Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen
Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen
Bereitstellung entsprechender Container kann beim Landratsamt geordert wer- den. Der Abfallerzeuger meldet die Entsorgungsaktion unter Angabe der abzuholen- den sperrigen Teile mittels Sperrmüllkarte beim Landratsamt an. Die sperrigen Abfälle werden dann zu einem vom zuständigen Entsorger vorgegebenen Ter- min spätestens vier Wochen nach Anmeldung eingesammelt. Die sperrigen Abfälle umfassen die drei Kategorien: • Möbel und sonstige sperrige Gegenstände, • Schrott und • Elektroaltgeräte, wobei beispielsweise im Abfallkalender vorgegeben ist, welche Gegenstände den drei Kategorien zuzuordnen sind. Die Abfälle sind getrennt nach den Kategorien frühestens 16.00 Uhr am Vortag, spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung unmittelbar an der Grundstücksbe- grenzung im öffentlichen Verkehrsraum oder am Abfallbehälterstandplatz bereitzustellen. Die Entsorger holen dann die bereitgestellten Gegenstände getrennt nach den drei Kategorien ab. Neben der Entsorgung über Kartenabruf können die Abfallbesitzer sperrige Abfälle zu vorgegebenen Zeiten kostenpflichtig an den Wertstoffhöfen und an den Annahmestellen des RAVON abgeben. Zu den Annahmestellen zählen die Umladestationen Großröhrsdorf und Nadelwitz sowie die T. A. Lauta. Elektroaltgeräte können kostenfrei zudem über Direktanlieferung an die Wertstoffhöfe Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz und Radeberg sowie an drei weiteren Elektroaltgeräte-Annahmestellen entsorgt werden. Für gebrauchsfähige Gegenstände (Möbel, Teppiche, Haushaltgeräte usw.), die nicht den sperrigen Abfällen zugeordnet werden sollen, besteht die Möglichkeit, diese sozialen Einrichtungen zur weiteren Nutzung zu übergeben. Die in Frage kommenden sozialen Einrichtungen werden regelmäßig beispielsweise im Ab- fallkalender veröffentlicht. KrWK – LK Bautzen 2012 43
Bioabfälle Für das Bioabfallerfassungssystem besteht für die privaten Haushalte Anschluss- und Benutzungszwang, es sei denn, der Abfallerzeuger verwertet seine Bioabfälle komplett über Eigenkompostierung. Der LK Bautzen kann bei Bedarf nähere Angaben zur ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenkompos- tierung verlangen. Die Entleerung der Bio-Tonnen erfolgt grundsätzlich zweiwöchentlich und erfor- derlichenfalls wöchentlich in verdichteten Bebauungen (Großwohnanlagen). Im EG Kamenz erfolgt die Bioabfallsammlung während der Sommermonate eben- falls wöchentlich. Die Entleerungstermine werden standortspezifisch im jährli- chen Tourenplan veröffentlicht. Die Behälter werden entleert, wenn sie zu min- destens 75 % gefüllt bzw. eindeutig zur Entleerung bereitgestellt wurden. Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet werden. Der Behälterdienst wird für das EG Bautzen durch die Außenstelle des Abfall- wirtschaftsamtes Kleinwelka und für die anderen EG durch beauftragte Dritte umgesetzt. Grünabfälle Grünabfälle werden über die Bio-Tonne und bei Mehranfall im Bringsystem über Grüngutsammelstellen erfasst. Eine Ausnahme bilden Weihnachtsbäume, die jeweils im Januar mit den Restabfall- und Bioabfalltouren eingesammelt wer- den. Die Weihnachtsbäume sind dazu komplett abgeputzt neben dem zu ent- leerenden Abfallbehälter bereitzustellen. Zur Erfassung im Bringsystem sind derzeit sechs kommunale und zehn privat- wirtschaftlich betriebene Grüngutsammelplätze flächendeckend im Landkreis eingerichtet. Die Anlieferung an den kommunalen Plätzen hat in eigens dafür vorgesehenen Papiersäcken, die gegen eine Gebühr bei entsprechenden Ver- kaufsstellen erworben werden können, zu erfolgen. Die Grünabfälle können gegen Gebühr auch lose angeliefert werden. Die privatwirtschaftlich betriebe- KrWK – LK Bautzen 2012 44
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Bereitstellung entsprechender Container kann beim Landratsamt geordert wer-<br />
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Der Abfallerzeuger meldet die Entsorgungsaktion unter Angabe der abzuholen-<br />
<strong>den</strong> sperrigen Teile mittels Sperrmüllkarte beim Landratsamt an. Die sperrigen<br />
Abfälle wer<strong>den</strong> dann zu einem vom zuständigen Entsorger vorgegebenen Ter-<br />
min spätestens vier Wochen nach Anmeldung eingesammelt.<br />
Die sperrigen Abfälle umfassen die drei Kategorien:<br />
• Möbel und sonstige sperrige Gegenstände,<br />
• Schrott und<br />
• Elektroaltgeräte,<br />
wobei beispielsweise im Abfallkalender vorgegeben ist, welche Gegenstände<br />
<strong>den</strong> drei Kategorien zuzuordnen sind.<br />
Die Abfälle sind getrennt nach <strong>den</strong> Kategorien frühestens 16.00 Uhr am Vortag,<br />
spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung unmittelbar an der Grundstücksbe-<br />
grenzung im öffentlichen Verkehrsraum oder am Abfallbehälterstandplatz<br />
bereitzustellen. Die Entsorger holen dann die bereitgestellten Gegenstände<br />
getrennt nach <strong>den</strong> drei Kategorien ab.<br />
Neben der Entsorgung über Kartenabruf können die Abfallbesitzer sperrige<br />
Abfälle zu vorgegebenen Zeiten kostenpflichtig an <strong>den</strong> Wertstoffhöfen und an<br />
<strong>den</strong> Annahmestellen des RAVON abgeben. Zu <strong>den</strong> Annahmestellen zählen die<br />
Umladestationen Großröhrsdorf und Nadelwitz sowie die T. A. Lauta.<br />
Elektroaltgeräte können kostenfrei zudem über Direktanlieferung an die<br />
Wertstoffhöfe <strong>Bautzen</strong>, Hoyerswerda, Kamenz und Radeberg sowie an drei<br />
weiteren Elektroaltgeräte-Annahmestellen entsorgt wer<strong>den</strong>.<br />
Für gebrauchsfähige Gegenstände (Möbel, Teppiche, Haushaltgeräte usw.), die<br />
nicht <strong>den</strong> sperrigen Abfällen zugeordnet wer<strong>den</strong> sollen, besteht die Möglichkeit,<br />
diese sozialen Einrichtungen zur weiteren Nutzung zu übergeben. Die in Frage<br />
kommen<strong>den</strong> sozialen Einrichtungen wer<strong>den</strong> regelmäßig beispielsweise im Ab-<br />
fallkalender veröffentlicht.<br />
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