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"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...

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74<br />

Strukturelle<br />

Darstellung<br />

Tabelle 7: Berufsfremde Tätigkeiten<br />

Berufsfremde Tätigkeiten Diplomiertes Personal SchülerInnen<br />

n=286 n=187<br />

hauswirtschaftliche Tätigkeiten 73% 69%<br />

administrative Tätigkeiten 32% 12%<br />

ärztliche Tätigkeiten 21% 36%<br />

Aufgaben anderer medizinischer Berufe 5% 8%<br />

Botengänge <strong>und</strong> Handwerkerarbeiten 22% 18%<br />

Serviceleistungen <strong>für</strong> PatientInnen <strong>und</strong> Angehörige 11% 5%<br />

Sonstiges 17% 14%<br />

In der Studie von Paseka (1994, zitiert nach Pelikan et al., 1994) wurden Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Putzarbeiten am häufigsten genannt (48,6%), gefolgt von ärztlichen Tätigkeiten<br />

(21%) <strong>und</strong> Hilfsdiensten (15,2%), wie z.B. Botengängen.<br />

Prinzipielle Möglichkeiten zur Etablierung von angemessenen Kompetenz-<br />

abgrenzungen<br />

Mangelnde Kompetenzabgrenzung ist oft das Ergebnis mangelnder Präsenz einer<br />

anderen Berufsgruppe, was dazu führt, daß Pflegefachkräfte diverse berufsfremde<br />

Tätigkeiten übernehmen. Im Bericht der Internationalen Expertenkommission (1989)<br />

wird die Ansicht vertreten, daß der Einsatz von medizinisch-technischen Kräften<br />

auch an Wochenenden erforderlich ist. Um Pflegefachkräfte zu entlasten, sind aber<br />

vor allem Schreibkräfte auf den einzelnen Krankenstationen einzusetzen. Die<br />

Arbeitszeit der AbteilungshelferInnen <strong>und</strong> des Reinigungspersonals ist so einzutei-<br />

len, daß sie auch abends <strong>und</strong> an Wochenenden zur Verfügung stehen (S. 7).<br />

Der Expertenbericht (1989) weist auf die Notwendigkeit von Arbeitsplatz-<br />

beschreibungen mit klaren Kompetenzabgrenzungen hin. Um eine Verbindung zur<br />

Personalsituation herzustellen, wird postuliert, daß <strong>für</strong> sämtliche Berufsgruppen<br />

unabhängige Personalbedarfsberechnungen notwendig sind, um das Pflegeperso-<br />

nal von berufsfremden Tätigkeiten zu entlasten. Bei ausreichend hohem Personal-<br />

stand <strong>und</strong> günstigem Verhältnis zwischen diplomiertem Personal <strong>und</strong><br />

PflegehelferInnen kann der schon seit vielen Jahren geforderten <strong>und</strong> auch gesetzlich<br />

verankerten Aufsichtspflicht von diplomierten Pflegefachkräften über PflegehelferInnen<br />

ausreichend nachgekommen werden.<br />

Parallel zur Festlegung klarer Kompetenzabgrenzungen einzelner Mitglieder des<br />

Betreuungsteams sollte - so die Expertengruppe (1989) - <strong>für</strong> die Forcierung unmit-<br />

telbarer Kommunikationsstrukturen in horizontaler Hinsicht sowie Supervision ge-<br />

sorgt werden. Die Expertengruppe (1989) betont zwar, daß Rechtsvorschriften in<br />

diesem Bereich häufig kein geeignetes Mittel sind, um Verbesserungen einzuführen.<br />

Vor allem eine Verbesserung der Kommunikation <strong>und</strong> Supervision können nur auf<br />

Basis der Freiwilligkeit, Überzeugung <strong>und</strong> Akzeptanz realisiert werden. Dies schließt

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