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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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von der Abfallbeschreibung und –zuordnung, der Beschreibung der Sammel-<br />

systeme bis hin zu <strong>den</strong> Verwertungs- und Beseitigungswegen <strong>für</strong> die einzelnen<br />

Abfälle. Öffentlichkeitsarbeit ist nicht ausschließlich <strong>den</strong> Vermeidungsmaßnah-<br />

men vorbehalten.<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> können gebrauchsfähige Gegenstände (Möbel, Teppiche,<br />

Haushaltsgegenstände, Elektro- und Elektronikgeräte) sozialen Einrichtungen<br />

übergeben wer<strong>den</strong>. In diesen Einrichtungen wer<strong>den</strong> die Gegenstände bei<br />

Bedarf aufgearbeitet und dann vorzugsweise bedürftigen Personen zur Nutzung<br />

übergeben. Die Lebenszeit der Gegenstände verlängert sich um eine weitere<br />

Nutzungsperiode, dadurch wird der Anfall an Abfällen hinausgezögert, Abfälle<br />

wer<strong>den</strong> vermie<strong>den</strong>. Der LK <strong>Bautzen</strong> unterstützt diese Aktionen ideell und durch<br />

die allgemeine Festlegung zur Unterstützung solcher Maßnahmen in § 3 Abs. 4<br />

Abfallwirtschaftssatzung.<br />

In § 3 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung sind der Erwerb abfall- und schadstoff-<br />

armer Produkte und die Nutzung von Mehrweggebin<strong>den</strong> als Maßnahmen<br />

zur Abfallvermeidung benannt. Der LK <strong>Bautzen</strong> kann hier Beiträge zur Abfall-<br />

vermeidung leisten, indem er seine Einkaufspolitik auf diese Grundsätze aus-<br />

richtet.<br />

Mit <strong>den</strong> exemplarisch angeführten Maßnahmen wur<strong>den</strong> Möglichkeiten zur<br />

Abfallvermeidung benannt, die der LK <strong>Bautzen</strong> teilweise bereits nutzt. Der LK<br />

<strong>Bautzen</strong> sollte verfolgen, inwieweit sich aus der novellierten sächsischen<br />

Abfallgesetzgebung <strong>für</strong> die örE Pflichten bzgl. Abfallvermeidung ergeben. Diese<br />

Pflichten wären dann umzusetzen. Unabhängig von der Auflegung solcher<br />

Pflichten sollte sich der LK <strong>Bautzen</strong> auch zukünftig mit dem Thema Abfallver-<br />

meidung auseinandersetzen, um <strong>den</strong> Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (§ 3<br />

Abfallwirtschaftssatzung), Abfälle grundsätzlich in erster Linie zu vermei<strong>den</strong>,<br />

gerecht zu wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 91

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