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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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stoffen und andere Leistungen, deshalb wer<strong>den</strong> nur private Haushalte mit<br />

dieser Gebühr veranlagt.<br />

Neben <strong>den</strong> in Tabelle 08 benannten Gebühren, die die Erfassung und Entsor-<br />

gung von Restabfällen und Bioabfällen über die behältergebun<strong>den</strong>e Systeme<br />

betreffen (Holsystem – Regelentsorgung), sind in der Satzung weitere Gebüh-<br />

ren festgelegt, die die Kostendeckung weiterer abfallwirtschaftlicher Leistungen<br />

gewährleisten (Hol-/Bringsystem – zusätzliche Entsorgung). Dazu gehören im<br />

Einzelnen:<br />

• Gebühr Restmüllsäcke,<br />

• Gebühr Grüngutsack,<br />

• Gebühr <strong>für</strong> die Entsorgung von sperrigen Abfällen über schriftlich be-<br />

stellte Absetz- oder Abrollcontainer.<br />

Die <strong>für</strong> 2011/12 gültigen Gebühren sind in Tabelle 09 zusammengestellt, wobei<br />

nur die Gebühren <strong>für</strong> die „Regelentsorgung“ <strong>für</strong> die Restabfälle und Bioabfälle<br />

entsprechend Tabelle 08 aufgeführt wur<strong>den</strong>. Die anderen Gebührensätze kön-<br />

nen der Abfallgebührensatzung oder einschlägigen Informationsmedien des LK<br />

<strong>Bautzen</strong> (Internet, Abfallkalender usw.) entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 57

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