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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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7.5.5 Gebührenmodell, Gebühren<br />

Mit der Abfallgebührensatzung wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> 2011 ein dreigeteiltes<br />

Gebührenmodell eingeführt, bestehend aus<br />

• der Pauschalgebühr <strong>für</strong> Haushalte,<br />

• der Bereitstellungsgebühr <strong>für</strong> Restabfall- und Bioabfallbehälter und<br />

• der Entleerungsgebühr <strong>für</strong> Restabfall- und Bioabfallbehälter,<br />

wobei <strong>für</strong> Gebührenschuldner aus anderen Herkunftsbereichen die Pauschal-<br />

gebühr nicht veranlagt wird. Ergänzt wird das Gebührensystem mit Gebühren,<br />

die bei individueller Inanspruchnahme von Leistungen fällig wer<strong>den</strong>, wie z. B.<br />

<strong>für</strong> die Anlieferung von Grünabfällen an <strong>den</strong> Annahmestellen oder <strong>für</strong> die Ent-<br />

sorgung sperriger Abfälle nach Bestellung von Absetz- oder Abrollcontainer<br />

beispielsweise bei Haushaltsauflösungen.<br />

Die einzelnen Gebühren sind bzgl. ihrer Bezugsgrößen nach ihrer Inanspruch-<br />

nahme bzw. leistungsmäßig spezifiziert.<br />

Die Auswertung des Jahres 2011 hat gezeigt, dass sich das Gebührenmodell<br />

bewährt hat und dass mit <strong>den</strong> Einnahmen über die Gebühren die Kosten<br />

gedeckt wer<strong>den</strong> konnten.<br />

Das Gebührenmodell sollte bestehen bleiben. Änderungen oder Anpassungen<br />

sind aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich. Die letzte Gebührenkalkulation<br />

wurde <strong>für</strong> die Jahre 2011/12 durchgeführt. Für <strong>den</strong> Zeitraum ab 2013 sind die<br />

Gebühren deshalb neu zu kalkulieren.<br />

7.6 Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Katastrophen-<br />

fällen und Großscha<strong>den</strong>sereignissen<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Forderungen des Sächsischen Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

Umwelt und Landwirtschaft sowie des Sächsischen Landesamts <strong>für</strong> Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Geologie sind im <strong>Kreislaufwirtschaftskonzept</strong> Festlegungen<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 116

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