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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

2.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde am 09./10.02.2012 von Bundes-<br />

tag und Bundesrat nach einem über zweijährigen Gesetzgebungsverfahren als<br />

Kernstück des „Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-<br />

rechts“ beschlossen und am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet 1 .<br />

Das KrWG trat am 01.06.2012 vollständig in Kraft und löst gleichzeitig das<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 ab. Das<br />

Gesetz dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie<br />

2008/98/EG, AbfRRL vom 19. November 2008) in nationales Recht.<br />

Im § 1 KrWG ist die Zielstellung wie folgt formuliert: „Zweck des Gesetzes ist<br />

es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern<br />

und <strong>den</strong> Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaf-<br />

tung von Abfällen sicherzustellen.“ Die Verbesserung von Umwelt- und Klima-<br />

schutz sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft steht nach dem<br />

Willen des Gesetzgebers im Mittelpunkt zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maß-<br />

nahmen. Dazu sollen u. a. folgende im Gesetz verankerte Schwerpunkte die-<br />

nen 2 :<br />

• Einführung und Umsetzung einer fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermei-<br />

dung - Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling - sonstige Ver-<br />

wertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung - Besei-<br />

tigung),<br />

• Priorisierung der Abfallvermeidung beispielsweise durch Erarbeitung und<br />

regelmäßige Evaluierung von nationalen Abfallvermeidungsprogrammen,<br />

1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen<br />

Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) – Artikel 1 des Gesetzes zur<br />

Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212<br />

2 Bundesministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Eckpunkte des neuen<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Stand: März 2012<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 12

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