"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
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74<br />
Strukturelle<br />
Darstellung<br />
Tabelle 7: Berufsfremde Tätigkeiten<br />
Berufsfremde Tätigkeiten Diplomiertes Personal SchülerInnen<br />
n=286 n=187<br />
hauswirtschaftliche Tätigkeiten 73% 69%<br />
administrative Tätigkeiten 32% 12%<br />
ärztliche Tätigkeiten 21% 36%<br />
Aufgaben anderer medizinischer Berufe 5% 8%<br />
Botengänge <strong>und</strong> Handwerkerarbeiten 22% 18%<br />
Serviceleistungen <strong>für</strong> PatientInnen <strong>und</strong> Angehörige 11% 5%<br />
Sonstiges 17% 14%<br />
In der Studie von Paseka (1994, zitiert nach Pelikan et al., 1994) wurden Reinigungs-<br />
<strong>und</strong> Putzarbeiten am häufigsten genannt (48,6%), gefolgt von ärztlichen Tätigkeiten<br />
(21%) <strong>und</strong> Hilfsdiensten (15,2%), wie z.B. Botengängen.<br />
Prinzipielle Möglichkeiten zur Etablierung von angemessenen Kompetenz-<br />
abgrenzungen<br />
Mangelnde Kompetenzabgrenzung ist oft das Ergebnis mangelnder Präsenz einer<br />
anderen Berufsgruppe, was dazu führt, daß Pflegefachkräfte diverse berufsfremde<br />
Tätigkeiten übernehmen. Im Bericht der Internationalen Expertenkommission (1989)<br />
wird die Ansicht vertreten, daß der Einsatz von medizinisch-technischen Kräften<br />
auch an Wochenenden erforderlich ist. Um Pflegefachkräfte zu entlasten, sind aber<br />
vor allem Schreibkräfte auf den einzelnen Krankenstationen einzusetzen. Die<br />
Arbeitszeit der AbteilungshelferInnen <strong>und</strong> des Reinigungspersonals ist so einzutei-<br />
len, daß sie auch abends <strong>und</strong> an Wochenenden zur Verfügung stehen (S. 7).<br />
Der Expertenbericht (1989) weist auf die Notwendigkeit von Arbeitsplatz-<br />
beschreibungen mit klaren Kompetenzabgrenzungen hin. Um eine Verbindung zur<br />
Personalsituation herzustellen, wird postuliert, daß <strong>für</strong> sämtliche Berufsgruppen<br />
unabhängige Personalbedarfsberechnungen notwendig sind, um das Pflegeperso-<br />
nal von berufsfremden Tätigkeiten zu entlasten. Bei ausreichend hohem Personal-<br />
stand <strong>und</strong> günstigem Verhältnis zwischen diplomiertem Personal <strong>und</strong><br />
PflegehelferInnen kann der schon seit vielen Jahren geforderten <strong>und</strong> auch gesetzlich<br />
verankerten Aufsichtspflicht von diplomierten Pflegefachkräften über PflegehelferInnen<br />
ausreichend nachgekommen werden.<br />
Parallel zur Festlegung klarer Kompetenzabgrenzungen einzelner Mitglieder des<br />
Betreuungsteams sollte - so die Expertengruppe (1989) - <strong>für</strong> die Forcierung unmit-<br />
telbarer Kommunikationsstrukturen in horizontaler Hinsicht sowie Supervision ge-<br />
sorgt werden. Die Expertengruppe (1989) betont zwar, daß Rechtsvorschriften in<br />
diesem Bereich häufig kein geeignetes Mittel sind, um Verbesserungen einzuführen.<br />
Vor allem eine Verbesserung der Kommunikation <strong>und</strong> Supervision können nur auf<br />
Basis der Freiwilligkeit, Überzeugung <strong>und</strong> Akzeptanz realisiert werden. Dies schließt