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pik - Ludwig Boltzmann Institut für Medizin- und ...

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p a t i e n t e n o r i e n t i e r t e i n t e g r i e r t e k r a n k e n b e t r e u u n g i n w i e n 1 4 . – 1 7 .<br />

Vorwort<br />

„Die Organisations- <strong>und</strong><br />

Behandlungsabläufe in der<br />

Krankenanstalt sind nach<br />

den Bedürfnissen der<br />

Patienten auszurichten“,<br />

normiert das Wr. KAG <strong>und</strong><br />

rückt damit zumindest <strong>für</strong><br />

den intramuralen Bereich die Bedürfnisse der<br />

PatientInnen in den Mittelpunkt. Die gesetzliche<br />

Norm geht also von einem hohen Grad an Patientenorientierung<br />

aus, die Praxis ist bemüht aber<br />

nicht immer erfolgreich. Deshalb ist ja ein Projekt<br />

wie das PIK, das die Patientenorientierung schon<br />

im Titel trägt, dringend notwendig. Die oben zitierte<br />

Sollensnorm mit Leben auszufüllen, sie also in<br />

die Seinswelt hereinzuholen, ist eine Aufgabe,<br />

die je nach Wissensstand <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Bewusstsein mit unterschiedlichen Methoden<br />

erfüllt wird.<br />

In der Zeit der paternalistischen <strong>Medizin</strong>, als<br />

noch die „Götter in Weiß“ regierten, waren es diese,<br />

die über die Bedürfnisse der Patienten bescheid<br />

wussten <strong>und</strong> wie daher die Abläufe in der<br />

Krankenanstalt zu organisieren seien. Mit dem<br />

Paradigmenwechsel zur partnerschaftlichen<br />

<strong>Medizin</strong>, die den mündigen Patienten fokussiert,<br />

war es notwendig, diesen Patienten auch artikulationsfähig<br />

zu machen. Eine Hilfestellung hier<strong>für</strong><br />

war in den 90 Jahren die Schaffung der Patientenanwaltschaften,<br />

die in Wirklichkeit Ges<strong>und</strong>heitsombudspersonen<br />

sind, also soft-law-Einrichtungen<br />

ohne Befehls- <strong>und</strong> Zwangsgewalt. Der<br />

Patientenanwalt hilft im Einzelfall dem betroffenen<br />

Bürger, der sich im System nicht zurecht findet oder<br />

nicht Willens ist einen zeit-, geld- <strong>und</strong> nerven-<br />

<strong>pik</strong><br />

newsletter 08<br />

juli 2004<br />

SEITE 3<br />

kostenden <strong>Medizin</strong>prozess zu führen, trotzdem zu<br />

seinem Recht zu kommen. Patientenorientierung<br />

geht aber über Durchsetzung von Rechten hinaus,<br />

da nicht alle Bedürfnisse von PatientInnen in<br />

Rechtsnormen gefasst werden können. Dies sei<br />

an einem Beispiel demonstriert: Man kann, wie es<br />

auch das Krankenanstaltengesetz in Wien versucht,<br />

ein Recht auf eine Mutter-Kind-Zimmer in Krankenanstalten<br />

festschreiben. Abgesehen von dem<br />

Totschlagargument, dass dieses Recht nicht im ausreichenden<br />

Maße umgesetzt werden könne, weil die<br />

finanziellen Ressourcen knapp seien, stellt sich<br />

bald heraus, dass mit Mutter-Kind-Zimmern allein<br />

es nicht getan ist. Die Bedürfnisse von Mutter <strong>und</strong><br />

Kind verlangen nach einer Spielecke <strong>und</strong> Spielzeug,<br />

nach Trennung von großen Kindern von kleinen<br />

Babys, größere Kinder, die von ihrer Fre<strong>und</strong>esschar<br />

besucht werden, wollen eine Geburtstagsparty<br />

feiern, Kleinkinder (<strong>und</strong> deren Mütter) fühlen sich<br />

dadurch vielleicht gestört usw. Die Liste der denkbaren<br />

<strong>und</strong> wohl auch legitimen Bedürfnisse ließe<br />

sich noch lange fortsetzten. Der Gesetzgeber, stoßt<br />

aber sehr bald an seine regulative Kraft, wenn er<br />

diese Vielzahl von Bedürfnissen normieren wollte.<br />

Er kann nicht jeden individuell konkreten Einzelfall<br />

gerecht normieren, sondern muss im Generell –<br />

abstrakten verhaftet bleiben. Dennoch existieren<br />

diese nicht normierten Bedürfnisse in der realen<br />

Welt <strong>und</strong> in der Regel wird ihnen Legitimität nicht<br />

abgesprochen werden. Um sie zu kennen <strong>und</strong> damit<br />

befriedigen zu können gilt es, die mündigen PatientInnen<br />

selbst <strong>und</strong> nicht mediatisiert durch<br />

einen Verein oder eine Anwaltschaft an Abläufen<br />

im Krankenhaus zu beteiligen. Ein gutes Beispiel<br />

der Einbindung von Patienten ist ja die im Rahmen

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