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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Bleibt das bisherige Modell – Leistungserbringung durch Dritte – erhalten,<br />

kann unabhängig von Modellumstellungen entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Bei der Ent-<br />

scheidung über Neuvergabe oder Fortführung der oben genannten Verträge<br />

spielt dann vordergründig eine Rolle wie die Zusammenarbeit der Vertragspart-<br />

ner zu bewerten ist, in welcher Qualität die vergebenen Leistungen durch die<br />

Entsorgungsunternehmen umgesetzt wer<strong>den</strong>, ob wesentliche Änderungen bzgl.<br />

der vergebenen Leistungen geplant sind (wesentliche Änderungen an <strong>den</strong><br />

ehemals ausgeschriebenen Leistungen bedingen ohnehin eine Neuausschrei-<br />

bung) und wie das Preis-Leistungs-Verhältnis <strong>für</strong> die vergebenen Leistungen<br />

vor dem Hintergrund sich ändernder Marktbedingungen einzuschätzen ist.<br />

Die Entscheidung <strong>für</strong> oder wider die Fortführung der Verträge muss rechtzeitig<br />

gefällt wer<strong>den</strong>. Für eine EU-weite Vergabe im offenen Verfahren sollte ein Zeit-<br />

rahmen von 2 Jahren eingeplant wer<strong>den</strong>. Die Vorbereitung und Durchführung<br />

eines EU-weiten Vergabeverfahrens umfasst folgende Arbeitsschritte:<br />

• ggf. Ist-Standuntersuchungen, Festlegung der Ausschreibungsgrundla-<br />

gen (Leistungsumfang, -daten, wesentliche Vergabebedingungen usw.),<br />

• ggf. Entscheidung zu <strong>den</strong> wesentlichen Vorgaben <strong>für</strong> die Ausschreibung<br />

(Eckpunkte) in politischen Gremien,<br />

• Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen,<br />

Leistungsbeschreibung, (Angebots)-Formblätter, Vertragsbedingungen),<br />

• Veröffentlichung der Ausschreibung, Versendung der Unterlagen, Ange-<br />

botsphase,<br />

• Eingang der Angebote, Angebotsauswertung, Vergabevorschlag,<br />

• Entscheidung zur Vergabe in politischen Gremien, Vergabe der Leistun-<br />

gen,<br />

• Vorbereitung auf die Leistungserbringung durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> und <strong>den</strong><br />

neuen vertraglich gebun<strong>den</strong>en Dienstleister,<br />

• Beginn der Vertragslaufzeit, Beginn der Leistungserbringung.<br />

Das heißt, dass die Entscheidung, ob Leistungen neu auszuschreiben sind,<br />

deutlich vor dem vertraglich fixierten Kündigungstermin gefällt wer<strong>den</strong> muss.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 87

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