Resümee Kreislaufwirtschaftskonzept für den Landkreis Bautzen

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19.07.2013 Aufrufe

Der LK Bautzen muss die Aktivitäten des Gesetzgebers zur Untersetzung der Gestaltung der einheitlichen Wertstofferfassung verfolgen, um nach Vorliegen entsprechender Regelungen die einheitliche Wertstofferfassung zielführend umzusetzen. Zielführend heißt, dass die gesetzlichen Vorga- ben, aber auch die Rahmenbedingungen im Landkreis zu beachten sind. Aus derzeitiger Sicht bietet sich an, das System „Gelbe Tonne“ in Abstimmung mit den Systembetreibern gemäß VerpackV durch Miterfassung der sNVP zu einem System der einheitlichen Wertstofferfassung auszubauen. Andere tro- ckene Wertstoffe aus privaten Haushalten (Gummi, Altholz usw.) können über Annahmestellen, beispielsweise über die eingerichteten Wertstoffhöfe gesam- melt werden. Für Altgeräte werden die bestehenden Erfassungsmöglichkeiten weiterhin genutzt. Diese Vorgehensweise hätte folgende Vorteile: • Das aktuelle, 2011 vereinheitlichte Abfallwirtschaftssystem des Landkrei- ses muss nicht grundsätzlich geändert werden. • Die ohnehin schon praktizierte Miterfassung von sNVP in der Gelben Tonne würde legalisiert. • Die Einrichtung eines neuen gesonderten Erfassungssystems für NVP durch den LK Bautzen wäre nicht erforderlich. • Die Miterfassung wäre wahrscheinlich eine kostengünstigste Variante, unabhängig davon welche Systemkosten der Landkreis zukünftig zu tra- gen hätte. Ein gesondertes Erfassungssystem für NVP würde schon in Anbetracht der geringen zu erwartenden Mengenpotenziale von bis zu 10 kg/(E*a) zu vergleichsweise hohen Logistikkosten und offenbar auch zu klimarelevanten Mehrbelastungen führen. Für die in den nächsten Jahren anstehende Umstellung der Wertstofferfassung sollten vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Dazu zählen: a) Abschätzung der landkreisspezifischen Potenziale zusätzlich abzuschöp- fender Wertstoffe (LVP und sNVP) auf der Grundlage von Sortieranaly- sen für Restabfälle und für LVP (Abstimmung mit den Systembetreibern), KrWK – LK Bautzen 2012 101

) Abschätzung der Auswirkungen der verstärkten Wertstofferfassung auf die Mengenströme Restabfälle und Wertstoffe, c) Abschätzung ggf. erforderlicher Anpassungen der Behältergestellungen für Restabfälle und Wertstoffe sowie der Logistik, d) Abschätzung finanzieller Auswirkungen unter Beachtung geringerer Res- tabfallmengen und dadurch ggf. erhöhte spezifischer Behandlungskos- ten. Die genannten Abschätzungen haben auch Bedeutung für die zukünftige Aus- schreibung von Sammel- und Transportleistungen für Restabfälle, weil sie wesentliche Leistungsdaten und damit die Grundlagenermittlung für die Aus- schreibung betreffen. Der LK Bautzen könnte unter Nutzung der Erfahrungen aus anderen Gebieten vor einer flächendeckenden Umstellung der Wertstofferfassung in einem oder mehreren ausgewählten Gebieten einem Pilotversuch durchführen, um Ergeb- nisse der oben genannten Abschätzungen überprüfen zu können. Der Versuch sollte mindestens über ein halbes Jahr laufen sowie durch eine aktive Öffent- lichkeitsarbeit vorbereitet und begleitet werden. Der Erfolg der erweiterten Wertstofferfassung muss durch ingenieurtechnische Arbeiten versuchsbeglei- tend ermittelt werden. Hierzu sollten zumindest die im Vergleich zum Ist-Stand veränderten Mengenströme und Abfallzusammensetzungen bestimmt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Pilotversuch kann dann die flä- chendeckende Installation der einheitlichen Wertstofferfassung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Wertstofferfassung und -entsorgung zukünftig gemeinsam mit den Systembetreibern realisiert werden muss. Die Vorbereitung und die Umsetzung des neuen Systems sollte deshalb in enger Abstimmung, vielleicht in Rahmen gemeinsamer Projekte, mit den Systembetreibern durch- geführt werden. KrWK – LK Bautzen 2012 102

Der LK <strong>Bautzen</strong> muss die Aktivitäten des Gesetzgebers zur Untersetzung<br />

der Gestaltung der einheitlichen Wertstofferfassung verfolgen, um nach<br />

Vorliegen entsprechender Regelungen die einheitliche Wertstofferfassung<br />

zielführend umzusetzen. Zielführend heißt, dass die gesetzlichen Vorga-<br />

ben, aber auch die Rahmenbedingungen im <strong>Landkreis</strong> zu beachten sind.<br />

Aus derzeitiger Sicht bietet sich an, das System „Gelbe Tonne“ in Abstimmung<br />

mit <strong>den</strong> Systembetreibern gemäß VerpackV durch Miterfassung der sNVP zu<br />

einem System der einheitlichen Wertstofferfassung auszubauen. Andere tro-<br />

ckene Wertstoffe aus privaten Haushalten (Gummi, Altholz usw.) können über<br />

Annahmestellen, beispielsweise über die eingerichteten Wertstoffhöfe gesam-<br />

melt wer<strong>den</strong>. Für Altgeräte wer<strong>den</strong> die bestehen<strong>den</strong> Erfassungsmöglichkeiten<br />

weiterhin genutzt. Diese Vorgehensweise hätte folgende Vorteile:<br />

• Das aktuelle, 2011 vereinheitlichte Abfallwirtschaftssystem des Landkrei-<br />

ses muss nicht grundsätzlich geändert wer<strong>den</strong>.<br />

• Die ohnehin schon praktizierte Miterfassung von sNVP in der Gelben<br />

Tonne würde legalisiert.<br />

• Die Einrichtung eines neuen gesonderten Erfassungssystems <strong>für</strong> NVP<br />

durch <strong>den</strong> LK <strong>Bautzen</strong> wäre nicht erforderlich.<br />

• Die Miterfassung wäre wahrscheinlich eine kostengünstigste Variante,<br />

unabhängig davon welche Systemkosten der <strong>Landkreis</strong> zukünftig zu tra-<br />

gen hätte. Ein gesondertes Erfassungssystem <strong>für</strong> NVP würde schon in<br />

Anbetracht der geringen zu erwarten<strong>den</strong> Mengenpotenziale von bis zu<br />

10 kg/(E*a) zu vergleichsweise hohen Logistikkosten und offenbar auch<br />

zu klimarelevanten Mehrbelastungen führen.<br />

Für die in <strong>den</strong> nächsten Jahren anstehende Umstellung der Wertstofferfassung<br />

sollten vorbereitende Arbeiten durchgeführt wer<strong>den</strong>. Dazu zählen:<br />

a) Abschätzung der landkreisspezifischen Potenziale zusätzlich abzuschöp-<br />

fender Wertstoffe (LVP und sNVP) auf der Grundlage von Sortieranaly-<br />

sen <strong>für</strong> Restabfälle und <strong>für</strong> LVP (Abstimmung mit <strong>den</strong> Systembetreibern),<br />

KrWK – LK <strong>Bautzen</strong> 2012 101

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