Download - Landesfeuerwehrverband Hessen
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1.8.1 Tagegeld und Reisekosten für die teilnehmenden Mannschaften, sowie<br />
Transportkosten<br />
Bei Feuerwehrleistungsübungen werden die Kosten für die Beförderung der<br />
Mannschaft und des Gerätes von den Gemeinden bzw. Städten getragen.<br />
1.8.2 Tagegeld und Reisekosten für die Schiedsrichter<br />
Die Schiedsrichter erhalten Reisekosten nach Stufe I des Hessischen Reisekostengesetzes.<br />
Die Zahlung erfolgt aufgrund ordnungsgemäßer Reisekostenabrechnungen<br />
durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.<br />
2 Persönliches Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
Die Bedingungen zum Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens sind im Erlass<br />
über die Einführung eines Feuerwehrleistungsabzeichens geregelt.<br />
2.1.1 Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
Die zu erbringende Leistung ist:<br />
• Die erfolgreiche Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen.<br />
Die erfolgreiche Teilnahme bedeutet mindestens:<br />
• 50% der in der theoretischen Prüfung maximal zu ereichenden Punkte<br />
• 50% der durch die Gruppe/Staffel maximal zu erreichenden Punkte<br />
2.1.2 Bronzenes, Silbernes oder Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
Der Besitz der nächstniedrigeren Stufe des Feuerwehrleistungsabzeichens ist Voraussetzung.<br />
Die zu erbringenden Leistungen sind:<br />
1. Erfolgreiche Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen in einem weiteren<br />
Jahr.<br />
2. Erfolgreicher Abschluss der zusätzlichen Leistung zum Erwerb des Bronzenen,<br />
Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />
2.1.3 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Zusatzkennzeichnung<br />
Die mehrfache erfolgreiche Teilnahme am goldenen Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
wird zahlenmäßig im Abzeichen dargestellt.<br />
Zusätzlich erhalten die Abzeichen nach der<br />
5. erfolgreichen Teilnahme einen roten Rand<br />
10. erfolgreichen Teilnahme einen blauen Rand<br />
15. erfolgreichen Teilnahme einen silbern Rand mit Eichenlaub<br />
2.2 Zusätzliche Leistung zum Erwerb des Bronzenen, Silbernen und Goldenen<br />
Feuerwehrleistungsabzeichens<br />
2.2.1 Art der Leistung (Fragebogen)<br />
Zum Erwerb des Bronzenen, Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />
ist zusätzlich zur Teilnahme an den Feuerwehrleistungsübungen im zeitlichen<br />
Anschluss und am Ort der Feuerwehrleistungsübungen ein Fragebogen<br />
mit Fachfragen erfolgreich schriftlich zu beantworten.<br />
Der Fragebogen muss innerhalb der vorgegeben Zeit beantwortet und abgegeben<br />
sein. Die erfolgreiche Teilnahme wird im Leistungsbuch bestätigt.<br />
Ausgabe der Fragebogen, Aufsicht während der Beantwortung, Auswertung<br />
des Fragebogens und Eintragung im Leistungsbuch obliegen dem Übungsleiter.<br />
Die Fragebogen für den Erwerb der Bronzenen,Silbernen oder Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
werden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule<br />
jährlich neu erstellt.<br />
Hier soll es den Gemeinden in ihrer<br />
Selbstverwaltung überlassen werden<br />
nach welchen Vorschriften diese Kosten<br />
und in welcher Höhe erstattet<br />
werden.<br />
Da die Schiedsrichter überörtlich<br />
tätig werden, soll hier die Erstattung<br />
nach dem Hessischen Reisekostengesetz<br />
geregelt werden.<br />
Mit dem Ausdruck »Persönliches<br />
Feuerwehrleistungsabzeichen« soll<br />
klar herausgestellt werden, dass es<br />
sich hier um keine reine Gruppenleistung<br />
handelt.<br />
Das Eiserne Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
soll bereits nach dem erstmaligen<br />
erfolgreichen Besuch der<br />
HFLÜ ausgegeben werden.<br />
Mit der Einführung von % soll sichergestellt<br />
werden,dass jederzeit die Bemessungsgrundlage<br />
für Fehler geändert<br />
werden kann ohne das sich etwas<br />
am Endergebnis ändert.Somit ist<br />
es auch möglich individuelle Punkte<br />
oder Teilpunkte zu vergeben.<br />
Das Bronzene, Silberne oder Goldene<br />
Feuerwehrleistungsabzeichen<br />
kann erst nach Erreichen des vorherigen<br />
Leistungsabzeichens erworben<br />
werden.<br />
Mit Einführung des Goldenen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />
mit Zusatzkennzeichen<br />
(Arbeitstitel) sollen<br />
alle Feuerwehrangehörige ausgezeichnet<br />
werden, welche sich bereits<br />
zum wiederholten mal durch das Erreichen<br />
des Goldenen Leistungsabzeichens<br />
ausgezeichnet haben. Diese<br />
sollte mit diesem Abzeichen eine<br />
besondere Außenwirkung haben<br />
und andere zum nacheifern auffordern.<br />
Mit der Aufnahme der FwDV 1/2<br />
wird der Bereich Grundtätigkeiten<br />
vervollständigt.<br />
LFV-Infodienst 20 23