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FAQ Datenschutz an Schulen Stichworte

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datenverarbeitung stattfindet. Informationen zum Inhalt des Vertrages sowie Vertrags-<br />

vorlagen finden Sie auf dem Lehrerfortbildungsserver und im Intr<strong>an</strong>et der Kultusverwal-<br />

tung. Die meisten Anbieter von Cloud Computing oder Online-Ablagesystemen wie<br />

Dropbox u.a. ermöglichen es nicht, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des<br />

LDSG einzuhalten. Daher ist dort eine Speicherung von personenbezogenen Daten -<br />

auch in verschlüsselter Form - unzulässig.<br />

23. Dürfen Vertretungspläne auf der Schulhomepage, im Intr<strong>an</strong>et und/oder im Schul-<br />

gebäude zugänglich sein? <br />

Die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Schule bedingt die am Schulleben betei-<br />

ligten Schüler, Eltern und Lehrkräfte über Stundenpl<strong>an</strong>-änderungen mittels eines Ver-<br />

tretungspl<strong>an</strong>s zu informieren.<br />

Auch ohne Nennung der zu vertretenden bzw. die Vertretung übernehmenden Lehr-<br />

kraft (Namen oder Namenskürzel) k<strong>an</strong>n eine Personenbeziehbarkeit des Vertretungs-<br />

pl<strong>an</strong>s (welche Lehrkraft wird vertreten) nicht ausgeschlossen werden.<br />

Veröffentlichung im Internet:<br />

Eine weltweite Veröffentlichung im Internet verbietet sich in Erm<strong>an</strong>gelung der Erforder-<br />

lichkeit den Vertretungspl<strong>an</strong> über den Kreis der am Schulleben Beteiligten zur Aufga-<br />

benerfüllung öffentlich zugänglich zu machen. Sol<strong>an</strong>ge lediglich über Unterrichtsausfall<br />

oder eine Vertretung informiert wird, reicht es aus, wenn der Zug<strong>an</strong>g zu dieser Informa-<br />

tion im Intr<strong>an</strong>et der Schule über eine Benutzerkennung und ein schulintern bek<strong>an</strong>ntes<br />

Passwort erfolgt. Sollten im Vertretungspl<strong>an</strong> allerdings Lehrkräfte namentlich ben<strong>an</strong>nt<br />

werden ist die Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe unter Verwendung ei-<br />

nes individuellen Passwortes erforderlich.<br />

Öffentlich zugänglich im Schulgebäude:<br />

Im Schulgebäude ist der Aush<strong>an</strong>g oder die digitale Anzeige von Vertretungsplänen<br />

auch unter Nennung von Namen oder Namenskürzel der vertretenden Lehrkraft als für<br />

die Aufgabenerfüllung der Schule (Org<strong>an</strong>isation des Schulbetriebs) erforderlich und<br />

somit als zulässig <strong>an</strong>zusehen. Allerdings muss beachtet werden, dass es sich um ei-<br />

nen schulischen Raum h<strong>an</strong>deln muss, der in der Regel der allgemeinen Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich ist. Wo schulfremde Personen häufig verkehren, sollten Bildschirm<strong>an</strong>-<br />

zeigen/Papieraushänge von Vertretungsplänen möglichst nicht eingesetzt werden. Ein<br />

Schuleing<strong>an</strong>gsbereich dürfte sich d<strong>an</strong>n nicht zum Einsatz von Bildschirm<strong>an</strong>zei-<br />

gen/Papieraushängen von Vertretungsplänen eignen, wenn dort Besucher bzw. Nutzer<br />

<strong>an</strong>derer Einrichtungen im Gebäude (z.B. wie Kreismedienzentrum oder Kreisbibliothek)<br />

verkehren.

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