen Abschlussprüfungen und der<br />

Schriftlichen Überprüfung<br />

• Schulärzte der Bezirke<br />

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