Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen
Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen
Organisation und Struktur der Kreislaufwirtschaft Im Ergebnis von Betrachtungen zu Organisationsmodellen wird die Beibehaltung des derzeitigen Organisationsmodells empfohlen: • die Einbindung Dritter für den Großteil der Leistungen und • die Fortführung der Außenstelle mit dem aktuellen Aufgabenspektrum. Das Behältermanagement für die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung sollte für den Landkreis insgesamt in der Außenstelle konzentriert werden. Die Erbringung der vergebenen Leistungen erfolgt über die bestehenden Verträge zu günstigen bzw. marktüblichen Preisen. Die Optionen zur Vertragsverlängerung sollten deshalb genutzt werden. Die entsprechenden Verträge sind im Einvernehmen mit den Vertragpartnern bis zum endgültigen Laufzeitende fortzuführen. Abfallwirtschaftliche Aufgaben Bereits umgesetzte abfallvermeidende Maßnahmen werden fortgeführt (insbesondere die umfassende Öffentlichkeitsarbeit). Der Landkreis Bautzen nimmt seine vorbildgebende Funktion bzgl. Abfallvermeidung durch weitere Maßnahmen gegenüber Dritten wahr. Das tief gestaffelte Getrennthaltungssystem wird fortgeführt. Für die Restabfall-, Bioabfall- und PPK-Erfassung werden die Leistungen zum Behältermanagement (Behältergestellung, Behälterdienst) zukünftig komplett durch den LK Bautzen in Eigenregie erbracht. Das Entsorgungsgebiet Altkreis Kamenz ist zur haushaltsnahen Erfassung der PPK-Fraktion flächendeckend mit „Blauen Papiertonnen“ auszustatten. In Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: muss die einheitliche Wertstofferfassung mit der getrennten Sammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen bis zum 01.01.2015 eingeführt werden. Für den LK Bautzen bietet sich der Ausbau der „Gelben Tonne“ zur einheitlichen Wertstofftonne („Gelben Tonne Plus“) an. sind Bioabfälle spätestens ab 01.01.2015 getrennt zu erfassen. Im LK Bautzen wurde die flächendeckende Getrennterfassung von Bio- und Grünabfällen bereits erfolgreich eingeführt. Aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz lassen sich keine weiteren umzusetzenden Vorgaben zur Getrennthaltung von Bioabfällen ableiten. Ausgehend von den derzeit 16 Grüngutannahmestellen sind Untersuchungen zur Bedarfsermittlung durchzuführen und dann ggf. weitere Annahmestellen einzurichten und/oder zu verlegen. Den Abfallerzeugern werden die Leistungen auf einem hohen Serviceniveau angeboten. Zur Erhöhung des Serviceniveaus besteht derzeit keine Veranlassung. Für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen sollten zukünftige Ausschreibungen verfahrensoffen und unter Beachtung ökologischer Bewertungskriterien geführt werden. Die Behandlung der dem LK Bautzen überlassenen zu beseitigenden Abfälle obliegt dem RAVON. Der RAVON hat gemeinsam mit seinen beiden Mitgliedern zu prüfen, ob die T. A. Lauta zukünftig in kommunaler Regie betrieben wird. Kernaussagen, KrWK – LK Bautzen 2012 2
Satzungen, Gebührenkalkulation Derzeit besteht keine Veranlassung, die Abfallsatzungen zu ändern. Abfallsatzungen sind grundsätzlich nach Ablauf ihrer Geltungszeit bzw. bei Erfordernis auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen, bei Änderungen im Kreislaufwirtschaftssystem oder bei Veränderung der Gebühren anzupassen. Die Auswertung des Jahres 2011 hat gezeigt, dass sich das Gebührenmodell bewährt hat und dass mit den Einnahmen über die Gebühren die Kosten gedeckt werden konnten. Die bisher festgesetzten Gebühren wurden durch die aktuelle Gebührenkalkulation für die Jahre 2013/14 bestätigt. Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophenfällen und Großschadensereignissen Abfälle aus Schadensereignissen müssen erfahrungsgemäß zeitversetzt im Schadensgebiet aufgenommen und vor ihrer Entsorgung zwischengelagert werden. Im LK Bautzen stehen dafür • zahlreiche Unternehmen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle lagern oder behandeln dürfen, • geeignete befestigte Flächen der Gemeinden (z. B. Bauhöfe) flächendeckend zur Verfügung. Von den Zwischenlagerplätzen aus werden die Abfälle dann gemäß den geltenden Rechtsvorschriften entsorgt. Die Liste möglicher Entsorgungsunternehmen wird regelmäßig aktualisiert. Kernaussagen, KrWK – LK Bautzen 2012 3
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Satzungen, Gebührenkalkulation<br />
Derzeit besteht keine Veranlassung, die Abfallsatzungen zu ändern. Abfallsatzungen<br />
sind grundsätzlich nach Ablauf ihrer Geltungszeit bzw. bei Erfordernis auf Grund<br />
geänderter gesetzlicher Regelungen, bei Änderungen im Kreislaufwirtschaftssystem<br />
oder bei Veränderung der Gebühren anzupassen.<br />
Die Auswertung des Jahres 2011 hat gezeigt, dass sich das Gebührenmodell bewährt<br />
hat und dass mit <strong>den</strong> Einnahmen über die Gebühren die Kosten gedeckt wer<strong>den</strong><br />
konnten. Die bisher festgesetzten Gebühren wur<strong>den</strong> durch die aktuelle<br />
Gebührenkalkulation <strong>für</strong> die Jahre 2013/14 bestätigt.<br />
Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophenfällen und<br />
Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />
Abfälle aus Scha<strong>den</strong>sereignissen müssen erfahrungsgemäß zeitversetzt im<br />
Scha<strong>den</strong>sgebiet aufgenommen und vor ihrer Entsorgung zwischengelagert wer<strong>den</strong>. Im<br />
LK <strong>Bautzen</strong> stehen da<strong>für</strong><br />
• zahlreiche Unternehmen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle lagern<br />
oder behandeln dürfen,<br />
• geeignete befestigte Flächen der Gemein<strong>den</strong> (z. B. Bauhöfe)<br />
flächendeckend zur Verfügung.<br />
Von <strong>den</strong> Zwischenlagerplätzen aus wer<strong>den</strong> die Abfälle dann gemäß <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong><br />
Rechtsvorschriften entsorgt. Die Liste möglicher Entsorgungsunternehmen wird<br />
regelmäßig aktualisiert.<br />
Kernaussagen, KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 3