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Download - Landesfeuerwehrverband Hessen

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1.8.1 Tagegeld und Reisekosten für die teilnehmenden Mannschaften, sowie<br />

Transportkosten<br />

Bei Feuerwehrleistungsübungen werden die Kosten für die Beförderung der<br />

Mannschaft und des Gerätes von den Gemeinden bzw. Städten getragen.<br />

1.8.2 Tagegeld und Reisekosten für die Schiedsrichter<br />

Die Schiedsrichter erhalten Reisekosten nach Stufe I des Hessischen Reisekostengesetzes.<br />

Die Zahlung erfolgt aufgrund ordnungsgemäßer Reisekostenabrechnungen<br />

durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<br />

2 Persönliches Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

Die Bedingungen zum Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens sind im Erlass<br />

über die Einführung eines Feuerwehrleistungsabzeichens geregelt.<br />

2.1.1 Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

Die zu erbringende Leistung ist:<br />

• Die erfolgreiche Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme bedeutet mindestens:<br />

• 50% der in der theoretischen Prüfung maximal zu ereichenden Punkte<br />

• 50% der durch die Gruppe/Staffel maximal zu erreichenden Punkte<br />

2.1.2 Bronzenes, Silbernes oder Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

Der Besitz der nächstniedrigeren Stufe des Feuerwehrleistungsabzeichens ist Voraussetzung.<br />

Die zu erbringenden Leistungen sind:<br />

1. Erfolgreiche Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen in einem weiteren<br />

Jahr.<br />

2. Erfolgreicher Abschluss der zusätzlichen Leistung zum Erwerb des Bronzenen,<br />

Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

2.1.3 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Zusatzkennzeichnung<br />

Die mehrfache erfolgreiche Teilnahme am goldenen Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

wird zahlenmäßig im Abzeichen dargestellt.<br />

Zusätzlich erhalten die Abzeichen nach der<br />

5. erfolgreichen Teilnahme einen roten Rand<br />

10. erfolgreichen Teilnahme einen blauen Rand<br />

15. erfolgreichen Teilnahme einen silbern Rand mit Eichenlaub<br />

2.2 Zusätzliche Leistung zum Erwerb des Bronzenen, Silbernen und Goldenen<br />

Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

2.2.1 Art der Leistung (Fragebogen)<br />

Zum Erwerb des Bronzenen, Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

ist zusätzlich zur Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen im zeitlichen<br />

Anschluss und am Ort der Feuerwehrleistungsübungen ein Fragebogen<br />

mit Fachfragen erfolgreich schriftlich zu beantworten.<br />

Der Fragebogen muss innerhalb der vorgegeben Zeit beantwortet und abgegeben<br />

sein. Die erfolgreiche Teilnahme wird im Leistungsbuch bestätigt.<br />

Ausgabe der Fragebogen, Aufsicht während der Beantwortung, Auswertung<br />

des Fragebogens und Eintragung im Leistungsbuch obliegen dem Übungsleiter.<br />

Die Fragebogen für den Erwerb der Bronzenen,Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

werden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule<br />

jährlich neu erstellt.<br />

Hier soll es den Gemeinden in ihrer<br />

Selbstverwaltung überlassen werden<br />

nach welchen Vorschriften diese Kosten<br />

und in welcher Höhe erstattet<br />

werden.<br />

Da die Schiedsrichter überörtlich<br />

tätig werden, soll hier die Erstattung<br />

nach dem Hessischen Reisekostengesetz<br />

geregelt werden.<br />

Mit dem Ausdruck »Persönliches<br />

Feuerwehrleistungsabzeichen« soll<br />

klar herausgestellt werden, dass es<br />

sich hier um keine reine Gruppenleistung<br />

handelt.<br />

Das Eiserne Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

soll bereits nach dem erstmaligen<br />

erfolgreichen Besuch der<br />

HFLÜ ausgegeben werden.<br />

Mit der Einführung von % soll sichergestellt<br />

werden,dass jederzeit die Bemessungsgrundlage<br />

für Fehler geändert<br />

werden kann ohne das sich etwas<br />

am Endergebnis ändert.Somit ist<br />

es auch möglich individuelle Punkte<br />

oder Teilpunkte zu vergeben.<br />

Das Bronzene, Silberne oder Goldene<br />

Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

kann erst nach Erreichen des vorherigen<br />

Leistungsabzeichens erworben<br />

werden.<br />

Mit Einführung des Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

mit Zusatzkennzeichen<br />

(Arbeitstitel) sollen<br />

alle Feuerwehrangehörige ausgezeichnet<br />

werden, welche sich bereits<br />

zum wiederholten mal durch das Erreichen<br />

des Goldenen Leistungsabzeichens<br />

ausgezeichnet haben. Diese<br />

sollte mit diesem Abzeichen eine<br />

besondere Außenwirkung haben<br />

und andere zum nacheifern auffordern.<br />

Mit der Aufnahme der FwDV 1/2<br />

wird der Bereich Grundtätigkeiten<br />

vervollständigt.<br />

LFV-Infodienst 20 23

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