Download - Landesfeuerwehrverband Hessen

Download - Landesfeuerwehrverband Hessen Download - Landesfeuerwehrverband Hessen

lfv.feuerwehr.hessen.de
von lfv.feuerwehr.hessen.de Mehr von diesem Publisher
19.07.2013 Aufrufe

Umfang und Inhalt der theoretischen Teile 2.2.2 Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen Es werden 15 Fachfragen aus folgenden möglichen Stoffgebieten gestellt: • Unfallverhütungsvorschriften, • Brennen und Löschen, • Retten und Erste Hilfe, • FwDV 1/1, 1/2, 3 und 4, • tragbare Leitern, • wasserführende Armaturen, • Wasserversorgung, • Schlauchkunde, • Feuerlöscher, • Fahrzeugkunde, • Feuerlöschkreiselpumpe und Saugvorgang • FwDV 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz Höchstzeit der Beantwortung: 10 Minuten; Für die erfolgreiche Teilnahme sind mindestens 50% der geforderten Leistung zu erbringen. 2.2.3 Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen Es werden 30 Fachfragen gestellt,zusätzlich zum Bronzenen Leistungsabzeichen sind folgende Stoffgebiete möglich: • Atemschutz und Einsatzlehre Höchstzeit der Beantwortung: 20 Minuten; Für die erfolgreiche Teilnahme sind mindestens 50% der geforderten Leistung zu erbringen. 2.2.4 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen Es werden 30 Fachfragen gestellt, zusätzlich zum Silbernen Leistungsabzeichen sind folgende Stoffgebiete möglich: • Taktik und FwDV 5, • Gefährliche Stoffe und Güter, • Strahlenschutz und • Löschwasserförderung über lange Wege Höchstzeit der Beantwortung: 20 Minuten; Für die erfolgreiche Teilnahme sind mindestens 50% der geforderten Leistung zu erbringen. 3 Durchführung der Hessischen Feuerwehrleistungsübungen 3.1 Voraussetzungen 3.1.1 Übungsplatz 3.1.2 Mannschaftsstärke der Gruppe/Staffel Die Gruppe besteht aus 9 Feuerwehrangehörigen. Im Hinblick auf die auszulosenden Funktionen müssen darunter 2 Gruppenführer und ein Maschinist sein. Die Staffel besteht aus 6 Feuerwehrangehörigen. Im Hinblick auf die auszulosenden Funktionen müssen darunter 2 Gruppenführer/Staffelführer und ein Maschinist sein. 3.1.3 Bekleidung und persönliche Ausrüstung Die Feuerwehrangehörigen tragen gemäß UVV-Feuerwehren (GUV 7.13) und dem Erlass des HMDI …… entsprechende erforderliche Schutzkleidung. Die FwDV 13/1 sollte Bestandteil der Grundfragen sein, zumal in die Praxis eine technische Hilfeleistung eingearbeitet wurde. Mit der Einführung von % soll sichergestellt werden,dass jederzeit die Bemessungsgrundlage für Fehler geändert werden kann ohne das sich etwas am Endergebnis ändert. Es ist somit auch möglich individuelle Punkte oder Teilpunkte zu vergeben, Mit der Einführung von % soll sichergestellt werden,dass jederzeit die Bemessungsgrundlage für Fehler geändert werden kann ohne das sich etwas am Endergebnis ändert. Es ist somit auch möglich Individuelle Punkte oder Teilpunkte zu vergeben, Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Mit dem Setzen des Maschinisten soll sichergestellt werden, dass auch bei einem kurzfristigen Ausfall des Maschinisten ein Ersatzteilnehmer genannt werden kann,der ew.in der Praxis nicht alle Positionen besetzen kann. Mit der Aussage ...UVV-Feuerwehren (GUV 7.13) und dem Erlass des HMdI ist sichergestellt, dass immer die gel- 24 LFV-Infodienst 20

Die erforderliche Schutzausrüstung ist während der gesamten Übung zu tragen. Die Schutzausrüstung muss den jeweils geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen! Die Gruppen- /Staffelführer bestimmen die jeweils benötigte Zusatzausrüstung gemäß UVV und FwDV ‘en. 3.2 Bereitstellung der technischen Ausrüstung und des Gerätes 3.2.1 Jede Gruppe/Staffel hat folgende Geräte bereitzustellen: 3.2.2 Ausrüstung der Gruppe 3.2.3 Von der Übungsleitung sind bereitzustellen: 3.3 Auslosung der Funktionen Zur Auslosung übergibt einer der Gruppenführer/Staffelführer dem Übungsleiter eine Namensliste in zweifacher Ausfertigung und die Leistungsbücher zum Erwerb eines Feuerwehrleistungsabzeichens. In der Namensliste müssen die Personen in der Reihenfolge Gruppenführer/Staffelführer, Maschinist und weitere Mannschaftsangehörige eingetragen sein. Bei falschen Angaben in den Teilnehmerlisten wird die Gruppe/Staffel von der Teilnahme ausgeschlossen. Die einzelnen Funktionen werden durch das Los bestimmt. Von den beiden Gruppenführer/Staffelführer wird der Gruppenführer/Staffelführer ermittelt. Der Maschinist wird gesetzt. Die übrigen Funktionen werden unter den restlichen Angehörigen der Gruppe/Staffel ausgelost. Die Angehörigen der Gruppe/Staffel ziehen nacheinander eines der auf dem Tisch verdeckt liegenden Lose. Die Betroffenen erhalten sofort den der Funktion entsprechenden Stempel auf den Handrücken. Die geloste Funktion wird in die Namensliste eingetragen. Anschließend losen die Gruppenführer/Staffelführer die Startreihenfolge aus. Während der Übung tragen die Angehörigen der Gruppe/Staffel Armbinde, Brusttücher oder Helmkennzeichnungen entsprechend ihrer Funktion. 3.4 Ablauf der Übungen Es soll sowohl eine Löschübung als auch eine Technische Hilfeleistungsübung geben. Technische Hilfe 3.5 Schiedsrichter Schiedsrichter müssen einen Schiedsrichterlehrgang an der Hessischen Landesfeuerwehrschule erfolgreich besucht haben. Vorraussetzung zum Besuch des Schiedsrichterlehrganges sind: a) Gruppenführerlehrgang b) Bronzenes Leistungsabzeichen Bei den Feuerwehrleistungsübungen dürfen die Schiedsrichter nicht aus dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt der zu bewertenden Gruppe/Staffel stammen. Bei Verhinderung eines Schiedsrichters entscheidet der Übungsleiter über den Einsatz eines geeigneten Ersatzschiedsrichters. Vor Beginn der Feuerwehrleistungsübungen werden die Schiedsrichter vom Übungsleiter auf Fairness und Unparteilichkeit verpflichtet. Jede teilnehmende Gruppe/Staffel wird von 4 Schiedsrichtern bewertet. Nach jeder Übung erfolgt eine kurze Besprechung der Schiedsrichter. Nur bei Unklarheiten ist der Übungsleiter zu beteiligen. tenden Vorschriften einzuhalten sind. Mit dieser Aussage wird dem Entscheidungsspielraum die der GF auch im Einsatz hat Rechnung getragen.Er bestimmt die Zusatzausrüstung wie z. B. Sicherheitsgurt, Warnweste etc. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK Löschübung und AK technische Hilfeleistung ausgearbeitet. Der Schiedsrichter sollte mindesten das bronzene Leistungsabzeichen erworben haben. Somit ist sichergestellt, dass er weiß über was er richtet. LFV-Infodienst 20 25

Die erforderliche Schutzausrüstung ist während der gesamten Übung zu tragen.<br />

Die Schutzausrüstung muss den jeweils geltenden Gesetzen, Vorschriften und<br />

Richtlinien entsprechen!<br />

Die Gruppen- /Staffelführer bestimmen die jeweils benötigte Zusatzausrüstung<br />

gemäß UVV und FwDV ‘en.<br />

3.2 Bereitstellung der technischen Ausrüstung und des Gerätes<br />

3.2.1 Jede Gruppe/Staffel hat folgende Geräte bereitzustellen:<br />

3.2.2 Ausrüstung der Gruppe<br />

3.2.3 Von der Übungsleitung sind bereitzustellen:<br />

3.3 Auslosung der Funktionen<br />

Zur Auslosung übergibt einer der Gruppenführer/Staffelführer dem Übungsleiter<br />

eine Namensliste in zweifacher Ausfertigung und die Leistungsbücher zum<br />

Erwerb eines Feuerwehrleistungsabzeichens.<br />

In der Namensliste müssen die Personen in der Reihenfolge Gruppenführer/Staffelführer,<br />

Maschinist und weitere Mannschaftsangehörige eingetragen<br />

sein. Bei falschen Angaben in den Teilnehmerlisten wird die Gruppe/Staffel von<br />

der Teilnahme ausgeschlossen.<br />

Die einzelnen Funktionen werden durch das Los bestimmt. Von den beiden<br />

Gruppenführer/Staffelführer wird der Gruppenführer/Staffelführer ermittelt. Der<br />

Maschinist wird gesetzt. Die übrigen Funktionen werden unter den restlichen<br />

Angehörigen der Gruppe/Staffel ausgelost.<br />

Die Angehörigen der Gruppe/Staffel ziehen nacheinander eines der auf dem<br />

Tisch verdeckt liegenden Lose. Die Betroffenen erhalten sofort den der Funktion<br />

entsprechenden Stempel auf den Handrücken. Die geloste Funktion wird in<br />

die Namensliste eingetragen. Anschließend losen die Gruppenführer/Staffelführer<br />

die Startreihenfolge aus.<br />

Während der Übung tragen die Angehörigen der Gruppe/Staffel Armbinde,<br />

Brusttücher oder Helmkennzeichnungen entsprechend ihrer Funktion.<br />

3.4 Ablauf der Übungen<br />

Es soll sowohl eine Löschübung als auch eine Technische Hilfeleistungsübung<br />

geben.<br />

Technische Hilfe<br />

3.5 Schiedsrichter<br />

Schiedsrichter müssen einen Schiedsrichterlehrgang an der Hessischen Landesfeuerwehrschule<br />

erfolgreich besucht haben.<br />

Vorraussetzung zum Besuch des Schiedsrichterlehrganges sind:<br />

a) Gruppenführerlehrgang<br />

b) Bronzenes Leistungsabzeichen<br />

Bei den Feuerwehrleistungsübungen dürfen die Schiedsrichter nicht aus dem<br />

Landkreis oder der kreisfreien Stadt der zu bewertenden Gruppe/Staffel stammen.<br />

Bei Verhinderung eines Schiedsrichters entscheidet der Übungsleiter über<br />

den Einsatz eines geeigneten Ersatzschiedsrichters.<br />

Vor Beginn der Feuerwehrleistungsübungen werden die Schiedsrichter vom<br />

Übungsleiter auf Fairness und Unparteilichkeit verpflichtet.<br />

Jede teilnehmende Gruppe/Staffel wird von 4 Schiedsrichtern bewertet.<br />

Nach jeder Übung erfolgt eine kurze Besprechung der Schiedsrichter. Nur bei<br />

Unklarheiten ist der Übungsleiter zu beteiligen.<br />

tenden Vorschriften einzuhalten sind.<br />

Mit dieser Aussage wird dem Entscheidungsspielraum<br />

die der GF<br />

auch im Einsatz hat Rechnung getragen.Er<br />

bestimmt die Zusatzausrüstung<br />

wie z. B. Sicherheitsgurt, Warnweste<br />

etc.<br />

Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK<br />

Löschübung und AK technische Hilfeleistung<br />

ausgearbeitet.<br />

Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK<br />

Löschübung und AK technische Hilfeleistung<br />

ausgearbeitet.<br />

Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK<br />

Löschübung und AK technische Hilfeleistung<br />

ausgearbeitet.<br />

Dieser Teil wird zur Zeit von dem AK<br />

Löschübung und AK technische Hilfeleistung<br />

ausgearbeitet.<br />

Der Schiedsrichter sollte mindesten<br />

das bronzene Leistungsabzeichen<br />

erworben haben. Somit ist sichergestellt,<br />

dass er weiß über was er richtet.<br />

LFV-Infodienst 20 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!