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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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Anstelle der Lösung oder Anpassung des Vertrages wurde von <strong>den</strong> Eigentümer<br />

der Anlage - Vattenfall Europe AG und STEAG GmbH – der Verkauf der T. A.<br />

Lauta an <strong>den</strong> RAVON angeboten. Der RAVON hat gemeinsam mit seinen bei-<br />

<strong>den</strong> Mitgliedern zu prüfen, ob er das Angebot annimmt. Dazu sind fundierte<br />

Abschätzungen der Chancen und Risiken vorzunehmen. Die Untersuchungen<br />

wer<strong>den</strong> 2012 und 2013 durchgeführt. Auf der Basis der dann vorliegen<strong>den</strong><br />

Ergebnisse ist über die Überführung der T. A. Lauta in kommunales Eigentum<br />

zu entschei<strong>den</strong>.<br />

7.5.4 Satzungen<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> verfügt über Abfallsatzungen aus dem Jahr 2010. Die Abfall-<br />

wirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung gelten ab 01.01.2011.<br />

Abfallsatzungen sind grundsätzlich nach Ablauf ihrer Geltungszeit bzw. bei<br />

Erfordernis auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen oder bei Änderun-<br />

gen im Kreislaufwirtschaftssystem anzupassen.<br />

Die Abfallwirtschaftssatzung enthält bereits viele Ansätze und Vorgaben aus<br />

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie beschreibt das in der Praxis umgesetzte<br />

einheitliche Kreislaufwirtschaftssystem des LK <strong>Bautzen</strong> hinreichend. Von daher<br />

besteht keine Veranlassung, die Abfallwirtschaftssatzung zu ändern. Eine<br />

Anpassung würde beispielsweise erforderlich, wenn das ausstehende novel-<br />

lierte Landesabfallrecht neue satzungsrelevante Vorgaben festlegt oder wenn<br />

die Abfallerfassung etwa durch Einführung einer einheitlichen Wertstofferfas-<br />

sung geändert wird.<br />

Die Abfallgebührensatzung wurde auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation<br />

<strong>für</strong> die Jahre 2011/12 beschlossen. Das heißt, <strong>für</strong> die Jahre ab 2013 muss die<br />

Abfallgebührenkalkulation fortgeschrieben wer<strong>den</strong> (siehe auch Thema<br />

Gebührenkalkulation im nächsten Kapitel).<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 115

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