Dokumentenakkreditiv - lehrer
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<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Arten der Zahlung:<br />
Barzahlung (prompte Zahlung) = dem Verkäufer am liebsten<br />
spätere Zahlung (Lieferantenkredit),<br />
(selten Vorauszahlung)<br />
Probleme treten auf: Bsp. bringen: Nichtzahlung, Mahnungen…<br />
• Kunde zahlt nicht (Dubiosenrisiko)<br />
• Ware wird versendet, aber der Kunde nimmt sie nicht ab (Abnahmerisiko)<br />
Zur Vereinfachung hat die Internationale Handelskammer (IHK) in Paris (auch für die<br />
Incoterms verantwortlich) die Möglichkeit des <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>s geschaffen.<br />
International wird das Akkreditiv „LETTER OF CREDIT“ genannt<br />
Eine so genannte „Akkreditivklausel“ muss im Kaufvertrag vereinbart werden. Für<br />
den Käufer entsteht dadurch die Verpflichtung, ein Akkreditiv eröffnen zu lassen. Eine andere<br />
Zahlungsart ist somit ausgeschlossen.<br />
Definition:<br />
Vertragliche Zusicherung einer Bank, auf Kosten des Auftraggebers (Käufer, Importeur)<br />
innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger (Verkäufer,<br />
Exporteur) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, unter der Voraussetzung des Erhaltes<br />
vorgeschriebener Dokumente (zB Konnossement, Frachtbrief).<br />
Das Akkreditiv ist vom zugrunde liegenden Warengeschäft vollständig losgelöst. Die Bank<br />
löst ihr (abstraktes) Zahlungsversprechen nur dann ein, wenn die vorgeschriebenen<br />
Dokumente in Ordnung sind. Einwände gegen die Warensendung kann der Käufer nur<br />
aufgrund des Kaufvertrages machen. Ein Stopp der Auszahlung kann nicht veranlasst werden.<br />
Vorteile dabei:<br />
• Banken der beiden Partner (Exporteur und Importeur) werden als seriöse<br />
Zwischenpartner eingesetzt. Deren Bonität, Zahlungsfähigkeit und<br />
Zahlungswilligkeit sind auf jeden Fall größer und berechenbarer.<br />
• Der Exporteur ist unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Käufers. (Es<br />
bleibt der eröffnenden Bank vorbehalten, sich den Geldbetrag vom Käufer<br />
abzuholen). Die augenblickliche Zahlungsfähigkeit des Käufers ist für den<br />
Verkäufer irrelevant.<br />
• Exporteur erhält die Zusage einer Bank, dass er das Geld erhalten wird, sobald<br />
er die Ware versendet hat und die entsprechenden Versanddokumente der Bank<br />
übergeben hat (dh. ZUG um ZUG = Ware gegen Geld)<br />
• Importeur zahlt erst dann, wenn er die wichtigen Papiere hat (bzw. seine Bank),<br />
mit denen er dann über die Ware verfügen, zB sie vom Spediteur<br />
entgegennehmen kann<br />
Beteiligte: drei, meist jedoch vier (wenn auch eine „Korrespondenzbank“ beteiligt ist)<br />
Eberhart 1 bw.akkreditiv.je.doc
Die Dokumente haben dabei eine große Bedeutung:<br />
zB<br />
• Verladepapiere, die bestätigen, dass sich die Ware sich bereits auf dem<br />
Transportweg befindet<br />
o Konnossement (= Seefrachtbrief mit einer Reederei)<br />
o Frachtbriefe zB durch die Bahn, Lkw-Spediteur<br />
• Nötige Ursprungsnachweise<br />
• Rechnungen über die Ware<br />
Vorgangsweise:<br />
Zuerst vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag über alle Details<br />
(zB Art der Ware, Art der Incoterms, Art der Zahlung)<br />
• Wenn Akkreditiv vereinbart wurde, geht die eigentliche Initiative dann vom<br />
Importeur (=Zahler) aus, der seine Bank informiert, dass diese von seinem<br />
Konto einen bestimmten Kaufpreis bezahlen muss.<br />
• Dafür wird ein Akkreditivantrag vom Importeur ausgefüllt und der Bank<br />
übergeben.<br />
• Die Bank (eröffnende Bank = Bank des Importeurs) stellt nun den richtigen<br />
Akkreditivvertrag mit allen Details (zB Ware, nötige Dokumente, Preis, Art<br />
der Versendung, Art der Incoterms, wenn welche vereinbart wurden…) aus.<br />
• Dieses Akkreditiv wird der vorher bekannt gegebenen Bank des Exporteurs<br />
übersendet.<br />
• Die Korrespondenzbank übernimmt dieses Akkreditiv und legt es dem<br />
Exporteur (=sein Kunde) vor.<br />
• Der Exporteur prüft es ganz genau, um eventuell sofort Änderungen<br />
veranlassen zu können.<br />
• Die eröffnende Bank prüft ganz genau, ob die Dokumente mit dem<br />
Eröffnungsantrag buchstabengenau übereinstimmen.<br />
Merkmale, die am häufigsten vorkommen:<br />
• Unwiderruflich (irrevocable L/C)<br />
Kann nur mit der Zustimmung aller Beteiligten geändert werden,<br />
nicht einseitig!<br />
• Unbestätigt (not confirmed L/C)<br />
Nur die eröffnende Bank (des Importeurs) haftet gegenüber dem Verkäufer für<br />
die Auszahlung des Akkreditivbetrages. Die Korrespondenzbank kündigt das<br />
Akkreditiv nur an, haftet aber nicht. Die Sicherheit hängt daher von der<br />
Bonität der Bank des Importeurs ab.<br />
• Befristet auf eine bestimmte Zeitspanne (zB die Dokumente müssen innerhalb von 3<br />
Wochen ab Ausstellung des Akkreditivs eintreffen, sonst werden sie nicht mehr<br />
akzeptiert)<br />
Ein bestätigtes Akkreditiv ist teurer als ein unbestätigtes, da auch die Sicherheit steigt.<br />
Eberhart 2 bw.akkreditiv.je.doc
Dokumenteninkasso<br />
Definition:<br />
Beruht auf dem Auftrag eines Kunden (Verkäufer), dem Bezogenen (Käufer, Importeur)<br />
GEGEN BEZAHLUNG (oder Wechselakzept) eines Betrages bestimmte Dokumente<br />
auszuhändigen.<br />
Wann kommt dies in Frage?<br />
• Käufer und Verkäufer kennen sich lange und gelten als zuverlässig<br />
Vorteil: billiger als ein Akkreditiv<br />
Risiko größer:<br />
• Exporteur hat bei der Versendung der Ware keine Sicherheit, dass der Importeur die<br />
Ware auch abnimmt. Die Ware wird versandt, ohne dass eine Zustimmung des<br />
Käufers abgewartet wurde.<br />
Durchführung:<br />
Der Exporteur überträgt das Inkasso an seine Bank. Diese (=remitting bank) führt den<br />
Einzug entweder selbst durch oder beauftragt eine Korrespondenzbank (= collecting bank) im<br />
Land des Käufers mit der Einziehung bzw. Präsentation der Dokumente. Die Bank muss<br />
lediglich dafür sorgen, dass die Dokumente nur gegen ordnungsgemäßes Akzept dem Käufer<br />
ausgehändigt werden. Sie muss nicht überprüfen, ob die Aushändigung der Dokumente<br />
zweckmäßig und sinnvoll ist.<br />
Barzahlung („documents against payment“, d/p)<br />
Normalerweise verlangt der Verkäufer sofortige Barzahlung bei der ersten<br />
Präsentation der Dokumente. Sofort heißt innerhalb von 24 Stunden, also praktisch am<br />
nächsten Werktag. Auch andere Vereinbarungen sind möglich: zB Zahlung 14 Tage nach<br />
Präsentation, Bezahlung bei Ankunft des Dampfers.<br />
Vor der Zahlung ist die Bank nicht zur Aushändigung der Dokumente berechtigt, sonst ginge<br />
der ZUG um ZUG Charakter des Geschäfts verloren.<br />
Akzeptleistung („documents against accaptance“, d/a)<br />
Der Exporteur gewährt dem Importeur einen Kredit. Die Übergabe der Dokumente<br />
erfolgt nur gegen Akzeptierung eines Wechsels.<br />
Der Verkäufer kann den Wechsel diskontieren lassen und kommt dadurch früher in den Besitz<br />
des Geldes (abzüglich Zinsen und Spesen).<br />
Eberhart 3 bw.akkreditiv.je.doc
Dokumenteninkasso<br />
Der Exporteur (Verkäufer)<br />
• beauftragt seine Bank,<br />
• die Dokumente über die<br />
versandte Ware<br />
• an den Importeur (Käufer)<br />
nur auszufolgen,<br />
• wenn bar bezahlt wird.<br />
Wesentliche Unterschiede:<br />
Wer eröffnet?<br />
Welche Risiken<br />
werden<br />
ausgeschaltet?<br />
D/P<br />
Exporteur<br />
Dubiosenrisiko<br />
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Der Importeur (Käufer)<br />
• beauftragt seine Bank<br />
• gegen Nachweis der Lieferung<br />
(Übergabe der Dokumente)<br />
• den Rechnungsbetrag<br />
• an den Exporteur auszuzahlen.<br />
Akkreditiv<br />
Importeur<br />
Annahme- &<br />
Dubiosenrisiko<br />
Eberhart 4 bw.akkreditiv.je.doc
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Beispiel 1: Risiken für Käufer und Verkäufer (Außenhandel)<br />
Angabe<br />
Ein österreichisches Unternehmen importiert Waren aus den USA. Die Rechnung lautet auf US-$.<br />
Lieferung CIF Hamburg (Verschiffungshafen: New York).<br />
Aufgabe 1.1 (5 Minuten, Einzelarbeit, Bleistift)<br />
Kreuze in der abgebildeten Tabelle an, welche der Risiken den Importeur, welche den Exporteur<br />
treffen. Begründe deine Antwort stichwortartig.<br />
Die Spalten "Akk. (J/N)" und "Akkreditiv/Begründung" lasse vorerst frei!<br />
Situation<br />
1) Der Kurs für US-<br />
$ steigt zwischen dem Tag<br />
des Vertragsabschlusses<br />
und dem Tag der<br />
Bezahlung der Rechnung<br />
2) Die gelieferten Waren<br />
weisen wesentliche, offene<br />
Mängel auf<br />
Importeur Exporteur Begründung Akk.<br />
(J/N)<br />
3) Zwischen<br />
Vertragsabschluss und<br />
Verschiffung steigen die<br />
Kosten für den<br />
Seetransport .<br />
4) Nachdem der Exporteur<br />
die Ware abgeschickt hat,<br />
weigert sich der Importeur,<br />
die Lieferung anzunehmen<br />
5) Hamburg: bei einem<br />
Brand an Bord des<br />
Schiffes wird die Ladung<br />
vernichtet<br />
6) Der Käufer bezahlt -<br />
trotz vertragsgemäßer<br />
Lieferung - den<br />
Rechnungsbetrag zu spät<br />
bzw. gar nicht<br />
Akkreditiv-Begründung<br />
Eberhart 5 bw.akkreditiv.je.doc
Beispiel 2: Problemstellung zu "<strong>Dokumentenakkreditiv</strong>"<br />
Angabe<br />
• Dein Unternehmen: Triumph Ges.m.b.H., Industriezentrum 25-27, 2130 Mistelbach<br />
• Dein Aufgabenbereich: Du bist in der Einkaufsabteilung tätig und damit auch für die im<br />
Zusammenhang mit der Beschaffung notwendigen Formalitäten verantwortlich.<br />
• Lieferant: Johnson & Woods Ltd., Spinning Mill, 59 Leister Square, London 54030<br />
• Die Situation:<br />
∗ Du hast beim Lieferanten 50 Ballen Seide Nr. 712, rot zu je £ 120,--/Ballen (d.h. also insgesamt<br />
um £ 6.000,--) bestellt.<br />
∗ Zahlungsbedingung: Eröffnung eines bestätigten, unwiderruflichen <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>es<br />
zugunsten des Lieferanten<br />
∗ Lieferung: CIF Amsterdam (die Seide wird in Portsmouth verschifft)<br />
∗ Deine Spedition, die Firma Pantrans, Van-Dereken Kai 97, NL-60070 Amsterdam,<br />
soll den Weitertransport nach Wiener Neustadt durchführen<br />
Zusatzangaben<br />
• Angaben zum Akkreditiv<br />
∗ Befristung per 10. Juni 20..<br />
∗ Teillieferungen sind nicht gestattet<br />
∗ Versand der Seide bis spätestens 26. Mai<br />
∗ Die Dokumente müssen innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellungsdatum vorgelegt werden<br />
∗ Akkreditiv ist von der Bank des Lieferanten zu bestätigen<br />
∗ Zahlung erfolgt bei der Korrespondenzbank bei Sicht<br />
∗ Erforderliche Dokumente<br />
− Faktura in 3facher Ausfertigung<br />
− Versicherungspolizze, voller Satz<br />
− See-Konnossement (voller Satz)<br />
• Deine Hausbank: Die Erste, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 1<br />
(Deine Kontonummer: 718.526)<br />
• Hausbank des Lieferanten: Lloyds, 102 Hampton Court, London 79400<br />
Aufgaben (2er bis 3er Gruppen, Bleistift)<br />
Aufgabe 2.1 (10 Minuten)<br />
Fülle den beiliegenden Akkreditiv-Eröffnungsauftrag anhand dieser Informationen aus. Datum der<br />
Eröffnung ist der 7. April 20..<br />
Aufgabe 2.2 (3 Minuten)<br />
Stelle den zeitlichen Ablauf des Akkreditivs von der Eröffnung bis zur "Verfallfrist" graphisch dar.<br />
Vergiss dabei nicht auf die "Verladefrist" und die "Vorlagefrist".<br />
Eberhart 6 bw.akkreditiv.je.doc
<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Ein Akkreditiv ist<br />
• der Auftrag des Käufers (Importeurs)<br />
• an sein Kreditinstitut (seine Hausbank)<br />
• gegen Nachweis der Lieferung (Übergabe der Dokumente)<br />
• den Rechnungsbetrag<br />
• auszuzahlen oder durch eine andere Bank auszahlen zu lassen.<br />
⇒ häufigste Variante: Auftraggeber (Importeur) wird erst nach Auszahlung des Akkreditivs auf<br />
seinem Kontokorrentkonto belastet: Akkreditivbetrag wird bei Eröffnung auf Konto des<br />
Auftraggebers gesperrt (nach Auszahlung bzw. nach Verfall des Akkreditivs wird Sperre wieder<br />
aufgehoben; vgl. "Verfallfrist")<br />
⇒ Hinweis: geprüft werden nur die Dokumente (nicht die Ware selbst!)<br />
Merkmale<br />
Akkreditiv ist immer<br />
• unwiderruflich (sonst keine Sicherheit gegen Abnahmerisiko)<br />
• und befristet (sonst könnte Käufer nie mehr über Betrag auf Konto verfügen, wenn Verkäufer<br />
nicht liefert)<br />
Akkreditiv kann sein<br />
• bestätigt: Hausbank des Exporteurs bestätigt Akkreditiv und somit haftet auch diese Bank für<br />
Einlösung (und nicht nur Hausbank des Importeurs)<br />
• teilbar: Zahlungen für Teillieferungen sind zulässig, wenn sie im Akkreditiv nicht ausdrücklich<br />
ausgeschlossen wurden<br />
Fristen<br />
• Verfallsfrist<br />
∗ Bis zu diesem Termin müssen Dokumente bei der Bank eingelangt sein, sonst verfällt das<br />
Akkreditiv<br />
• Vorlagefrist der Dokumente ab Ausstellungsdatum<br />
∗ Frist, innerhalb derer die Versanddokumente ab Ausstellung präsentiert werden müssen<br />
(Banken weisen i.d.R. Dokumente, die vor mehr als 21 Tagen ausgestellt wurden, zurück)<br />
• Verladefrist<br />
∗ Frist, bis zu der die Ware verladen sein muss<br />
Dokumente<br />
• Handelsrechnung(en)<br />
• Verladedokumente (Konnossement, Frachtbriefdoppel etc.)<br />
• Versicherungsdokumente (Polizze)<br />
• sonstige Dokumente (Ursprungszeugnisse etc.)<br />
Auszahlung des Akkreditivbetrages<br />
• Sichtzahlung: Zahlung sofort bei Übergabe der Dokumente<br />
• Hinausgeschobene Zahlung: erst nach bestimmter Frist ab Vorlage der Dokumente<br />
Eberhart 7 bw.akkreditiv.je.doc
Vor- und Nachteile des Akkreditivs für Käufer und Verkäufer<br />
Verkäufer (Exporteur) Käufer (Importeur)<br />
Vorteile<br />
+ erhält Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig + Zahlung nur, wenn Ware rechtzeitig versandt<br />
und vertragsgerecht liefert<br />
wurde<br />
+ Akkreditiv sichert gegen Abnahme- und + Exporteur wird bemüht sein, rechtzeitig zu<br />
Dubiosenrisiko<br />
liefern<br />
− bei Verzögerung des Versandes verfällt<br />
Nachteile<br />
− geprüft werden nur Dokumente und nicht die<br />
Akkreditiv: Ansuchen um Verlängerung<br />
erforderlich<br />
Ware selbst<br />
Eberhart 8 bw.akkreditiv.je.doc
Lösungen<br />
Beispiel 1: Risiken für Käufer und Verkäufer (Außenhandel)<br />
Aufgabe 1.1 und 1.2<br />
Situation Importeur Exporteur Begründung Akk.<br />
(J/N)<br />
Akkreditiv-Begründung<br />
1) Der Kurs für US- X Rechnung US-$, N Akkreditiv lautet dann<br />
$ steigt zwischen Tag des<br />
Vertragsabschlusses und<br />
Tag der Bezahlung der<br />
Rechnung<br />
Kurssteigerung<br />
ebenfalls auf US-$<br />
2) Die gelieferten Waren X Ware sofort bei N nur Dokumente, nicht<br />
weisen wesentliche, offene<br />
Mängel auf<br />
Übernahme prüfen!<br />
Ware selbst geprüft<br />
3) Zwischen<br />
Vertragsabschluß und<br />
Verschiffung steigen die<br />
Kosten für den<br />
Seetransport .<br />
4) Nachdem der Exporteur<br />
die Ware abgeschickt hat,<br />
weigert sich der Importeur,<br />
die Lieferung anzunehmen<br />
5) Hamburg: bei einem<br />
Brand an Bord des<br />
Schiffes wird die Ladung<br />
vernichtet<br />
6) Der Käufer bezahlt -<br />
trotz vertragsgemäßer<br />
Lieferung - den<br />
Rechnungsbetrag zu spät<br />
bzw. gar nicht<br />
X CIF Hamburg:<br />
Exporteur trägt Kosten<br />
Seetransport bis<br />
Hamburg<br />
N Akkreditiv ist<br />
Zahlungsbedingung und<br />
nicht Lieferbedingung<br />
X Annahmerisiko J Akkreditiv ist<br />
unwiderruflich<br />
zuerst Akk. vereinbart, erst<br />
dann versendet Exporteur<br />
X CIF: Eigentums- u.<br />
Risikoübergang in<br />
Verschiffungshafen<br />
(New York)<br />
die Ware<br />
N Akkreditiv ist<br />
Zahlungsbedingung und<br />
nicht Lieferbedingung<br />
X Dubiosenrisiko J Zahlung erfolgt bei<br />
Vorlage der Dokumente<br />
"Zug um Zug"<br />
Bank d. Importeurs (u.U.<br />
auch Bank des<br />
Exporteurs) haftet für<br />
Zahlung<br />
Eberhart 9 bw.akkreditiv.je.doc