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Dokumentenakkreditiv - lehrer

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<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Arten der Zahlung:<br />

Barzahlung (prompte Zahlung) = dem Verkäufer am liebsten<br />

spätere Zahlung (Lieferantenkredit),<br />

(selten Vorauszahlung)<br />

Probleme treten auf: Bsp. bringen: Nichtzahlung, Mahnungen…<br />

• Kunde zahlt nicht (Dubiosenrisiko)<br />

• Ware wird versendet, aber der Kunde nimmt sie nicht ab (Abnahmerisiko)<br />

Zur Vereinfachung hat die Internationale Handelskammer (IHK) in Paris (auch für die<br />

Incoterms verantwortlich) die Möglichkeit des <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>s geschaffen.<br />

International wird das Akkreditiv „LETTER OF CREDIT“ genannt<br />

Eine so genannte „Akkreditivklausel“ muss im Kaufvertrag vereinbart werden. Für<br />

den Käufer entsteht dadurch die Verpflichtung, ein Akkreditiv eröffnen zu lassen. Eine andere<br />

Zahlungsart ist somit ausgeschlossen.<br />

Definition:<br />

Vertragliche Zusicherung einer Bank, auf Kosten des Auftraggebers (Käufer, Importeur)<br />

innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger (Verkäufer,<br />

Exporteur) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, unter der Voraussetzung des Erhaltes<br />

vorgeschriebener Dokumente (zB Konnossement, Frachtbrief).<br />

Das Akkreditiv ist vom zugrunde liegenden Warengeschäft vollständig losgelöst. Die Bank<br />

löst ihr (abstraktes) Zahlungsversprechen nur dann ein, wenn die vorgeschriebenen<br />

Dokumente in Ordnung sind. Einwände gegen die Warensendung kann der Käufer nur<br />

aufgrund des Kaufvertrages machen. Ein Stopp der Auszahlung kann nicht veranlasst werden.<br />

Vorteile dabei:<br />

• Banken der beiden Partner (Exporteur und Importeur) werden als seriöse<br />

Zwischenpartner eingesetzt. Deren Bonität, Zahlungsfähigkeit und<br />

Zahlungswilligkeit sind auf jeden Fall größer und berechenbarer.<br />

• Der Exporteur ist unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Käufers. (Es<br />

bleibt der eröffnenden Bank vorbehalten, sich den Geldbetrag vom Käufer<br />

abzuholen). Die augenblickliche Zahlungsfähigkeit des Käufers ist für den<br />

Verkäufer irrelevant.<br />

• Exporteur erhält die Zusage einer Bank, dass er das Geld erhalten wird, sobald<br />

er die Ware versendet hat und die entsprechenden Versanddokumente der Bank<br />

übergeben hat (dh. ZUG um ZUG = Ware gegen Geld)<br />

• Importeur zahlt erst dann, wenn er die wichtigen Papiere hat (bzw. seine Bank),<br />

mit denen er dann über die Ware verfügen, zB sie vom Spediteur<br />

entgegennehmen kann<br />

Beteiligte: drei, meist jedoch vier (wenn auch eine „Korrespondenzbank“ beteiligt ist)<br />

Eberhart 1 bw.akkreditiv.je.doc


Die Dokumente haben dabei eine große Bedeutung:<br />

zB<br />

• Verladepapiere, die bestätigen, dass sich die Ware sich bereits auf dem<br />

Transportweg befindet<br />

o Konnossement (= Seefrachtbrief mit einer Reederei)<br />

o Frachtbriefe zB durch die Bahn, Lkw-Spediteur<br />

• Nötige Ursprungsnachweise<br />

• Rechnungen über die Ware<br />

Vorgangsweise:<br />

Zuerst vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag über alle Details<br />

(zB Art der Ware, Art der Incoterms, Art der Zahlung)<br />

• Wenn Akkreditiv vereinbart wurde, geht die eigentliche Initiative dann vom<br />

Importeur (=Zahler) aus, der seine Bank informiert, dass diese von seinem<br />

Konto einen bestimmten Kaufpreis bezahlen muss.<br />

• Dafür wird ein Akkreditivantrag vom Importeur ausgefüllt und der Bank<br />

übergeben.<br />

• Die Bank (eröffnende Bank = Bank des Importeurs) stellt nun den richtigen<br />

Akkreditivvertrag mit allen Details (zB Ware, nötige Dokumente, Preis, Art<br />

der Versendung, Art der Incoterms, wenn welche vereinbart wurden…) aus.<br />

• Dieses Akkreditiv wird der vorher bekannt gegebenen Bank des Exporteurs<br />

übersendet.<br />

• Die Korrespondenzbank übernimmt dieses Akkreditiv und legt es dem<br />

Exporteur (=sein Kunde) vor.<br />

• Der Exporteur prüft es ganz genau, um eventuell sofort Änderungen<br />

veranlassen zu können.<br />

• Die eröffnende Bank prüft ganz genau, ob die Dokumente mit dem<br />

Eröffnungsantrag buchstabengenau übereinstimmen.<br />

Merkmale, die am häufigsten vorkommen:<br />

• Unwiderruflich (irrevocable L/C)<br />

Kann nur mit der Zustimmung aller Beteiligten geändert werden,<br />

nicht einseitig!<br />

• Unbestätigt (not confirmed L/C)<br />

Nur die eröffnende Bank (des Importeurs) haftet gegenüber dem Verkäufer für<br />

die Auszahlung des Akkreditivbetrages. Die Korrespondenzbank kündigt das<br />

Akkreditiv nur an, haftet aber nicht. Die Sicherheit hängt daher von der<br />

Bonität der Bank des Importeurs ab.<br />

• Befristet auf eine bestimmte Zeitspanne (zB die Dokumente müssen innerhalb von 3<br />

Wochen ab Ausstellung des Akkreditivs eintreffen, sonst werden sie nicht mehr<br />

akzeptiert)<br />

Ein bestätigtes Akkreditiv ist teurer als ein unbestätigtes, da auch die Sicherheit steigt.<br />

Eberhart 2 bw.akkreditiv.je.doc


Dokumenteninkasso<br />

Definition:<br />

Beruht auf dem Auftrag eines Kunden (Verkäufer), dem Bezogenen (Käufer, Importeur)<br />

GEGEN BEZAHLUNG (oder Wechselakzept) eines Betrages bestimmte Dokumente<br />

auszuhändigen.<br />

Wann kommt dies in Frage?<br />

• Käufer und Verkäufer kennen sich lange und gelten als zuverlässig<br />

Vorteil: billiger als ein Akkreditiv<br />

Risiko größer:<br />

• Exporteur hat bei der Versendung der Ware keine Sicherheit, dass der Importeur die<br />

Ware auch abnimmt. Die Ware wird versandt, ohne dass eine Zustimmung des<br />

Käufers abgewartet wurde.<br />

Durchführung:<br />

Der Exporteur überträgt das Inkasso an seine Bank. Diese (=remitting bank) führt den<br />

Einzug entweder selbst durch oder beauftragt eine Korrespondenzbank (= collecting bank) im<br />

Land des Käufers mit der Einziehung bzw. Präsentation der Dokumente. Die Bank muss<br />

lediglich dafür sorgen, dass die Dokumente nur gegen ordnungsgemäßes Akzept dem Käufer<br />

ausgehändigt werden. Sie muss nicht überprüfen, ob die Aushändigung der Dokumente<br />

zweckmäßig und sinnvoll ist.<br />

Barzahlung („documents against payment“, d/p)<br />

Normalerweise verlangt der Verkäufer sofortige Barzahlung bei der ersten<br />

Präsentation der Dokumente. Sofort heißt innerhalb von 24 Stunden, also praktisch am<br />

nächsten Werktag. Auch andere Vereinbarungen sind möglich: zB Zahlung 14 Tage nach<br />

Präsentation, Bezahlung bei Ankunft des Dampfers.<br />

Vor der Zahlung ist die Bank nicht zur Aushändigung der Dokumente berechtigt, sonst ginge<br />

der ZUG um ZUG Charakter des Geschäfts verloren.<br />

Akzeptleistung („documents against accaptance“, d/a)<br />

Der Exporteur gewährt dem Importeur einen Kredit. Die Übergabe der Dokumente<br />

erfolgt nur gegen Akzeptierung eines Wechsels.<br />

Der Verkäufer kann den Wechsel diskontieren lassen und kommt dadurch früher in den Besitz<br />

des Geldes (abzüglich Zinsen und Spesen).<br />

Eberhart 3 bw.akkreditiv.je.doc


Dokumenteninkasso<br />

Der Exporteur (Verkäufer)<br />

• beauftragt seine Bank,<br />

• die Dokumente über die<br />

versandte Ware<br />

• an den Importeur (Käufer)<br />

nur auszufolgen,<br />

• wenn bar bezahlt wird.<br />

Wesentliche Unterschiede:<br />

Wer eröffnet?<br />

Welche Risiken<br />

werden<br />

ausgeschaltet?<br />

D/P<br />

Exporteur<br />

Dubiosenrisiko<br />

<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Der Importeur (Käufer)<br />

• beauftragt seine Bank<br />

• gegen Nachweis der Lieferung<br />

(Übergabe der Dokumente)<br />

• den Rechnungsbetrag<br />

• an den Exporteur auszuzahlen.<br />

Akkreditiv<br />

Importeur<br />

Annahme- &<br />

Dubiosenrisiko<br />

Eberhart 4 bw.akkreditiv.je.doc


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Beispiel 1: Risiken für Käufer und Verkäufer (Außenhandel)<br />

Angabe<br />

Ein österreichisches Unternehmen importiert Waren aus den USA. Die Rechnung lautet auf US-$.<br />

Lieferung CIF Hamburg (Verschiffungshafen: New York).<br />

Aufgabe 1.1 (5 Minuten, Einzelarbeit, Bleistift)<br />

Kreuze in der abgebildeten Tabelle an, welche der Risiken den Importeur, welche den Exporteur<br />

treffen. Begründe deine Antwort stichwortartig.<br />

Die Spalten "Akk. (J/N)" und "Akkreditiv/Begründung" lasse vorerst frei!<br />

Situation<br />

1) Der Kurs für US-<br />

$ steigt zwischen dem Tag<br />

des Vertragsabschlusses<br />

und dem Tag der<br />

Bezahlung der Rechnung<br />

2) Die gelieferten Waren<br />

weisen wesentliche, offene<br />

Mängel auf<br />

Importeur Exporteur Begründung Akk.<br />

(J/N)<br />

3) Zwischen<br />

Vertragsabschluss und<br />

Verschiffung steigen die<br />

Kosten für den<br />

Seetransport .<br />

4) Nachdem der Exporteur<br />

die Ware abgeschickt hat,<br />

weigert sich der Importeur,<br />

die Lieferung anzunehmen<br />

5) Hamburg: bei einem<br />

Brand an Bord des<br />

Schiffes wird die Ladung<br />

vernichtet<br />

6) Der Käufer bezahlt -<br />

trotz vertragsgemäßer<br />

Lieferung - den<br />

Rechnungsbetrag zu spät<br />

bzw. gar nicht<br />

Akkreditiv-Begründung<br />

Eberhart 5 bw.akkreditiv.je.doc


Beispiel 2: Problemstellung zu "<strong>Dokumentenakkreditiv</strong>"<br />

Angabe<br />

• Dein Unternehmen: Triumph Ges.m.b.H., Industriezentrum 25-27, 2130 Mistelbach<br />

• Dein Aufgabenbereich: Du bist in der Einkaufsabteilung tätig und damit auch für die im<br />

Zusammenhang mit der Beschaffung notwendigen Formalitäten verantwortlich.<br />

• Lieferant: Johnson & Woods Ltd., Spinning Mill, 59 Leister Square, London 54030<br />

• Die Situation:<br />

∗ Du hast beim Lieferanten 50 Ballen Seide Nr. 712, rot zu je £ 120,--/Ballen (d.h. also insgesamt<br />

um £ 6.000,--) bestellt.<br />

∗ Zahlungsbedingung: Eröffnung eines bestätigten, unwiderruflichen <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>es<br />

zugunsten des Lieferanten<br />

∗ Lieferung: CIF Amsterdam (die Seide wird in Portsmouth verschifft)<br />

∗ Deine Spedition, die Firma Pantrans, Van-Dereken Kai 97, NL-60070 Amsterdam,<br />

soll den Weitertransport nach Wiener Neustadt durchführen<br />

Zusatzangaben<br />

• Angaben zum Akkreditiv<br />

∗ Befristung per 10. Juni 20..<br />

∗ Teillieferungen sind nicht gestattet<br />

∗ Versand der Seide bis spätestens 26. Mai<br />

∗ Die Dokumente müssen innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellungsdatum vorgelegt werden<br />

∗ Akkreditiv ist von der Bank des Lieferanten zu bestätigen<br />

∗ Zahlung erfolgt bei der Korrespondenzbank bei Sicht<br />

∗ Erforderliche Dokumente<br />

− Faktura in 3facher Ausfertigung<br />

− Versicherungspolizze, voller Satz<br />

− See-Konnossement (voller Satz)<br />

• Deine Hausbank: Die Erste, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 1<br />

(Deine Kontonummer: 718.526)<br />

• Hausbank des Lieferanten: Lloyds, 102 Hampton Court, London 79400<br />

Aufgaben (2er bis 3er Gruppen, Bleistift)<br />

Aufgabe 2.1 (10 Minuten)<br />

Fülle den beiliegenden Akkreditiv-Eröffnungsauftrag anhand dieser Informationen aus. Datum der<br />

Eröffnung ist der 7. April 20..<br />

Aufgabe 2.2 (3 Minuten)<br />

Stelle den zeitlichen Ablauf des Akkreditivs von der Eröffnung bis zur "Verfallfrist" graphisch dar.<br />

Vergiss dabei nicht auf die "Verladefrist" und die "Vorlagefrist".<br />

Eberhart 6 bw.akkreditiv.je.doc


<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />

Ein Akkreditiv ist<br />

• der Auftrag des Käufers (Importeurs)<br />

• an sein Kreditinstitut (seine Hausbank)<br />

• gegen Nachweis der Lieferung (Übergabe der Dokumente)<br />

• den Rechnungsbetrag<br />

• auszuzahlen oder durch eine andere Bank auszahlen zu lassen.<br />

⇒ häufigste Variante: Auftraggeber (Importeur) wird erst nach Auszahlung des Akkreditivs auf<br />

seinem Kontokorrentkonto belastet: Akkreditivbetrag wird bei Eröffnung auf Konto des<br />

Auftraggebers gesperrt (nach Auszahlung bzw. nach Verfall des Akkreditivs wird Sperre wieder<br />

aufgehoben; vgl. "Verfallfrist")<br />

⇒ Hinweis: geprüft werden nur die Dokumente (nicht die Ware selbst!)<br />

Merkmale<br />

Akkreditiv ist immer<br />

• unwiderruflich (sonst keine Sicherheit gegen Abnahmerisiko)<br />

• und befristet (sonst könnte Käufer nie mehr über Betrag auf Konto verfügen, wenn Verkäufer<br />

nicht liefert)<br />

Akkreditiv kann sein<br />

• bestätigt: Hausbank des Exporteurs bestätigt Akkreditiv und somit haftet auch diese Bank für<br />

Einlösung (und nicht nur Hausbank des Importeurs)<br />

• teilbar: Zahlungen für Teillieferungen sind zulässig, wenn sie im Akkreditiv nicht ausdrücklich<br />

ausgeschlossen wurden<br />

Fristen<br />

• Verfallsfrist<br />

∗ Bis zu diesem Termin müssen Dokumente bei der Bank eingelangt sein, sonst verfällt das<br />

Akkreditiv<br />

• Vorlagefrist der Dokumente ab Ausstellungsdatum<br />

∗ Frist, innerhalb derer die Versanddokumente ab Ausstellung präsentiert werden müssen<br />

(Banken weisen i.d.R. Dokumente, die vor mehr als 21 Tagen ausgestellt wurden, zurück)<br />

• Verladefrist<br />

∗ Frist, bis zu der die Ware verladen sein muss<br />

Dokumente<br />

• Handelsrechnung(en)<br />

• Verladedokumente (Konnossement, Frachtbriefdoppel etc.)<br />

• Versicherungsdokumente (Polizze)<br />

• sonstige Dokumente (Ursprungszeugnisse etc.)<br />

Auszahlung des Akkreditivbetrages<br />

• Sichtzahlung: Zahlung sofort bei Übergabe der Dokumente<br />

• Hinausgeschobene Zahlung: erst nach bestimmter Frist ab Vorlage der Dokumente<br />

Eberhart 7 bw.akkreditiv.je.doc


Vor- und Nachteile des Akkreditivs für Käufer und Verkäufer<br />

Verkäufer (Exporteur) Käufer (Importeur)<br />

Vorteile<br />

+ erhält Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig + Zahlung nur, wenn Ware rechtzeitig versandt<br />

und vertragsgerecht liefert<br />

wurde<br />

+ Akkreditiv sichert gegen Abnahme- und + Exporteur wird bemüht sein, rechtzeitig zu<br />

Dubiosenrisiko<br />

liefern<br />

− bei Verzögerung des Versandes verfällt<br />

Nachteile<br />

− geprüft werden nur Dokumente und nicht die<br />

Akkreditiv: Ansuchen um Verlängerung<br />

erforderlich<br />

Ware selbst<br />

Eberhart 8 bw.akkreditiv.je.doc


Lösungen<br />

Beispiel 1: Risiken für Käufer und Verkäufer (Außenhandel)<br />

Aufgabe 1.1 und 1.2<br />

Situation Importeur Exporteur Begründung Akk.<br />

(J/N)<br />

Akkreditiv-Begründung<br />

1) Der Kurs für US- X Rechnung US-$, N Akkreditiv lautet dann<br />

$ steigt zwischen Tag des<br />

Vertragsabschlusses und<br />

Tag der Bezahlung der<br />

Rechnung<br />

Kurssteigerung<br />

ebenfalls auf US-$<br />

2) Die gelieferten Waren X Ware sofort bei N nur Dokumente, nicht<br />

weisen wesentliche, offene<br />

Mängel auf<br />

Übernahme prüfen!<br />

Ware selbst geprüft<br />

3) Zwischen<br />

Vertragsabschluß und<br />

Verschiffung steigen die<br />

Kosten für den<br />

Seetransport .<br />

4) Nachdem der Exporteur<br />

die Ware abgeschickt hat,<br />

weigert sich der Importeur,<br />

die Lieferung anzunehmen<br />

5) Hamburg: bei einem<br />

Brand an Bord des<br />

Schiffes wird die Ladung<br />

vernichtet<br />

6) Der Käufer bezahlt -<br />

trotz vertragsgemäßer<br />

Lieferung - den<br />

Rechnungsbetrag zu spät<br />

bzw. gar nicht<br />

X CIF Hamburg:<br />

Exporteur trägt Kosten<br />

Seetransport bis<br />

Hamburg<br />

N Akkreditiv ist<br />

Zahlungsbedingung und<br />

nicht Lieferbedingung<br />

X Annahmerisiko J Akkreditiv ist<br />

unwiderruflich<br />

zuerst Akk. vereinbart, erst<br />

dann versendet Exporteur<br />

X CIF: Eigentums- u.<br />

Risikoübergang in<br />

Verschiffungshafen<br />

(New York)<br />

die Ware<br />

N Akkreditiv ist<br />

Zahlungsbedingung und<br />

nicht Lieferbedingung<br />

X Dubiosenrisiko J Zahlung erfolgt bei<br />

Vorlage der Dokumente<br />

"Zug um Zug"<br />

Bank d. Importeurs (u.U.<br />

auch Bank des<br />

Exporteurs) haftet für<br />

Zahlung<br />

Eberhart 9 bw.akkreditiv.je.doc

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