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FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte

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Inhalt des Vertrages bei einer ADV:<br />

- 4 -<br />

In diesen Auftrag sind mindestens folgende Punkte aufzunehmen:<br />

Gegenst<strong>an</strong>d und Umf<strong>an</strong>g der Datenverarbeitung<br />

Es ist darzustellen, welche personenbezogenen Daten auf welche Weise zu wel-<br />

chem Zweck/mit welchem Ziel verarbeitet werden. Welche Software wird dazu ein-<br />

gesetzt?<br />

Etwaige Unterauftragsverhältnisse<br />

Dabei ist zu regeln, ob Unterauftragsverhältnisse gewünscht sind. Empfehlung:<br />

Festlegen, dass eine Erteilung eines Unterauftrags nur nach vorheriger Zustimmung<br />

der Schule erfolgen darf<br />

Befugnis der Schule hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Weisungen zu erteilen<br />

Die zu treffenden technischen und org<strong>an</strong>isatorischen Maßnahmen<br />

o Die Maßnahmen sind konkret und detailliert festzulegen<br />

o Vom Auftragnehmer sollte m<strong>an</strong> sich ein <strong>Datenschutz</strong>- und Sicherheitskonzept<br />

mit den von ihm getroffenen Maßnahmen vorlegen lassen.<br />

Eine vom Kultusministerium erstellte Vorlage für einen solchen Vertrag finden Sie hier.<br />

Darüber hinaus ändert eine ADV nichts <strong>an</strong> der Pflicht der Schule, ein Verfahrensver-<br />

zeichnis zu führen und das per ADV genutzte Verfahren darin zu dokumentieren.<br />

3. Was ist unter "besonders sensible Daten" im Sinne der Anlage 3 zur Verwal-<br />

tungsvorschrift "<strong>Datenschutz</strong> <strong>an</strong> öffentlichen <strong>Schulen</strong>" zu verstehen? <br />

In der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift "<strong>Datenschutz</strong> <strong>an</strong> öffentlichen <strong>Schulen</strong>" ist<br />

ausgeführt: "Besonders sensible Daten, etwa über das Verhalten von Schülerinnen<br />

und Schülern, dürfen nicht auf dem privaten Datenverarbeitungsgerät verarbeitet wer-<br />

den." Unter "besonders sensible Daten" fallen z. B. Kr<strong>an</strong>kheiten (z. B. HIV-Infektion)<br />

oder es können auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemeint sein, deren<br />

Kenntnis für die Lehrkraft nicht zur Aufgabenerfüllung notwendig ist und daher nicht auf<br />

dem privaten PC der Lehrkraft gespeichert werden darf.<br />

4. Was ist Cloud Computing und was muss bei der Nutzung beachtet werden? <br />

Bei Cloud-Computing werden IT-Infrastrukturen wie z. B. Rechenleistung, Datenspei-<br />

cher, Netzwerkkapazitäten oder auch komplette Anwendungssoftware, sowie die Ver-<br />

arbeitung von Daten der Kunden mittels dieser Software - von einem Dienstleister dy-

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