Download - Landesfeuerwehrverband Hessen

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Neue Hessische Feuerwehrleistungsübung Landesfeuerwehrverband stellt eigenen Entwurf vor Sinkende Teilnehmerzahlen bei den Hessischen Feuerwehrleistungsübungen um bis zu 50 % bewogen den Landesfeuerwehrverband Hessen im Jahr 2000, seinen Ausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettkämpfe mit der Aufgabe zu beauftragen,eine neue Feuerwehrleistungsübung zu erarbeiten. Die Übung • soll mehr Feuerwehren an der Teilnahme motivieren • muss von allen Feuerwehren in Hessen leistbar sein (auch mit TSF/ TSFW) Der Ausschuss Ausbildung, Einsatz und Wettkämpfe erstellte daraufhin eine landesweite Umfrage im LFV-Infodienst und wertete diese aus. Hier wurde deutlich was die Hessischen Feuerwehren von einer Leistungsübung erwarteten. Im Wesentlichen waren dies: • Die Übungsinhalte müssten den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Nur Löschangriffübungen wäre nicht zeitgemäß. • Das Beurteilungssystem sollte neu geordnet werden und sich auf das Wesentliche beziehen. • Es sollte verschiedenen Stufen ähnlich dem Sportabzeichen erreichbar sein. • Es sollten nicht nur Übungen für eine Gruppe, sondern auch für die Staffel oder den Zug geben. • Die Übungen und die Fragebögen sollten schwieriger werden. • Die Leistungsübung sollte nicht als Wettkampf mit 1.Platz usw.,sondern als Leistungsabzeichen durchgeführt werden. • Keine zusätzlichen Gerätschaften wie Leitergerüst etc. Um von Anfang an sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben an der Überarbeitung mitzuarbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller 21 Landkreise und der Hessischen Landesfeuerwehrschule gebildet. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet in vielen Sitzungen eine neue Feuerwehrleistungsübung die im wesentlichen den Erwartungen der hessischen Feuerwehren entspricht. Besonderen Wert wurde darauf gelegt, dass Entscheidungen immer mit großer Mehrheit getroffen wurden. Der komplette Ausschreibungstext der Rahmenbedingungen sowie der Übungen sind auf der Homepage des LFV bereit gestellt. In dieser Ausgabe wollen wir Ihnen den Vorschlag zu den geänderten Rahmenbedingungen vorstellen. In der linken Spalte ist jeweils ein Kommentar eingefügt der die Hintergründe bzw. Erneuerungen zur bisherigen Feuerwehrleistungsübung erleutert. Hier die wesentlichen Änderungen. • Komplett überarbeitet Löschübung • Neu Übung Technische Hilfeleistung • Teilnahme in Gruppen- und/oder Staffelstärke möglich • Die Übungen werden mit dem am Standort vorhandenen Gerät aus dem Fahrzeug durchgeführt. • Einführung von Leistungsstufen als Mannschaftsleistung • Überarbeitung des persönlichen Feuerwehrleistungsabzeichens • Einführen eines zusätzlichen Abzeichens in Gold bei Mehrfachteilnahme • Einführen einer Positivbewertung • Größere Entscheidungsfreiheit des Gruppenführers und der Truppführer in der Einsatzabwicklung. • Besitzstandswahrung der bisher erworbenen Abzeichen bzw. Leistungsstufen • Keine Plazierung Ulrich Fischer Fachausschussvorsitzender Hessische Feuerwehrleistungsübungen und Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens Entwurf des Landesfeuerwehrverbandes Hessen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zu den Hessischen Feuerwehrleistungsübungen 21 1.1 Zweck der Feuerwehrleistungsübungen 21 1.2 Teilnahmeberechtigung 21 1.3 Teilnahmebedingungen 21 1.4 Leistungsteil/ Leistungsstufen 21 1.4.1 Leistungsstufen 22 1.5 Durchführung 22 1.6 Meldung 22 1.7 Ehrung und Ehrenpreise 22 1.8 Zuschüsse für die Durchführung der Feuerwehrleistungsübungen 22 1.8.1 Tagegeld und Reisekosten für die teilnehmenden Mannschaften, sowie Transportkosten 22 1.8.2 Tagegeld und Reisekosten für die Schiedsrichter 23 2 PERSÖNLICHES FEUERWEHR- LEISTUNGSABZEICHEN 23 2.1.1 Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen 23 2.1.2 Bronzenes, Silbernes oder Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen 23 2.1.3 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen mit Zusatzkennzeichnung 23 2.2 Zusätzliche Leistung zum Erwerb des Bronzenen, Silbernen und GoldenenFeuerwehrleistungsabzeichens 23 2.2.1 Art der Leistung (Fragebogen) 23 UMFANG UND INHALT DER THEORETISCHEN TEILE 24 2.2.2 Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen 24 2.2.3 Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen 24 2.2.4 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen 24 3 DURCHFÜHRUNG DER HESSISCHEN FEUERWEHRLEISTUN GSÜBUNGEN 24 3.1 Voraussetzungen 24 3.1.1 Übungsplatz 24 3.1.2 Mannschaftsstärke der Gruppe/Staffel 24 3.1.3 Bekleidung und persönliche Ausrüstung 24 3.2 Bereitstellung der technischen Ausrüstung und des Gerätes 25 3.2.1 Jede Gruppe/Staffel hat folgende Geräte bereitzustellen: 25 3.2.2 Ausrüstung der Gruppe 25 3.2.3 Von der Übungsleitung sind bereitzustellen: 25 3.3 Auslosung der Funktionen 25 3.4 Ablauf der Übungen 25 3.5 Schiedsrichter 25 3.6 Bewertung der Feuerwehrleistungsübungen 26 3.6.1 Allgemeines 26 3.6.2 Zeitvorgabe für die Übungen 26 3.6.3 Punktbewertung der Fehler bei den Übungen 26 3.6.4 Punktbewertung zum theoretischen Teil (Fragebogen) 27 4 QUALIFIZIERUNG ZUM LANDESENTSCHEID 27 4.1 Meldung für die Qualifizierung zum Landesentscheid 27 4.2 Voraussetzung zur Teilnahme am Landesentscheid 27 4.3 Qualifikationsfragebogen 27 20 LFV-Infodienst 20

Hessische Feuerwehrleistungsübungen 1 Allgemeines zu den Hessischen Feuerwehrleistungsübungen 1.1 Zweck der Feuerwehrleistungsübungen Im Hinblick auf die von den Feuerwehren in einer modernen technischen Zeit zu bewältigenden Aufgaben sollen die Feuerwehrleistungsübungen die bereits erworbenen Kenntnisse in Praxis und Theorie festigen, ergänzen und den allgemeinen Leistungsstand anheben. Der technische und sportliche Charakter dieser Übungen soll auch Anreiz zu einem fairen Leistungsvergleich der Feuerwehren untereinander sein. Im Mittelpunkt steht die fachliche Qualifikation und die Leistung im Umgang mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Geräten. Die Teilnahme an Feuerwehrleistungsübungen ermöglicht den Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens. 1.2 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehren gemäß HBKG mit ihren Angehörigen des Einsatzdienstes. Von den teilnehmenden Feuerwehren ist für jede Person als Nachweis ein Leistungsbuch zu beschaffen und zu führen. Jede Feuerwehr kann mit einer oder mehreren Gruppen und / oder Staffeln teilnehmen. Ein Feuerwehrangehöriger darf jedoch jeweils nur in einer Gruppe oder Staffel an den Übungen teilnehmen. Die Gruppe und / oder Staffel kann sich aus mehreren Gemeinden/Städten, die sich innerhalb eines Kreises befinden, zusammensetzen. Nehmen von einer Feuerwehr mehrere Gruppen und / oder Staffeln teil, so sind die Melde-, Wertungs- und Fragebögen entsprechend mit römischen Ziffern I, II usw. deutlich zu kennzeichnen. 1.3 Teilnahmebedingungen Die teilnehmenden Mannschaften erkennen durch ihre Anmeldung zur Teilnahme an den Übungen die vorgeschriebenen Regelungen an und unterliegen somit der Entscheidung des Übungsleiters und der Schiedsrichter. Bei unkorrekten Handlungen, bei Verstößen gegen die Kameradschaft und bei Verwendung von ungenormten bzw. nicht den Regeln der Technik entsprechendem oder verändertem Gerät wird die betreffende Gruppe/Staffel von der Teilnahme ausgeschlossen. Werden nach der Übung Verstöße gegen die vorgeschriebenen Regelungen bekannt, so schließt der Übungsleiter die Gruppe/Staffel unter Aberkennung der erbrachten Leistung von der weiteren Teilnahme aus.Bereits ausgehändigte Preise müssen zurückerstattet werden. Der Ausschluss von der weiteren Teilnahme gilt als Nichtteilnahme. Eine Wiederholung der Übung im gleichen Austragungsjahr ist nicht möglich. Für alle Mannschaften sind gleiche Startbedingungen zu schaffen. Die erforderliche Ausrüstung,das Gerät und die Art der Wasserentnahme sind in der Ausschreibung für die Durchführung der Übungen festgelegt. 1.4 Leistungsteil/ Leistungsstufen Die Feuerwehrleistungsübungen bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und wird in Leistungsstufen unterteilt. Im praktischen Teil werden Übungen für die Gruppe / Staffel mit dem am Standort vorhandenen Gerät durchgeführt. Grundlage der Übungen sind die jeweils in Hessen gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Die im jeweiligen Jahr auszuführende Übung wird nach der Art der Durchführung in einem gesonderten Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern festgelegt. Die Veröffentlichung,welche Art der Übung durchgeführt wird,erfolgt so rechtzeitig, dass die Feuerwehren ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. Der theoretische Teil besteht aus der Beantwortung von Fachfragen (Fragebogen). Die Grundlage für den theoretischen Teil sind die von der Hessischen Landesfeuerwehrschule ausgearbeiteten Fragen.Der Verantwortliche für die Durchführung stellt eigenverantwortlich die Fragen zusammen. Kommentar Es sollten alle Feuerwehren die es gemäß HBKG gibt die Möglichkeit haben an der HLFÜ teilzunehmen. Die Aufzählung ist mit dieser Aussage immer aktuell. Es soll auch kleinen Feuerwehren die Möglichkeit offen stehen an der HFLÜ teilzunehmen. Aus diesem Grund wird die HFLÜ auch für die Staffel geöffnet. Hier soll die Möglichkeit geöffnet werden, dass auch aus verschiedenen Gemeinden eine gemeinsame Gruppe/ Staffel gestellt werden kann. Mit der Aussage ... am Standort vorhandenen Gerät durchgeführt,soll sichergestellt werden, dass alle Feuerwehren in Hessen die Möglichkeit haben mit Ihrem am Standort vorhandenem Gerät an der HFLÜ teilzunehmen.. Die Aussage Grundlage der Übungen sind die jeweils in Hessen gültigen Feuerwehr- Dienstvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften soll sicherstellen,dass grundsätzlich alle in Hessen eingeführte FwDV in die HFLÜ einbezogen werden. Mit dieser Aussage kann auch auf kurzfristige Änderungen durch das HMdI reagiert werden. LFV-Infodienst 20 21

Neue Hessische Feuerwehrleistungsübung<br />

<strong>Landesfeuerwehrverband</strong> stellt eigenen Entwurf vor<br />

Sinkende Teilnehmerzahlen bei<br />

den Hessischen Feuerwehrleistungsübungen<br />

um bis zu 50 % bewogen<br />

den <strong>Landesfeuerwehrverband</strong> <strong>Hessen</strong><br />

im Jahr 2000, seinen Ausschuss<br />

Ausbildung, Einsatz und Wettkämpfe<br />

mit der Aufgabe zu beauftragen,eine<br />

neue Feuerwehrleistungsübung zu<br />

erarbeiten.<br />

Die Übung<br />

• soll mehr Feuerwehren an der Teilnahme<br />

motivieren<br />

• muss von allen Feuerwehren in <strong>Hessen</strong><br />

leistbar sein (auch mit TSF/<br />

TSFW)<br />

Der Ausschuss Ausbildung, Einsatz<br />

und Wettkämpfe erstellte daraufhin<br />

eine landesweite Umfrage im LFV-Infodienst<br />

und wertete diese aus.<br />

Hier wurde deutlich was die Hessischen<br />

Feuerwehren von einer Leistungsübung<br />

erwarteten.<br />

Im Wesentlichen waren dies:<br />

• Die Übungsinhalte müssten den<br />

heutigen Gegebenheiten angepasst<br />

werden. Nur Löschangriffübungen<br />

wäre nicht zeitgemäß.<br />

• Das Beurteilungssystem sollte neu<br />

geordnet werden und sich auf das<br />

Wesentliche beziehen.<br />

• Es sollte verschiedenen Stufen ähnlich<br />

dem Sportabzeichen erreichbar<br />

sein.<br />

• Es sollten nicht nur Übungen für eine<br />

Gruppe, sondern auch für die Staffel<br />

oder den Zug geben.<br />

• Die Übungen und die Fragebögen<br />

sollten schwieriger werden.<br />

• Die Leistungsübung sollte nicht als<br />

Wettkampf mit 1.Platz usw.,sondern<br />

als Leistungsabzeichen durchgeführt<br />

werden.<br />

• Keine zusätzlichen Gerätschaften<br />

wie Leitergerüst etc.<br />

Um von Anfang an sicherzustellen,<br />

dass alle Beteiligten die Möglichkeit<br />

haben an der Überarbeitung mitzuarbeiten,<br />

wurde eine Arbeitsgruppe<br />

unter Einbeziehung aller 21 Landkreise<br />

und der Hessischen Landesfeuerwehrschule<br />

gebildet. Diese Arbeitsgruppe<br />

erarbeitet in vielen Sitzungen<br />

eine neue Feuerwehrleistungsübung<br />

die im wesentlichen den Erwartungen<br />

der hessischen Feuerwehren entspricht.<br />

Besonderen Wert wurde darauf<br />

gelegt, dass Entscheidungen immer<br />

mit großer Mehrheit getroffen<br />

wurden.<br />

Der komplette Ausschreibungstext<br />

der Rahmenbedingungen sowie der<br />

Übungen sind auf der Homepage des<br />

LFV bereit gestellt.<br />

In dieser Ausgabe wollen wir Ihnen<br />

den Vorschlag zu den geänderten<br />

Rahmenbedingungen vorstellen. In<br />

der linken Spalte ist jeweils ein Kommentar<br />

eingefügt der die Hintergründe<br />

bzw. Erneuerungen zur bisherigen<br />

Feuerwehrleistungsübung erleutert.<br />

Hier die wesentlichen Änderungen.<br />

• Komplett überarbeitet Löschübung<br />

• Neu Übung Technische Hilfeleistung<br />

• Teilnahme in Gruppen- und/oder<br />

Staffelstärke möglich<br />

• Die Übungen werden mit dem am<br />

Standort vorhandenen Gerät aus<br />

dem Fahrzeug durchgeführt.<br />

• Einführung von Leistungsstufen als<br />

Mannschaftsleistung<br />

• Überarbeitung des persönlichen<br />

Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

• Einführen eines zusätzlichen Abzeichens<br />

in Gold bei Mehrfachteilnahme<br />

• Einführen einer Positivbewertung<br />

• Größere Entscheidungsfreiheit des<br />

Gruppenführers und der Truppführer<br />

in der Einsatzabwicklung.<br />

• Besitzstandswahrung der bisher erworbenen<br />

Abzeichen bzw. Leistungsstufen<br />

• Keine Plazierung<br />

Ulrich Fischer<br />

Fachausschussvorsitzender<br />

Hessische Feuerwehrleistungsübungen und Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

Entwurf des <strong>Landesfeuerwehrverband</strong>es <strong>Hessen</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Allgemeines zu den Hessischen<br />

Feuerwehrleistungsübungen 21<br />

1.1 Zweck der<br />

Feuerwehrleistungsübungen 21<br />

1.2 Teilnahmeberechtigung 21<br />

1.3 Teilnahmebedingungen 21<br />

1.4 Leistungsteil/ Leistungsstufen 21<br />

1.4.1 Leistungsstufen 22<br />

1.5 Durchführung 22<br />

1.6 Meldung 22<br />

1.7 Ehrung und Ehrenpreise 22<br />

1.8 Zuschüsse für die Durchführung<br />

der Feuerwehrleistungsübungen 22<br />

1.8.1 Tagegeld und Reisekosten<br />

für die teilnehmenden Mannschaften,<br />

sowie Transportkosten 22<br />

1.8.2 Tagegeld und Reisekosten<br />

für die Schiedsrichter 23<br />

2 PERSÖNLICHES FEUERWEHR-<br />

LEISTUNGSABZEICHEN 23<br />

2.1.1 Eisernes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

23<br />

2.1.2 Bronzenes, Silbernes oder Goldenes<br />

Feuerwehrleistungsabzeichen 23<br />

2.1.3 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

mit Zusatzkennzeichnung<br />

23<br />

2.2 Zusätzliche Leistung zum Erwerb<br />

des Bronzenen, Silbernen und GoldenenFeuerwehrleistungsabzeichens<br />

23<br />

2.2.1 Art der Leistung (Fragebogen)<br />

23<br />

UMFANG UND INHALT DER<br />

THEORETISCHEN TEILE 24<br />

2.2.2 Bronzenes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

24<br />

2.2.3 Silbernes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

24<br />

2.2.4 Goldenes Feuerwehrleistungsabzeichen<br />

24<br />

3 DURCHFÜHRUNG DER HESSISCHEN<br />

FEUERWEHRLEISTUN GSÜBUNGEN 24<br />

3.1 Voraussetzungen 24<br />

3.1.1 Übungsplatz 24<br />

3.1.2 Mannschaftsstärke der Gruppe/Staffel<br />

24<br />

3.1.3 Bekleidung und persönliche<br />

Ausrüstung 24<br />

3.2 Bereitstellung der technischen<br />

Ausrüstung und des Gerätes 25<br />

3.2.1 Jede Gruppe/Staffel hat folgende<br />

Geräte bereitzustellen: 25<br />

3.2.2 Ausrüstung der Gruppe 25<br />

3.2.3 Von der Übungsleitung sind bereitzustellen:<br />

25<br />

3.3 Auslosung der Funktionen 25<br />

3.4 Ablauf der Übungen 25<br />

3.5 Schiedsrichter 25<br />

3.6 Bewertung der Feuerwehrleistungsübungen<br />

26<br />

3.6.1 Allgemeines 26<br />

3.6.2 Zeitvorgabe für die<br />

Übungen 26<br />

3.6.3 Punktbewertung der Fehler bei<br />

den Übungen 26<br />

3.6.4 Punktbewertung zum theoretischen<br />

Teil (Fragebogen) 27<br />

4 QUALIFIZIERUNG ZUM<br />

LANDESENTSCHEID 27<br />

4.1 Meldung für die Qualifizierung<br />

zum Landesentscheid 27<br />

4.2 Voraussetzung zur Teilnahme am<br />

Landesentscheid 27<br />

4.3 Qualifikationsfragebogen 27<br />

20 LFV-Infodienst 20

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