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FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte

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12. K<strong>an</strong>n die Lehrkraft im Missbrauchsfall die Herausgabe des Mobilfunktelefons von<br />

Schülern verl<strong>an</strong>gen? <br />

Ja!<br />

Eine Lehrkraft k<strong>an</strong>n die Herausgabe eines H<strong>an</strong>dys immer d<strong>an</strong>n verl<strong>an</strong>gen, wenn es<br />

schulordnungswidrig verwendet wird. Dies ist z. B. d<strong>an</strong>n der Fall, wenn Schüler beim<br />

Anschauen von Gewalt- oder Pornovideos <strong>an</strong>getroffen werden. Da H<strong>an</strong>dys aber Inhal-<br />

te aus dem Privatleben der Schülerin bzw. des Schülers gespeichert haben können, ist<br />

es allerdings nicht zulässig, dass die Lehrkraft selbst die gespeicherten Inhalte abruft.<br />

Neben dem Eigentumsgrundrecht können auch die Grundrechte auf informationelle<br />

Selbstbestimmung sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis berührt sein. Die Schule<br />

ist daher verpflichtet, das H<strong>an</strong>dy bei Verdacht von strafbarem Verhalten der Polizei o-<br />

der bei sonstigen Verstößen den Erziehungsberechtigten zu übergeben mit der Bitte,<br />

dem Verdacht nachzugehen.<br />

Empfehlenswert ist das Erstellen einer Nutzungsordnung für Mobilfunktelefone <strong>an</strong> der<br />

öffentlichen Schule.<br />

13. Welche Angaben von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften dürfen in einem<br />

schulischen Jahresbericht veröffentlicht werden? <br />

Es dürfen bei Schülerinnen und Schülern Name, Jahrg<strong>an</strong>gsstufe und Klasse sowie<br />

Angaben über besondere schulische Tätigkeiten und Funktionen in Druckwerken veröf-<br />

fentlicht werden. Zur Untermalung der Dokumentation dürfen auch Klassenfotos, die<br />

für den Leser meist von besonderem Interesse sind, in das Druckwerk mit aufgenom-<br />

men werden. Bei den einzelnen Lehrkräften dürfen Name, Lehrbefähigung und Ver-<br />

wendung im Druckwerk veröffentlicht werden. Für eine Veröffentlichung im Internet und<br />

Intr<strong>an</strong>et ist jedoch weiterhin eine schriftliche Einwilligung erforderlich.<br />

14. Was sind personenbezogene Daten? <br />

Personenbezogene Daten sind Einzel<strong>an</strong>gaben über persönliche und sachliche Ver-<br />

hältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Absatz 1 L<strong>an</strong>-<br />

desdatenschutzgesetz). Dazu gehören z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon-<br />

nummer, Fotos, Email-Adresse, Kontonummer usw.

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