FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte
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Inhalt des Vertrages bei einer ADV:<br />
- 4 -<br />
In diesen Auftrag sind mindestens folgende Punkte aufzunehmen:<br />
Gegenst<strong>an</strong>d und Umf<strong>an</strong>g der Datenverarbeitung<br />
Es ist darzustellen, welche personenbezogenen Daten auf welche Weise zu wel-<br />
chem Zweck/mit welchem Ziel verarbeitet werden. Welche Software wird dazu ein-<br />
gesetzt?<br />
Etwaige Unterauftragsverhältnisse<br />
Dabei ist zu regeln, ob Unterauftragsverhältnisse gewünscht sind. Empfehlung:<br />
Festlegen, dass eine Erteilung eines Unterauftrags nur nach vorheriger Zustimmung<br />
der Schule erfolgen darf<br />
Befugnis der Schule hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
Weisungen zu erteilen<br />
Die zu treffenden technischen und org<strong>an</strong>isatorischen Maßnahmen<br />
o Die Maßnahmen sind konkret und detailliert festzulegen<br />
o Vom Auftragnehmer sollte m<strong>an</strong> sich ein <strong>Datenschutz</strong>- und Sicherheitskonzept<br />
mit den von ihm getroffenen Maßnahmen vorlegen lassen.<br />
Eine vom Kultusministerium erstellte Vorlage für einen solchen Vertrag finden Sie hier.<br />
Darüber hinaus ändert eine ADV nichts <strong>an</strong> der Pflicht der Schule, ein Verfahrensver-<br />
zeichnis zu führen und das per ADV genutzte Verfahren darin zu dokumentieren.<br />
3. Was ist unter "besonders sensible Daten" im Sinne der Anlage 3 zur Verwal-<br />
tungsvorschrift "<strong>Datenschutz</strong> <strong>an</strong> öffentlichen <strong>Schulen</strong>" zu verstehen? <br />
In der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift "<strong>Datenschutz</strong> <strong>an</strong> öffentlichen <strong>Schulen</strong>" ist<br />
ausgeführt: "Besonders sensible Daten, etwa über das Verhalten von Schülerinnen<br />
und Schülern, dürfen nicht auf dem privaten Datenverarbeitungsgerät verarbeitet wer-<br />
den." Unter "besonders sensible Daten" fallen z. B. Kr<strong>an</strong>kheiten (z. B. HIV-Infektion)<br />
oder es können auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemeint sein, deren<br />
Kenntnis für die Lehrkraft nicht zur Aufgabenerfüllung notwendig ist und daher nicht auf<br />
dem privaten PC der Lehrkraft gespeichert werden darf.<br />
4. Was ist Cloud Computing und was muss bei der Nutzung beachtet werden? <br />
Bei Cloud-Computing werden IT-Infrastrukturen wie z. B. Rechenleistung, Datenspei-<br />
cher, Netzwerkkapazitäten oder auch komplette Anwendungssoftware, sowie die Ver-<br />
arbeitung von Daten der Kunden mittels dieser Software - von einem Dienstleister dy-