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FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte

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adresse der Schule keinen Ortsnamen enthielt (§ 12 BGB, siehe auch Urteil des BGH<br />

vom 27.10.2001 - I ZR 131/10). Das Angebot war daher rechtmäßig.<br />

8. Welche Anforderungen werden <strong>an</strong> eine wirksame Einwilligung nach § 4 L<strong>an</strong>des-<br />

datenschutzgesetz gestellt? <br />

Nach § 4 L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz ist die Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

nur zulässig, wenn das L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz oder eine <strong>an</strong>dere Rechtsvorschrift<br />

sie erlaubt oder soweit der Betroffene eingewilligt hat.<br />

Der L<strong>an</strong>desbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> hatte in einem Einzelfall darauf hingewie-<br />

sen, dass selbst eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit ausdrücklicher Zu-<br />

stimmung des Betroffenen nicht ausreicht und noch keine wirksame Einwilligung dar-<br />

stellt, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind.<br />

Die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung sind das Aufklären über den oder<br />

die Empfänger der Daten und der Hinweis auf die Möglichkeit, die Einwilligung unter<br />

Darlegung der Folgen zu verweigern. Ferner ist grundsätzlich die Schriftform der Ein-<br />

willigung (§ 4 Absatz 2 und 3 L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz) vorgeschrieben.<br />

9. Elternvertreter und Schülerbeirat <br />

Dürfen Elternvertreter, also Mitglieder des Elternbeirats auf die personenbezogenen<br />

Daten von <strong>an</strong>deren Schülern, nicht der eigene Kinder im Rahmen ihrer Aufgabenerfül-<br />

lung zugreifen?<br />

Nein!<br />

Angelegenheiten einzelner Schüler können die Elternvertretungen nur mit der Zustim-<br />

mung von deren Eltern beh<strong>an</strong>deln.<br />

Dürfen Schüler, die im Schülerrat oder der Schülermitver<strong>an</strong>twortung aktiv sind, auf<br />

personenbezogene Daten von <strong>an</strong>deren Schülern im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung<br />

zugreifen?<br />

Nein!<br />

Ein Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur nach vorheriger Einwilligung durch die<br />

Betroffenen zulässig.<br />

Dürfen Daten von Schulelternvertretung bzw. Schülersprecher nach außen kommuni-<br />

ziert werden?

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