"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gegriffen werden kann.<br />
- Entwicklung eines stationsspezifischen Dokumentationsformulars.<br />
- Dieses Formular umfaßt Vordrucke <strong>für</strong> das Erstgespräch, Pflegeprobleme, Pflege-<br />
maßnahmen <strong>und</strong> das Entlassungsgespräch. Es ist deutlich umfangreicher als jene<br />
Formulare, die an anderen bettenführenden Stationen der Krankenanstalt Rudolf-<br />
stiftung (mit Ausnahme von Spezialabteilungen) Verwendung finden.<br />
- Dem Pflegepersonal der Neurologischen Station erscheint dieses Dokumentations-<br />
system als ausreichend <strong>für</strong> eine optimale, patientInnenorientierte Pflege.<br />
3.3.4. »Kompetenzabgrenzungen in der Stationsarbeit«<br />
Allgemeine Ausgangsbedingungen in den Kompetenzabgrenzungen in der Station<br />
Die Aufgaben des Krankenpflegepersonals <strong>und</strong> das Verhältnis zum ärztlichen<br />
Personal ist im Österreichischen Krankenpflegegesetz von 1961 (BGBl. Nr. 102)<br />
geregelt. Nach diesem Gesetz sind Pflegepersonen zwar kompetent <strong>für</strong> die Pflege,<br />
insbesondere die Gr<strong>und</strong>versorgung, deren Beurteilung, Planung <strong>und</strong> Durchführung,<br />
in letzter Konsequenz aber ÄrztInnen gegenüber weisungsgeb<strong>und</strong>en. Für das<br />
Pflegepersonal ergibt sich somit eine Doppelunterstellung: Einerseits ist es einge-<br />
b<strong>und</strong>en in die pflegerische Hierarchie (Pflegedienstleitung, Stationsleitung), anderer-<br />
seits ist es abhängig von ärztlichen Vorgesetzten (vgl. Pelikan, Krajic & Lobnig,<br />
1994). Von den komplexen Weisungslinien sind somit sämtliche Pflegepersonen<br />
betroffen. Das Ausmaß an Eigenständigkeit <strong>und</strong> Aufgaben-zentriertheit in der Pflege<br />
wird in der Realität nicht nur durch das medizinische Personal mitbestimmt, sondern<br />
ganz besonders durch organisatorische Bedingungen in der <strong>Institut</strong>ion Kranken-<br />
haus. So gehört die Verrichtung administrativer Tätigkeiten zum Pflegeberuf, obwohl<br />
diese in der Berufsbeschreibung nicht explizit angeführt sind (ebd., 1994). Darüber<br />
hinaus sind Pflegepersonen aufgr<strong>und</strong> organisatorischer Mängel insbesondere in<br />
den Abend- <strong>und</strong> Nachtst<strong>und</strong>en sowie an Wochenenden <strong>für</strong> verschiedenste berufs-<br />
fremde Tätigkeiten zuständig: <strong>für</strong> Haushalts- <strong>und</strong> Reinigungsarbeiten, Reparaturen<br />
<strong>und</strong> Verwaltungsarbeiten. Gleichzeitig sollen sie PhysiotherapeutInnen,<br />
DiätassistentInnen usw. ersetzen (Bericht der Internationalen Expertenkommission,<br />
1989). In der Untersuchung von Seidl (1993) gaben 78% der Befragten an, öfters<br />
berufsfremde Tätigkeiten ausführen zu müssen, in der Studie von Paseka (1994)<br />
waren es 73%. In der Schweiz gaben nach der Untersuchung von Seidl (1993) 42%<br />
der Krankenpflegepersonen die zeitweise Verrichtung berufsfremder Tätigkeiten<br />
an, in der BRD 86%.<br />
Bei den Pflegepersonen der Gemeinde Wien konnten folgende Gruppen von<br />
berufsfremden Tätigkeiten gef<strong>und</strong>en werden (Seidl, 1993, S. 228):<br />
73<br />
Strukturelle<br />
Darstellung