Dokumentenakkreditiv - lehrer
Dokumentenakkreditiv - lehrer
Dokumentenakkreditiv - lehrer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Dokumente haben dabei eine große Bedeutung:<br />
zB<br />
• Verladepapiere, die bestätigen, dass sich die Ware sich bereits auf dem<br />
Transportweg befindet<br />
o Konnossement (= Seefrachtbrief mit einer Reederei)<br />
o Frachtbriefe zB durch die Bahn, Lkw-Spediteur<br />
• Nötige Ursprungsnachweise<br />
• Rechnungen über die Ware<br />
Vorgangsweise:<br />
Zuerst vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag über alle Details<br />
(zB Art der Ware, Art der Incoterms, Art der Zahlung)<br />
• Wenn Akkreditiv vereinbart wurde, geht die eigentliche Initiative dann vom<br />
Importeur (=Zahler) aus, der seine Bank informiert, dass diese von seinem<br />
Konto einen bestimmten Kaufpreis bezahlen muss.<br />
• Dafür wird ein Akkreditivantrag vom Importeur ausgefüllt und der Bank<br />
übergeben.<br />
• Die Bank (eröffnende Bank = Bank des Importeurs) stellt nun den richtigen<br />
Akkreditivvertrag mit allen Details (zB Ware, nötige Dokumente, Preis, Art<br />
der Versendung, Art der Incoterms, wenn welche vereinbart wurden…) aus.<br />
• Dieses Akkreditiv wird der vorher bekannt gegebenen Bank des Exporteurs<br />
übersendet.<br />
• Die Korrespondenzbank übernimmt dieses Akkreditiv und legt es dem<br />
Exporteur (=sein Kunde) vor.<br />
• Der Exporteur prüft es ganz genau, um eventuell sofort Änderungen<br />
veranlassen zu können.<br />
• Die eröffnende Bank prüft ganz genau, ob die Dokumente mit dem<br />
Eröffnungsantrag buchstabengenau übereinstimmen.<br />
Merkmale, die am häufigsten vorkommen:<br />
• Unwiderruflich (irrevocable L/C)<br />
Kann nur mit der Zustimmung aller Beteiligten geändert werden,<br />
nicht einseitig!<br />
• Unbestätigt (not confirmed L/C)<br />
Nur die eröffnende Bank (des Importeurs) haftet gegenüber dem Verkäufer für<br />
die Auszahlung des Akkreditivbetrages. Die Korrespondenzbank kündigt das<br />
Akkreditiv nur an, haftet aber nicht. Die Sicherheit hängt daher von der<br />
Bonität der Bank des Importeurs ab.<br />
• Befristet auf eine bestimmte Zeitspanne (zB die Dokumente müssen innerhalb von 3<br />
Wochen ab Ausstellung des Akkreditivs eintreffen, sonst werden sie nicht mehr<br />
akzeptiert)<br />
Ein bestätigtes Akkreditiv ist teurer als ein unbestätigtes, da auch die Sicherheit steigt.<br />
Eberhart 2 bw.akkreditiv.je.doc