Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Die Betrachtungen zu den einzelnen Aspekten erfolgten auf Grund qualitativer Einschätzungen oder auf Grund relativer Abwägungen zwischen den Modellen. Für Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien sind fundierte quan- titative Untersuchungen insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen zumin- dest zu ausgewählten Modellen erforderlich. Entsprechende Arbeiten sind nicht Bestandteil des vorliegenden Kreislaufwirtschaftskonzeptes, wurden aber zwischenzeitlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeiten fließen in die nachfolgenden Ausführungen ein. Tab. 12: Vorteil-Nachteil-Betrachtungen bzgl. verschiedener Aspekte zu Organisationsmodellen für die Kreislaufwirtschaft im LK Bautzen Einbindung privater Umsetzung in kom- Übertragung an Dritter munaler Regie einen Zweckverband Bemerkung derzeitiges Modell Kommunalisierung Aufgabenübertragung (analog bspw. ehema- an andere örE (Abfallliger LK Löbau-Zittau) verband - analog bspw. ZAOE oder ZAS) rechtliche Rahmenbe- LK als örE zuständig LK als örE zuständig LK kann Leistungen dingungen für Abfallbewirtschaf- für Abfallbewirtschaf- an Abfallverband tung (§ 17 KrWG tung (§ 17 KrWG übertragen, Abfallver- i. V. m. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 band dann selbst örE SächsABG), SächsABG), (§ 4 SächsABG, Umsetzung durch Umsetzung in Eigen- SächsKomZG), beauftragte Dritte, regie mit kommunalen Umsetzung durch Leistungen sind dann Unternehmen/ Einrich- beauftragte Dritte, im Wettbewerb zu tungen möglich, Leistungen sind dann vergeben (GWB, VOL) dann Vergabe als im Wettbewerb zu Inhouse-Geschäft, wenn, - zu 100 % kommunales Eigentum, - Tätigkeit zu mindestens 90 % für LK Bautzen vergeben (GWB, VOL) organisatorische LK benötigt Verwal- Alle Leistungen, Keine gesonderte Umsetzung tung für einschl. Verwaltung Verwaltung im LRA - Planung, Konzepte, können an erforderlich bei kom- Satzungen - Eigenbetrieb oder pletterAufgabenüber- - Leistungsvergabe, - Eigengesellschaft o. tragung, Vertragsabwicklung - Anstalt Öffentlichen - Gebührenerhebung Rechts LK ggf. nur noch für - Öffentlichkeitsarbeit übertragen werden.* Öffentlichkeitsarbeit zuständig (gemeinsam mit RAVON) Gesonderte Struktureinheit für Behältermanagement(Außenstelle) keine gesonderte Verwaltung im LRA mehr erforderlich KrWK – LK Bautzen 2012 75

Einbindung privater Umsetzung in kom- Übertragung an Dritter munaler Regie einen Zweckverband Kosten, Investitionen Kosten für operative Kosten nicht am Markt Leistungen ergeben ermittelbar, sich im Wettbewerb am Markt, Kosten zu ermitteln gemäß PreisV Beeinflussung der Kosten nach Leistungsvergabe kaum möglich, erst nach Auslaufen der Verträge, Personalkosten auf Verwaltung des LK beschränkt Investitionen eher gering (Außenstelle – Behältermanagement, Verwaltung – Büroausstattung, einschl. 12 unter Beachtung der PreisLS 13 Kosten für operative Leistungen ergeben sich im Wettbewerb am Markt, Beeinflussung der , Kosten nach Leis- Kosten in weitem tungsvergabe kaum Bereich selbst möglich, erst nach bestimmbar, z. B. Auslaufen der Ver- durch Höhe von Löhträge,nen, Personalkosten auf Verwaltung des sehr hoher Investitionsbedarf zur Schaf- RAVON beschränkt fung aller technischen Investitionen eher Voraussetzungen gering (Verwaltung – Büroausstattung, einschl. Hard- und Software) materiell-technische und personelle Voraussetzungen soziale und sonstige Auswirkungen Hard- und Software) Einrichtung und Betrieb der Außenstelle für Behältermanagement(Grundstück, Gebäude, Fahrzeuge, Behälter, Personal), Verwaltung für oben genannte Aufgaben (Grundstück, Gebäude, Büroausstattung, Personal) Soziale Bedingungen (z. B. Löhne) für Dienstleister nur bedingt über Ausschreibungbeeinflussbar, Kreislaufwirtschaftssystem für die Laufzeit der Verträge festgelegt -> kaum Änderungen möglich Schaffung von wahrscheinlich mehreren Betriebshöfen bzw. Standorte für operative Arbeiten erforderlich, Verwaltung für Aufgaben gemäß Modell „Einbindung privater Dritter“ erforderlich Soziale Bedingungen für Müllwerker und Angestellte selbst bestimmbar, Änderungen am Kreislaufwirtschaftssystem jederzeit möglich LK hat keine materielltechnischen und personellenVoraussetzungen zu schaffen Soziale Bedingungen (z. B. Löhne) für Dienstleister nur bedingt über Ausschreibung beeinflussbar, Kreislaufwirtschaftssystem für die Laufzeit der Verträge festgelegt -> kaum Änderungen möglich Einflussnahme des LK generell nur noch bedingt über die RAVON-Gremien möglich * Betrachtungen zu den verschiedenen Unternehmenstypen siehe gesonderte Ausführungen im Text 12 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV) vom 21.11.1953 (Banz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 (BGBl. I S. 1864) 13 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.November 1953 – PreisLS) vom 21.11.1953 (Banz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Art. 289 V v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) KrWK – LK Bautzen 2012 76

Die Betrachtungen zu <strong>den</strong> einzelnen Aspekten erfolgten auf Grund qualitativer<br />

Einschätzungen oder auf Grund relativer Abwägungen zwischen <strong>den</strong> Modellen.<br />

Für Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien sind fundierte quan-<br />

titative Untersuchungen insbesondere zu <strong>den</strong> finanziellen Auswirkungen zumin-<br />

dest zu ausgewählten Modellen erforderlich. Entsprechende Arbeiten sind nicht<br />

Bestandteil des vorliegen<strong>den</strong> <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong>es, wur<strong>den</strong> aber<br />

zwischenzeitlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeiten fließen in die<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen ein.<br />

Tab. 12: Vorteil-Nachteil-Betrachtungen bzgl. verschie<strong>den</strong>er Aspekte zu Organisationsmodellen<br />

<strong>für</strong> die Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong><br />

Einbindung privater Umsetzung in kom- Übertragung an<br />

Dritter<br />

munaler Regie einen Zweckverband<br />

Bemerkung derzeitiges Modell Kommunalisierung Aufgabenübertragung<br />

(analog bspw. ehema- an andere örE (Abfallliger<br />

LK Löbau-Zittau) verband - analog<br />

bspw. ZAOE oder<br />

ZAS)<br />

rechtliche Rahmenbe- LK als örE zuständig LK als örE zuständig LK kann Leistungen<br />

dingungen<br />

<strong>für</strong> Abfallbewirtschaf- <strong>für</strong> Abfallbewirtschaf- an Abfallverband<br />

tung (§ 17 KrWG tung (§ 17 KrWG übertragen, Abfallver-<br />

i. V. m. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 band dann selbst örE<br />

SächsABG),<br />

SächsABG),<br />

(§ 4 SächsABG,<br />

Umsetzung durch Umsetzung in Eigen- SächsKomZG),<br />

beauftragte Dritte, regie mit kommunalen Umsetzung durch<br />

Leistungen sind dann Unternehmen/ Einrich- beauftragte Dritte,<br />

im Wettbewerb zu tungen möglich, Leistungen sind dann<br />

vergeben (GWB, VOL) dann Vergabe als im Wettbewerb zu<br />

Inhouse-Geschäft,<br />

wenn,<br />

- zu 100 % kommunales<br />

Eigentum,<br />

- Tätigkeit zu mindestens<br />

90 % <strong>für</strong> LK<br />

<strong>Bautzen</strong><br />

vergeben (GWB, VOL)<br />

organisatorische LK benötigt Verwal- Alle Leistungen, Keine gesonderte<br />

Umsetzung<br />

tung <strong>für</strong><br />

einschl. Verwaltung Verwaltung im LRA<br />

- Planung, Konzepte, können an<br />

erforderlich bei kom-<br />

Satzungen - Eigenbetrieb oder pletterAufgabenüber- - Leistungsvergabe, - Eigengesellschaft o. tragung,<br />

Vertragsabwicklung - Anstalt Öffentlichen<br />

- Gebührenerhebung Rechts<br />

LK ggf. nur noch <strong>für</strong><br />

- Öffentlichkeitsarbeit übertragen wer<strong>den</strong>.* Öffentlichkeitsarbeit<br />

zuständig (gemeinsam<br />

mit RAVON)<br />

Gesonderte Struktureinheit<br />

<strong>für</strong> Behältermanagement(Außenstelle)<br />

keine gesonderte<br />

Verwaltung im LRA<br />

mehr erforderlich<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 75

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