"Gesundheit und Krankenhaus". - Ludwig Boltzmann Institut für ...
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62 Strukturelle Darstellung Eine Senkung des Pflegeminutenwertes ergibt sich durch einen höheren Organisations- grad des Krankenhauses, z.B. beim Vorhandensein von Hol- und Bringediensten, Zentralsterilisation usw. Die Betreuung von LangzeitpatientInnen wie beispielsweise in Pflegeheimen ent- spricht bei der Berechnung der sogenannten Normalpflege, erfährt also keine entsprechende Steigerung. Berechnungsmethode »Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)« Der Ausgangspunkt für die Pflegepersonalbedarfsberechnung deckt sich mit der Methode DKI, berücksichtigt jedoch zusätzlich eine Reihe von Faktoren wie Verweil- dauerverkürzung, Mehrfacherkrankungen, Alter usw., was zur Folge hat, daß der Pflegeminutenwert pro PatientIn und Tag etwas höher eingeschätzt wird als bei der Berechnung nach dem DKI. Berechnungsmethode »Schweizer Wegleitung« Bei dieser Berechnungsmethode wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes (1965) die Pflegebedürftigkeit jedes/r einzelnen Patienten/in einer bestimmten Pflege- einheit ermittelt. Aufgrund von pflegerelevanten Variablen in Form einer Checkliste wurden PatientInnen drei verschiedenen Abhängigkeitskategorien zugeordnet, für welche jeweils Rahmenzeitwerte zur Durchführung der erforderlichen Pflege errech- net wurden. Der Vorteil dieses Modells liegt in einer differenzierten Pflege- bedarfsermittlung für eine bestimmte Einheit. Von den Autoren wird darauf verwie- sen, daß diese Methode nur für Akutspitäler und ausschließlich für die beiden Einheiten Innere Medizin und Chirurgie Gültigkeit hat. Eine Übertragung auf andere Einheiten und Fachgebiete erfordert eine Adaptierung der Variablenliste zur Er- fassung der Pflegebedürftigkeit von PatientInnen. Berechnungsmethode »Pflege-Personalregelung (PPR)« Während in Deutschland insbesondere die ersten beiden Methoden zur Berechnung des Pflegepersonalbedarfs lange Zeit Anwendung fanden, trat mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 die Pflege-Personalregelung (PPR) als Ergänzung zur Bundespflegesatz- verordnung in Kraft, wonach in Hinkunft der Personalbedarf nach dieser Methode zu bestimmen ist. Zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal für die Krankenpflege werden die PatientInnen aufgrund der für sie notwendigen Pflegeleistungen sowohl in bezug auf »Allgemeine Pflege« als auch »Spezielle Pflege« jeweils drei verschiedenen Kate- gorien zugeordnet. Die Zuordnung wird vom Pflegedienst vorgenommen und in der Pflegedokumentation ausgewiesen. Nach Ablauf eines Kalendervierteljahres wer- den die Patienten-Erhebungsbögen von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenver-
ände der Krankenkassen überprüft und das Ergebnis den Vertragsparteien für die Pflegesatzverhandlungen übermittelt. Neben den PatientInnenzuordnungen fließen Pflegegrundwerte (je Pat. und Tag 30 Minuten) und Krankenhausaufnahmen (je Neuaufnahme 70 Minuten) in die Berechnungen ein. Darüber hinaus werden für die Kinderkrankenpflege sowie teilstationäre Einrichtungen eigene Zeitstrukturen ein- geplant. Besondere Gegebenheiten können von den Vertragsparteien ausgehandelt werden, beispielsweise sind Nachtdienste nicht in der Pflege-PR berücksichtigt; außerdem wird von voll zentralisierten Versorgungsdiensten in einem Krankenhaus ausgegangen. Werden die Berechnungsmethoden auf ein fiktives Beispiel angewandt, so können die Unterschiede in der Bestimmung des Bedarfs illustriert werden. Als Beispiel sei eine Station mit einem systemisierten Bettenstand von 30 und einer Durchschnittsbelegung von 95% (=28,5 PatientInnen) mit guter organisatorischer Ausstattung angegeben. In die Abhängigkeitskategorie I (nicht pflegebedürftig) fallen 0% der PatientInnen, in Kategorie II 71% (=20,235) und Kategorie III 29% der PatientInnen(=8,265). 2 Nachtdienste werden eingeplant sowie die Altersstruktur und Mehrfacherkrankungen in Form von Zuschlägen berücksichtigt. Die notwendige Gesamtzahl der Pflegepersonen wäre nach dem DKI 14,4, nach dem DKG 16,0 und nach der »Schweizer Wegleitung« 20,5. Grob geschätzt läge der Personalstand nach der Pflegepersonalregelung bei 18,5 Personen. Spezifische Ausgangsbedingung an der Modellstation An der Neurologie 14A war die Pflege zu Projektbeginn nach dem Modell der Funktionspflege organisiert. Trotz der von den Pflegepersonen der Station erkannten Nachteile dieses Pflegesystems (v.a. Belastung und Überforderung des »Haupt- dienstes« und mangelnde PatientInnenorientiertheit) war die Einführung der patientInnenorientierten Gruppenpflege bisher vor allem wegen Personalmangels nicht möglich. Ziele Ziel war die Einführung der patientInnenorientierten Gruppenpflege zur Entwicklung einer patientInnen-orientierten Pflege und zur Hebung der Pflegequalität an der Neurologischen Station. Dieses Ziel stimmt mit den Zielen der Wiener Spitalsreform überein und wird in allen wesentlichen Reformdokumenten betont (Bericht der Internationalen Expertenkommission, rk-spezial nr.11/1989, S. 7). Neben der Qua- litätssicherung und -entwicklung der Pflege verfolgte die Einführung von Gruppen- pflege das mittelbare Ziel einer Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen für PatientInnen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal. 63 Strukturelle Darstellung
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Eine Senkung des Pflegeminutenwertes ergibt sich durch einen höheren Organisations-<br />
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Zentralsterilisation usw.<br />
Die Betreuung von LangzeitpatientInnen wie beispielsweise in Pflegeheimen ent-<br />
spricht bei der Berechnung der sogenannten Normalpflege, erfährt also keine<br />
entsprechende Steigerung.<br />
Berechnungsmethode »Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)«<br />
Der Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Pflegepersonalbedarfsberechnung deckt sich mit der<br />
Methode DKI, berücksichtigt jedoch zusätzlich eine Reihe von Faktoren wie Verweil-<br />
dauerverkürzung, Mehrfacherkrankungen, Alter usw., was zur Folge hat, daß der<br />
Pflegeminutenwert pro PatientIn <strong>und</strong> Tag etwas höher eingeschätzt wird als bei der<br />
Berechnung nach dem DKI.<br />
Berechnungsmethode »Schweizer Wegleitung«<br />
Bei dieser Berechnungsmethode wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes<br />
(1965) die Pflegebedürftigkeit jedes/r einzelnen Patienten/in einer bestimmten Pflege-<br />
einheit ermittelt. Aufgr<strong>und</strong> von pflegerelevanten Variablen in Form einer Checkliste<br />
wurden PatientInnen drei verschiedenen Abhängigkeitskategorien zugeordnet, <strong>für</strong><br />
welche jeweils Rahmenzeitwerte zur Durchführung der erforderlichen Pflege errech-<br />
net wurden. Der Vorteil dieses Modells liegt in einer differenzierten Pflege-<br />
bedarfsermittlung <strong>für</strong> eine bestimmte Einheit. Von den Autoren wird darauf verwie-<br />
sen, daß diese Methode nur <strong>für</strong> Akutspitäler <strong>und</strong> ausschließlich <strong>für</strong> die beiden<br />
Einheiten Innere Medizin <strong>und</strong> Chirurgie Gültigkeit hat. Eine Übertragung auf andere<br />
Einheiten <strong>und</strong> Fachgebiete erfordert eine Adaptierung der Variablenliste zur Er-<br />
fassung der Pflegebedürftigkeit von PatientInnen.<br />
Berechnungsmethode »Pflege-Personalregelung (PPR)«<br />
Während in Deutschland insbesondere die ersten beiden Methoden zur Berechnung<br />
des Pflegepersonalbedarfs lange Zeit Anwendung fanden, trat mit Wirkung vom 1.<br />
Jänner 1993 die Pflege-Personalregelung (PPR) als Ergänzung zur B<strong>und</strong>espflegesatz-<br />
verordnung in Kraft, wonach in Hinkunft der Personalbedarf nach dieser Methode zu<br />
bestimmen ist.<br />
Zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal <strong>für</strong> die Krankenpflege werden die<br />
PatientInnen aufgr<strong>und</strong> der <strong>für</strong> sie notwendigen Pflegeleistungen sowohl in bezug auf<br />
»Allgemeine Pflege« als auch »Spezielle Pflege« jeweils drei verschiedenen Kate-<br />
gorien zugeordnet. Die Zuordnung wird vom Pflegedienst vorgenommen <strong>und</strong> in der<br />
Pflegedokumentation ausgewiesen. Nach Ablauf eines Kalendervierteljahres wer-<br />
den die Patienten-Erhebungsbögen von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenver-