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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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• Verbesserung der Ressourceneffizienz/Verstärkung des Recyclings bei-<br />

spielsweise durch die Vorgabe von Recyclingquoten <strong>für</strong> bestimmte<br />

Abfallströme, durch umfassende Getrennthaltungspflichten und durch die<br />

Einführung einer flächendecken<strong>den</strong> Getrenntsammlung von Bioabfällen<br />

sowie der einheitlichen Wertstofferfassung bis 2015,<br />

• Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallbeseitigung,<br />

• Absicherung der „dualen Entsorgungsverantwortung“ von privater und<br />

öffentlich-rechtlicher Entsorgung.<br />

Im KrWG wird „Abfallbewirtschaftung“ als Sammelbegriff <strong>für</strong> alle abfallwirt-<br />

schaftlichen Tätigkeiten definiert (§ 3 KrWG). Dazu gehören Bereitstellung,<br />

Überlassung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl-<br />

len (einschließlich Überwachung dieser Verfahren), Nachsorge von Beseiti-<br />

gungsanlagen sowie Tätigkeiten von Händlern und Maklern. Der bisher umfas-<br />

sende Begriff der Abfallentsorgung schließt nur noch Verwertungs- und Beseiti-<br />

gungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder<br />

Beseitigung, ein. Im vorliegen<strong>den</strong> KrWK wer<strong>den</strong> die neu definierten Begriffe der<br />

Abfallbewirtschaftung und der Abfallentsorgung im engeren Sinne verwen-<br />

det.<br />

Das KrWG schreibt wiederum die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsor-<br />

gungsträger (örE) zur Erstellung von Abfallwirtschaftkonzepten und Abfallbilan-<br />

zen fest (§ 21 KrWG), wobei sich die Anforderungen hierzu nach Landesrecht<br />

richten.<br />

2.2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz<br />

Das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz (SächsABG) 3 ent-<br />

hält die landesspezifischen Regelungen zur Abfallbewirtschaftung, wobei das<br />

geltende SächsABG vom 31.05.1999 noch auf der bisherigen bundesdeutschen<br />

3 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bo<strong>den</strong>schutzgesetz (SächsABG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 31. Mai 1999, SächsGVBl. S. 261, zuletzt geändert am 15. Oktober 2010,<br />

SächsGVBl. S. 387<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 13

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