FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte
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adresse der Schule keinen Ortsnamen enthielt (§ 12 BGB, siehe auch Urteil des BGH<br />
vom 27.10.2001 - I ZR 131/10). Das Angebot war daher rechtmäßig.<br />
8. Welche Anforderungen werden <strong>an</strong> eine wirksame Einwilligung nach § 4 L<strong>an</strong>des-<br />
datenschutzgesetz gestellt? <br />
Nach § 4 L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz ist die Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
nur zulässig, wenn das L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz oder eine <strong>an</strong>dere Rechtsvorschrift<br />
sie erlaubt oder soweit der Betroffene eingewilligt hat.<br />
Der L<strong>an</strong>desbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> hatte in einem Einzelfall darauf hingewie-<br />
sen, dass selbst eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit ausdrücklicher Zu-<br />
stimmung des Betroffenen nicht ausreicht und noch keine wirksame Einwilligung dar-<br />
stellt, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind.<br />
Die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung sind das Aufklären über den oder<br />
die Empfänger der Daten und der Hinweis auf die Möglichkeit, die Einwilligung unter<br />
Darlegung der Folgen zu verweigern. Ferner ist grundsätzlich die Schriftform der Ein-<br />
willigung (§ 4 Absatz 2 und 3 L<strong>an</strong>desdatenschutzgesetz) vorgeschrieben.<br />
9. Elternvertreter und Schülerbeirat <br />
Dürfen Elternvertreter, also Mitglieder des Elternbeirats auf die personenbezogenen<br />
Daten von <strong>an</strong>deren Schülern, nicht der eigene Kinder im Rahmen ihrer Aufgabenerfül-<br />
lung zugreifen?<br />
Nein!<br />
Angelegenheiten einzelner Schüler können die Elternvertretungen nur mit der Zustim-<br />
mung von deren Eltern beh<strong>an</strong>deln.<br />
Dürfen Schüler, die im Schülerrat oder der Schülermitver<strong>an</strong>twortung aktiv sind, auf<br />
personenbezogene Daten von <strong>an</strong>deren Schülern im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung<br />
zugreifen?<br />
Nein!<br />
Ein Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur nach vorheriger Einwilligung durch die<br />
Betroffenen zulässig.<br />
Dürfen Daten von Schulelternvertretung bzw. Schülersprecher nach außen kommuni-<br />
ziert werden?