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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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entbehrlich. Damit würde die operativ tätige Einheit (Eingreiftruppe) <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong> – beispielsweise bei Scha<strong>den</strong>sereignissen wie Flutmüllbeseitigung -<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Entscheidung über das zukünftige Organisationsmodell<br />

wur<strong>den</strong> vertiefende und quantifizierte Untersuchungen zu <strong>den</strong> finanziellen und<br />

kostenseitigen Auswirkungen der Modelle durchgeführt 14 , wobei die Durchfüh-<br />

rung der operativen Abfallentsorgung durch einen Eigenbetrieb, eine Eigenge-<br />

sellschaft oder beauftragte Dritte einbezogen wur<strong>den</strong>.<br />

Die Ergebnisse der Betrachtungen zeigen, dass die Abfallentsorgung über<br />

beauftragte Dritte die kostengünstigste Aufgabenerfüllung erwarten lässt. Der<br />

Kostenvorteil gegenüber <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Varianten der Leistungsumsetzung in<br />

kommunaler Regie ergibt sich insbesondere durch geringere Personalkosten,<br />

bessere Auslastung von Personal und Fahrzeugen infolge von Synergieeffekten<br />

und geringere Gemeinkosten.<br />

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile und auf der Grundlage der Ergeb-<br />

nisse der Kostenbetrachtungen wird empfohlen, das derzeitige Modell <strong>für</strong><br />

die Leistungserbringung beizubehalten. Das heißt, dass der Hauptteil der<br />

Leistungen durch beauftragte Dritte erbracht wird und die Außenstelle des<br />

Abfallwirtschaftsamtes weiterhin <strong>für</strong> die bisher zugewiesenen Aufgaben<br />

zuständig bleibt, wobei das gesamte Behältermanagement <strong>für</strong> die Restab-<br />

fall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung hier konzentriert wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Im Zusammenhang mit der Entscheidung zum zukünftigen Modell ist festzule-<br />

gen, ob die zu Ende 2014 auslaufen<strong>den</strong> Entsorgungsverträge verlängert wer-<br />

<strong>den</strong> sollen oder ob die Leistungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum ab 2015 neu auszuschrei-<br />

ben sind. Die derzeitigen Entsorgungsverträge enthalten Optionen zur Laufzeit-<br />

verlängerung über 2014 hinaus. Darlegungen zum Vorgehen bzgl. Vertrags-<br />

verlängerung oder Neuvergabe fin<strong>den</strong> sich im Kapitel 6.1.3.<br />

14 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Bericht – Ermittlung von Soll-Kosten <strong>für</strong> die Leistungen<br />

Einsammeln, Befördern und Verwerten im Rahmen eines Organisations- und Rechtsformvergleiches,<br />

im Auftrag des LK <strong>Bautzen</strong>, Juli 2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 82

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