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"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...

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nicht aus, daß im Rahmen der Anstaltsordnung gr<strong>und</strong>sätzlich Möglichkeiten <strong>für</strong> die<br />

beschriebenen Maßnahmen eröffnet werden.<br />

Spezifische Ausgangsbedingungen auf der Modellstation<br />

Durch den verstärkten Einsatz von PflegehelferInnen <strong>und</strong> AbteilungshelferInnen auf<br />

der Station wurde deutlich, daß es an klaren <strong>und</strong> detaillierten Kompetenz-<br />

abgrenzungen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen mangelt. Dies führte an<br />

der Neurologie 14A zu einer Überlastung des diplomierten Pflegepersonals mit nicht<br />

eindeutig pflegerischen Tätigkeiten bzw. zu einer Überforderung von Hilfsdiensten<br />

mit pflegerischen Tätigkeiten, die sie nicht verantworten können <strong>und</strong> dürfen (z.B.<br />

Vorbereiten von Injektionen).<br />

Zwei PflegehelferInnen wurden praktisch wie diplomiertes Personal eingesetzt. Dies<br />

war <strong>für</strong> alle Seiten unbefriedigend <strong>und</strong> nicht zu verantworten. Der Einsatz von<br />

PflegehelferInnen <strong>für</strong> die Nachtdienste wurde als sehr problematisch bezeichnet, da<br />

während der Nacht besonders schwierige <strong>und</strong> eigenständige Entscheidungen (ab<br />

wann muß etwa ein Arzt verständigt werden?) vom Pflegepersonal gefordert sind.<br />

Ebenso konnte die dem diplomierten Personal auferlegte Pflicht der »observatio«<br />

über den Schwesternhilfsdienst nicht sinnvoll erfüllt werden.<br />

Neben den unklaren Kompetenzabgrenzungen im pflegerischen Bereich kam es zu<br />

einer Überlastung der Pflege (<strong>und</strong> hier in erster Linie der Stationsschwestern) durch<br />

administrative Tätigkeiten sowie zu einzelnen Uneinigkeiten in der Abgrenzung zum<br />

ärztlichen Bereich.<br />

Ziele<br />

Die Inhalte der Bemühungen um eine klare Kompetenzabgrenzung ergaben sich aus<br />

mehreren Umständen:<br />

- Die Berufsbilder der einzelnen Berufsgruppen, wie sie etwa im Gesetz, in der<br />

Ausbildung <strong>und</strong> in den Stellenbeschreibungen geregelt <strong>und</strong> in der persönlichen<br />

Wahrnehmung gesehen werden, stehen nicht unverb<strong>und</strong>en nebeneinander, son-<br />

dern müssen sich aufeinander beziehen, um eine erfolgreiche Arbeit im Kranken-<br />

haus zu gewährleisten.<br />

- Eine funktionierende Tätigkeitsabgrenzung zwischen den einzelnen Berufsgrup-<br />

pen stellt eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> die Implementierung der Gruppenpflege<br />

dar.<br />

- Der Personalmangel beim diplomierten Personal verstärkt die Notwendigkeit, die<br />

Aufgaben dieser Berufsgruppe genauer zu definieren, um eine Entlastung von<br />

eigentlich berufsfremden Tätigkeiten zu erzielen.<br />

- Das geänderte Selbstbewußtsein im Pflegeberuf hat dazu geführt, daß<br />

Krankenpflegepersonen nicht mehr als »Mädchen <strong>für</strong> alles«, sondern als hochqua-<br />

75<br />

Strukturelle<br />

Darstellung

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