"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
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nicht aus, daß im Rahmen der Anstaltsordnung gr<strong>und</strong>sätzlich Möglichkeiten <strong>für</strong> die<br />
beschriebenen Maßnahmen eröffnet werden.<br />
Spezifische Ausgangsbedingungen auf der Modellstation<br />
Durch den verstärkten Einsatz von PflegehelferInnen <strong>und</strong> AbteilungshelferInnen auf<br />
der Station wurde deutlich, daß es an klaren <strong>und</strong> detaillierten Kompetenz-<br />
abgrenzungen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen mangelt. Dies führte an<br />
der Neurologie 14A zu einer Überlastung des diplomierten Pflegepersonals mit nicht<br />
eindeutig pflegerischen Tätigkeiten bzw. zu einer Überforderung von Hilfsdiensten<br />
mit pflegerischen Tätigkeiten, die sie nicht verantworten können <strong>und</strong> dürfen (z.B.<br />
Vorbereiten von Injektionen).<br />
Zwei PflegehelferInnen wurden praktisch wie diplomiertes Personal eingesetzt. Dies<br />
war <strong>für</strong> alle Seiten unbefriedigend <strong>und</strong> nicht zu verantworten. Der Einsatz von<br />
PflegehelferInnen <strong>für</strong> die Nachtdienste wurde als sehr problematisch bezeichnet, da<br />
während der Nacht besonders schwierige <strong>und</strong> eigenständige Entscheidungen (ab<br />
wann muß etwa ein Arzt verständigt werden?) vom Pflegepersonal gefordert sind.<br />
Ebenso konnte die dem diplomierten Personal auferlegte Pflicht der »observatio«<br />
über den Schwesternhilfsdienst nicht sinnvoll erfüllt werden.<br />
Neben den unklaren Kompetenzabgrenzungen im pflegerischen Bereich kam es zu<br />
einer Überlastung der Pflege (<strong>und</strong> hier in erster Linie der Stationsschwestern) durch<br />
administrative Tätigkeiten sowie zu einzelnen Uneinigkeiten in der Abgrenzung zum<br />
ärztlichen Bereich.<br />
Ziele<br />
Die Inhalte der Bemühungen um eine klare Kompetenzabgrenzung ergaben sich aus<br />
mehreren Umständen:<br />
- Die Berufsbilder der einzelnen Berufsgruppen, wie sie etwa im Gesetz, in der<br />
Ausbildung <strong>und</strong> in den Stellenbeschreibungen geregelt <strong>und</strong> in der persönlichen<br />
Wahrnehmung gesehen werden, stehen nicht unverb<strong>und</strong>en nebeneinander, son-<br />
dern müssen sich aufeinander beziehen, um eine erfolgreiche Arbeit im Kranken-<br />
haus zu gewährleisten.<br />
- Eine funktionierende Tätigkeitsabgrenzung zwischen den einzelnen Berufsgrup-<br />
pen stellt eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> die Implementierung der Gruppenpflege<br />
dar.<br />
- Der Personalmangel beim diplomierten Personal verstärkt die Notwendigkeit, die<br />
Aufgaben dieser Berufsgruppe genauer zu definieren, um eine Entlastung von<br />
eigentlich berufsfremden Tätigkeiten zu erzielen.<br />
- Das geänderte Selbstbewußtsein im Pflegeberuf hat dazu geführt, daß<br />
Krankenpflegepersonen nicht mehr als »Mädchen <strong>für</strong> alles«, sondern als hochqua-<br />
75<br />
Strukturelle<br />
Darstellung