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Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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erwarten. Der LK <strong>Bautzen</strong> muss die gesetzgeberischen Aktivitäten und<br />

schlussendlich die Regelungen im neuen Landesabfallrecht abwarten und dann<br />

in dessen Umsetzung zielführende Maßnahmen ableiten.<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> noch ausstehen<strong>den</strong> Gesetzesänderungen auf Landes-<br />

ebene, spielt die Abfallvermeidung eine wichtige Rolle. In <strong>den</strong> Zielen und<br />

Grundsätzen des hier vorliegen<strong>den</strong> Konzeptes und der Abfallwirtschaftssatzung<br />

fin<strong>den</strong> sich eindeutige Formulierungen hierzu.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> setzt bereits einige Maßnahmen, die der Vermeidung von<br />

Abfällen zugerechnet wer<strong>den</strong>, um:<br />

• Öffentlichkeitsarbeit, u. a. allgemeine Informationen zur Vermeidung von<br />

Abfällen und Wieder-/Weiterverwendung von Gegenstän<strong>den</strong> und Gerä-<br />

ten,<br />

• Ideelle Unterstützung sozialer Einrichtungen, die Gebrauchsfähige<br />

Gegenstände annehmen, ggf. aufarbeiten und an Bedürftige weiterge-<br />

ben,<br />

• Umsetzung eines Gebührenmodells mit Anreizen zur Vermeidung,<br />

Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen.<br />

Die abfallvermei<strong>den</strong><strong>den</strong> Maßnahmen sollten fortgeführt wer<strong>den</strong>. Das betrifft<br />

insbesondere das breit angelegte Angebot der nicht nur die Vermeidung umfas-<br />

sen<strong>den</strong> Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Andere abfallvermei<strong>den</strong>de Maßnahmen wer<strong>den</strong> in der Abfallwirtschaftssatzung<br />

konkret benannt, aber noch nicht prüffähig umgesetzt:<br />

• Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte,<br />

• Nutzung von Mehrweggebin<strong>den</strong>.<br />

Der LK <strong>Bautzen</strong> sollte in seiner vorbildgeben<strong>den</strong> Funktion <strong>für</strong> die Behör<strong>den</strong> und<br />

Institutionen in seinem Zuständigkeitsbereich, die Büro- und Gebrauchsgegen-<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 111

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