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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Bioabfälle<br />

Für das Bioabfallerfassungssystem besteht <strong>für</strong> die privaten Haushalte<br />

Anschluss- und Benutzungszwang, es sei <strong>den</strong>n, der Abfallerzeuger verwertet<br />

seine Bioabfälle komplett über Eigenkompostierung. Der LK <strong>Bautzen</strong> kann bei<br />

Bedarf nähere Angaben zur ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenkompos-<br />

tierung verlangen.<br />

Die Entleerung der Bio-Tonnen erfolgt grundsätzlich zweiwöchentlich und erfor-<br />

derlichenfalls wöchentlich in verdichteten Bebauungen (Großwohnanlagen). Im<br />

EG Kamenz erfolgt die Bioabfallsammlung während der Sommermonate eben-<br />

falls wöchentlich. Die Entleerungstermine wer<strong>den</strong> standortspezifisch im jährli-<br />

chen Tourenplan veröffentlicht. Die Behälter wer<strong>den</strong> entleert, wenn sie zu min-<br />

destens 75 % gefüllt bzw. eindeutig zur Entleerung bereitgestellt wur<strong>den</strong>.<br />

Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Behälterdienst wird <strong>für</strong> das EG <strong>Bautzen</strong> durch die Außenstelle des Abfall-<br />

wirtschaftsamtes Kleinwelka und <strong>für</strong> die anderen EG durch beauftragte Dritte<br />

umgesetzt.<br />

Grünabfälle<br />

Grünabfälle wer<strong>den</strong> über die Bio-Tonne und bei Mehranfall im Bringsystem über<br />

Grüngutsammelstellen erfasst. Eine Ausnahme bil<strong>den</strong> Weihnachtsbäume, die<br />

jeweils im Januar mit <strong>den</strong> Restabfall- und Bioabfalltouren eingesammelt wer-<br />

<strong>den</strong>. Die Weihnachtsbäume sind dazu komplett abgeputzt neben dem zu ent-<br />

leeren<strong>den</strong> Abfallbehälter bereitzustellen.<br />

Zur Erfassung im Bringsystem sind derzeit sechs kommunale und zehn privat-<br />

wirtschaftlich betriebene Grüngutsammelplätze flächendeckend im <strong>Landkreis</strong><br />

eingerichtet. Die Anlieferung an <strong>den</strong> kommunalen Plätzen hat in eigens da<strong>für</strong><br />

vorgesehenen Papiersäcken, die gegen eine Gebühr bei entsprechen<strong>den</strong> Ver-<br />

kaufsstellen erworben wer<strong>den</strong> können, zu erfolgen. Die Grünabfälle können<br />

gegen Gebühr auch lose angeliefert wer<strong>den</strong>. Die privatwirtschaftlich betriebe-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 44

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