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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Zwei Verträge laufen ohne Verlängerungsmöglichkeiten aus:<br />

- Klixer Recycling und Service GmbH, Verwertung von Grünabfällen<br />

und anderen kompostierbaren Abfällen im EG <strong>Bautzen</strong>, Vertragsende<br />

30.03.2014,<br />

- Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH, Sammlung von Rest-<br />

abfällen; Sammlung, Transport und Verwertung von Bio- und Grün-<br />

abfällen, Vertragsende 31.12.2015.<br />

Diese Leistungen müssen neu vergeben wer<strong>den</strong>. Es ist davon auszugehen,<br />

dass zur Neuvergabe EU-weite Ausschreibungen im offenen Verfahren durch-<br />

zuführen sind. Sollte der LK <strong>Bautzen</strong> die Leistungen zur Abfallerfassung in<br />

Eigenregie umsetzen, wären nur die Leistungen zur Verwertung der Abfälle<br />

auszuschreiben.<br />

Zwei Verträge beziehen sich auf Transport, Wiederverwendung, Behandlung<br />

und Verwertung ausgewählter Gruppen von Elektroaltgeräten (EG <strong>Bautzen</strong> und<br />

Kamenz – Agro Drisa GmbH, EG Hoyerswerda - Hoyerswerda Landhandels-<br />

und Dienste GmbH <strong>für</strong> Sammelgruppe 1 und Agro Drisa GmbH <strong>für</strong><br />

Sammelgruppe 3 + 5). Die Verträge laufen/liefen bis zum 31.10.2014 bzw.<br />

31.10.2009 und verlängern sich automatisch, solange sie nicht gekündigt wer-<br />

<strong>den</strong>. Die Kündigung ist jeweils zum Stichtag 30.07. möglich, <strong>für</strong> die bei<strong>den</strong> Ver-<br />

träge mit Agro Drisa erstmals zum 30.07.2014. Die Verträge wur<strong>den</strong> auf der<br />

Grundlage des Selbstbehaltes gemäß § 9 Abs. 6 ElektroG durch <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> geschlossen. Der LK <strong>Bautzen</strong> ist damit selbst <strong>für</strong> die Entsorgung der<br />

Geräte zuständig und überträgt diese Aufgabe seinen Auftragnehmer, die durch<br />

das Handling und die Demontage der Geräte in ihren Unternehmen qualitativ<br />

hochwertige Arbeitsplätze <strong>für</strong> geistig behinderte Personen schaffen. Vor diesem<br />

sozialen Hintergrund sollten die Verträge weiterlaufen, solange bei der jährli-<br />

chen Abrechnung und Kontrolle die Vertragsvoraussetzungen (soziale Kompo-<br />

nente, Erfüllung der technischen Anforderungen gemäß ElektroG,<br />

wirtschaftliche Aspekte) erfüllt wer<strong>den</strong>. Im Falle der Vertragskündigung sind die<br />

Leistungen durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> nicht auszuschreiben. Die Entsorgung der<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 84

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