Handreichung Nachteilsausgleich - Landesinstitut für Lehrerbildung ...
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Anhang <strong>Handreichung</strong> <strong>Nachteilsausgleich</strong><br />
Anhang B: Beratung und Unterstützung<br />
Die Anwendung des <strong>Nachteilsausgleich</strong>s kann in Einzelfällen zu zusätzlichem Beratungsbedarf<br />
führen. Nachfolgend finden sich exemplarisch staatliche Stellen aufgeführt,<br />
von denen sich Schulen beraten und unterstützen lassen können (die jeweils<br />
aktuellen Anschriften sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und ihre<br />
Kontaktdaten stehen i.d.R. über die Informationsmedien der BSB – z. B. das Schulinfosystem<br />
– zur Verfügung):<br />
• Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ – insb. bei Schülerinnen und<br />
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache<br />
sowie emotionale und soziale Entwicklung und bei Schülerinnen und Schülern<br />
mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen; darüber<br />
hinaus informieren und unterstützen die Beratungsabteilungen der ReBBZ auch<br />
allgemein zum Thema <strong>Nachteilsausgleich</strong>)<br />
• Spezielle Sonderschulen (insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit den sonderpädagogischen<br />
Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische<br />
Entwicklung)<br />
• Überregionale Bildungszentren (Sehen, Hören und Kommunikation, Haus- und<br />
Krankenhausunterricht – insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf Sehen bzw. Hören und Kommunikation sowie bei<br />
Schülerinnen und Schülern mit langfristigen oder dauerhaften psychischen bzw.<br />
somatischen Erkrankungen)<br />
• Beratungsstelle Autismus (über das Bildungszentrum Haus- und Krankenhausunterricht)<br />
• <strong>Landesinstitut</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> und Schulentwicklung – Referat Sonderpädagogik<br />
& individuelle Förderung (Beratung und Fortbildung im Bereich <strong>Nachteilsausgleich</strong>)<br />
• Behörde <strong>für</strong> Schule und Berufsbildung, Amt <strong>für</strong> Bildung (insb. die zuständigen<br />
Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten sowie bei Schülerinnen und<br />
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Referat Inklusion)<br />
• Institut <strong>für</strong> Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), hier:<br />
◦ Referat BQ 22 bei <strong>Nachteilsausgleich</strong> im Zusammenhang mit Lernstandserhebungen<br />
und zentralen Lernleistungsuntersuchungen (KERMIT);<br />
◦ Referat BQ 23 bei <strong>Nachteilsausgleich</strong> bei zentralen Abschlussprüfungen und der<br />
Schriftlichen Überprüfung<br />
• Schulärzte der Bezirke<br />
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