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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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4 BEWERTUNG ZUM STAND DER ABFALLWIRTSCHAFT<br />

Im LK <strong>Bautzen</strong> wurde auf der Grundlage der ab 01.01.2011 gelten<strong>den</strong> Satzun-<br />

gen (Abfallwirtschaftssatzung, Abfallgebührensatzung) ein einheitliches System<br />

zur Abfallbewirtschaftung und Gebührenveranlagung eingeführt. Das einheitli-<br />

che System hat sich aus <strong>den</strong> bis dahin unterschiedlichen abfallwirtschaftlichen<br />

Systemen in <strong>den</strong> drei Entsorgungsgebieten <strong>Bautzen</strong>, Kamenz und Hoyerswerda<br />

entwickelt. Unterschiede bestehen in <strong>den</strong> Entsorgungsgebieten bzgl. der<br />

Dienstleister, die mit der Umsetzung der Leistungen beauftragt sind, und bzgl.<br />

einiger Details beim Angebot und bei der Umsetzung der abfallwirtschaftlichen<br />

Leistungen sowie bzgl. Verhalten der Abfallerzeuger.<br />

Die Kreislaufwirtschaft im LK <strong>Bautzen</strong> wird dadurch gekennzeichnet,<br />

• dass die Erfassung und die Entsorgung getrennt in vielen einzelnen<br />

Abfallfraktionen erfolgt,<br />

• dass <strong>den</strong> Abfallerzeugern <strong>für</strong> die einzelnen Abfälle sehr nutzerfreundliche<br />

Holsysteme bzw. grundstücksnahe Bringsysteme zur Verfügung stehen,<br />

• dass außerdem – in Ergänzung dazu – alle Abfälle an entsprechen<strong>den</strong><br />

Annahmestellen angeliefert wer<strong>den</strong> können,<br />

• dass <strong>für</strong> die Abfallerzeuger aus privaten Haushalten und aus anderen<br />

Herkunftsbereichen vielfältige Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Inan-<br />

spruchnahme von Leistungen bestehen (Bildung von Nutzergemein-<br />

schaften bei Behältergestellung, Wahl der Anzahl und der Größen der<br />

Behälter, Bereitstellung nach Bedarf, Behälterummeldung jeder Zeit,<br />

Eigenkompostierung oder Andienung von Bio- und Grünabfällen usw.),<br />

• dass dadurch die Abfallerzeuger eine eigene, ihren Bedürfnissen ange-<br />

passte Abfallentsorgung auswählen und jederzeit geänderten Bedürfnis-<br />

sen anpassen können und<br />

• dass die Abfallerzeuger durch leistungsbezogene Gebühren und durch<br />

das flexible Leistungsangebot ihre Kosten <strong>für</strong> die Abfallentsorgung wei-<br />

testgehend selbst bestimmen und minimieren können.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 59

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