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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Mit dem derzeitigen Bestand an Blauen Tonnen sind etwa 81 % der Grundstü-<br />

cke im EG <strong>Bautzen</strong> an das PPK-Holsystem angeschlossen. In <strong>den</strong> EG Kamenz<br />

und Hoyerswerda betragen die Anschlussgrade etwa 12 % bzw. 20 %.<br />

3.2.3.1.2 Sammlung und Transport<br />

Restabfälle<br />

Über die Größe und die Anzahl der zu stellen<strong>den</strong> Restabfallbehälter entscheidet<br />

der Anschlusspflichtige, wobei er das zu stellende Behältervolumen 6 l/(Wo*E)<br />

nicht unterschreiten soll.<br />

Die Zwei- und Vierradbehälter wer<strong>den</strong> zweiwöchentlich entleert. Ausnahmen<br />

können <strong>für</strong> bestimmte Standorte beantragt wer<strong>den</strong> – beispielsweise wöchentli-<br />

che Entleerung in verdichteten Bebauungen. Die Veröffentlichung der Lee-<br />

rungstermine erfolgt im jährlichen Tourenplan. Die Behälter wer<strong>den</strong> entleert,<br />

wenn sie zu mindestens 75 % gefüllt bzw. eindeutig zur Entleerung bereitge-<br />

stellt wur<strong>den</strong>.<br />

Die Container ab über 5 m³ Volumen <strong>für</strong> Abfallerzeuger aus anderen<br />

Herkunftsbereichen wer<strong>den</strong> nach Bedarf entleert.<br />

Behälteran-, -ab- und –ummeldungen können ganzjährig angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Behälterdienst wird <strong>für</strong> das EG <strong>Bautzen</strong> durch die Außenstelle des Abfall-<br />

wirtschaftsamtes Kleinwelka und <strong>für</strong> die anderen EG durch beauftragte Dritte<br />

umgesetzt.<br />

Sperrige Abfälle<br />

Sperrige Abfälle wer<strong>den</strong> über ein Kartenabrufsystem erfasst. Dazu steht jedem<br />

gebührenzahlen<strong>den</strong> Haushalt eine sogenannte Sperrmüllkarte pro Jahr zur<br />

Verfügung, mit der max. 4 m³ sperrige Abfälle ohne zusätzliche Kosten entsorgt<br />

wer<strong>den</strong> können (Elektroaltgeräte und Schrott unterliegen keiner Mengenbe-<br />

grenzung). Mehranfall (beispielsweise bei Haushaltsauflösung) sowie sperrige<br />

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen sind kostenpflichtig zu entsorgen. Die<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 42

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